Steirerin bekommt Testosteronmedikament nach voreiliger "Kastration" ersetzt - Urteil in Graz "richtungsweisende Entscheidung" für Betroffene
Wien - Eine Steirerin bekommt in Zukunft ein Testosteronmedikament, auch bekannt unter "Viagra für Frauen", von der Krankenkasse bezahlt. Das hat das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) am 2. Dezember 2009 entschieden. 47-Jährige hat laut ihrer Anwältin Karin Prutsch vor Gericht nachweisen können, dass es bei ihr nach der vollständigen Entfernung beider Eierstöcke zu einer psychischen Störung mit Krankheitswert gekommen sei, die behandlungswürdig sei. Das Urteil ist seit kurzem rechtskräftig.
Kastration
Der Grazerin wurde im Alter von 14 Jahren der erste, mit 41 Jahren der zweite Eierstock entfernt, weil Zysten gefunden wurden, die sich im Nachhinein als gutartig herausstellten. "Die Folgen dieser kompletten Eierstockentfernung, die einer Kastration gleichkommt, waren bei meiner Mandantin eine schlagartige Einstellung der Hormonproduktion, Gewichtszunahme, Schwindelanfälle, Erschöpfungszustände und Verlust des sexuellen Verlangens, was insgesamt bei meiner Mandantin zu einer schweren Depression geführt hat", so Prutsch.
Intrinsa als Viagra für Frauen
Nach mehreren Hormontherapie bekam die 47-Jährige erst mit Intrinsa "ihr altes Leben zurück", sagte die Anwältin. Intrinsa ist ein Pflaster für Frauen, das ähnlich wie Viagra wirken soll. Das Medikament muss aus Deutschland bei heimischen Apotheken bestellt werden und kostet rund 35 bis 40 Euro (Packung zu acht Stück). Das Pflaster sollte alle drei bis vier Tage gewechselt werden, sprich für ein Monat braucht man schon diese acht Pflaster. Die Krankenkasse der Steirerin, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA), wollte laut Prutsch die Kosten dafür nicht übernehmen, weil es sich um ein Lifestylemedikament handeln würde.
Richtungsweisende Entscheidung
Ein gynäkologisches und ein psychiatrisches Gutachten wurde eingeholt, um zu beweisen, dass bei der 47-Jährigen eine Erkrankung vorliege, die behandlungswürdig sei und nur das von ihr gewählte Testosteronpräparat Intrinsa die Lebensqualität wieder herstellen könne, so Prutsch. Das Gericht gab der Grazerin recht, ab sofort muss die BVA die Kosten für das Präparat übernehmen. Für die Anwältin war dies eine "richtungsweisende Entscheidung".
Das Gericht habe festgestellt, dass es durch die vollständige Entfernung beider Eierstöcke bei der Betroffenen zu einem "posttraumatischen Belastungssyndrom mit depressiver Reaktion und Angstsymptomatik bei Libidoverlust" gekommen sei. Somit sei eine psychische Störung mit Krankheitswert vorgelegen, deren Zustand sich durch die Gabe von Intrinsa besserte und sowohl die körperlichen Beschwerden als auch die psychischen Beschwerden nicht mehr aufgetreten seien.
Prutsch vertritt nun zwei weitere Frauen, denen es ähnlich ergangen ist. Eine davon habe das Medikament ebenfalls aus Kostengründen wieder absetzen müssen.
Bessere Aufklärung
Der Anwältin geht es auch um eine bessere Aufklärung für Frauen, denen beide Eierstöcke entfernt werden. Auch bei der Steirerin habe es geheißen, der verbliebene Eierstock müsse raus, weil das Krebsrisiko zu groß sei. "Ein Gutachten hat dann aber gezeigt, dass das Krebsrisiko nur bei 0,8 Prozent lag", sagte Prutsch. (APA)