Amnesty International: "Polizei und Justiz lassen Opfer im Stich"

8. März 2010, 14:38

Die Menschenrechtsorganisation präsentiert zwei neue Berichte, die die Situation in Kambodscha und den skandinavischen Ländern beleuchten

"Ob in Kambodscha oder Skandinavien", Polizei und Justiz ließen Opfer sexueller Gewalt im Stich, kritisiert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) am Montag in einer Aussendung anlässlich des Weltfrauentages. In Kambodscha müssten Polizisten und Richter oft erst bestochen werden, damit sie wegen Vergewaltigung ermitteln. In Finnland drohe dem Täter nur dann die Höchststrafe, wenn er das Opfer über die Vergewaltigung hinaus körperlich misshandle.

Doch auch in vielen anderen Ländern ließen Polizei und Justiz Opfer sexueller und familiärer Gewalt im Stich. Zum Weltfrauentag veröffentlichte Amnesty International zwei neue Berichte, die die Situation in Kambodscha und den skandinavischen Ländern (Finnland, Dänemark, Norwegen und Schweden) beleuchten, "egal, ob in armen oder reichen Ländern: Frauen, die missbraucht oder vergewaltigt wurden, kämpfen oft vergebens darum, dass ihre Peiniger vor Gericht gestellt und bestraft werden", sagte Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich.

Gleichgültigkeit

Die beiden Amnesty-Berichte dokumentieren anhand von Einzelfällen, wie es in ganz unterschiedlichen Rechtssystemen doch immer wieder auf dasselbe hinausläuft: "Die Gleichgültigkeit von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und sogar Ärzten führt dazu, dass Frauen sich letztlich für die an ihnen begangenen Verbrechen schämen oder sich gar selbst dafür verantwortlich machen", so Patzelt. Oft komme es gar nicht zur Anzeige, geschweige denn zum Verfahren.

In Kambodscha misstrauten viele Frauen Polizei und Justiz grundsätzlich. "Kein Wunder: Korrupte Beamte sorgen nicht selten dafür, dass sich Vergewaltiger mit sogenannten Ausgleichszahlungen an die Familien der Opfer regelrecht freikaufen." In Finnland setzt die Rechtsprechung zwingend voraus, dass es bei einer Vergewaltigung zum Geschlechtsverkehr kommt. Alle anderen erzwungenen sexuellen Handlungen werden - entgegen internationaler Rechtsprechung - nicht als solche geahndet. In Dänemark kann die Strafe für Vergewaltigung aufgehoben werden, wenn Täter und Opfer miteinander verheiratet sind.

"Jeder Täter sexueller Gewalt, der ungestraft davonkommt, steht für das Desinteresse von Politik und Gesellschaft an dem Leid missbrauchter Frauen", sagte Patzelt. "Hier müssen viele Regierungen in vielen Teilen der Welt endlich ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass Gewalt an Frauen verhindert, untersucht und bestraft wird." (APA)

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