Vietnam lockert Zwei-Kind-Politik

11. März 2010 13:17

Gezielte Abtreibungen weiblicher Föten: Regierung sorgt sich um wachsende Diskrepanz zwischen Buben- und Mädchengeburten

Hanoi - Vietnam lockert seine in den 1980er Jahren eingeführte Zwei-Kind-Politik. Bestimmte Ehepaare dürfen nun auch ein drittes Kind bekommen, teilte die Chefin des Büros für Bevölkerungsentwicklung, Nguyen Thi Thanh Huong, in Hanoi am Mittwoch mit. Ein drittes Kind sei erlaubt, wenn die Eltern Zwillinge haben oder ein behindertes Kind, wenn ihre Kinder aus früheren Ehen stammen oder wenn ein Kind gestorben sei, präzisierte sie. Auch bestimmte ethnische Minderheiten dürfen mehr als zwei Kinder bekommen.

Vietnam hat seine Zwei-Kind-Politik bisher nie rigoros durchgesetzt. Es gab keine Zwangsabtreibungen. Doch wurden Familien mit mehr als zwei Kindern finanziell benachteiligt. Angestellte in Staatsbetrieben wurden zum Beispiel nicht mehr befördert. Die Geburtenrate lag 2008 bei 2,09 pro Frau. 16,9 Prozent der Frauen hatten mehr als zwei Kinder. Mit 86 Millionen EinwohnerInnen steht Vietnam gemessen an der Bevölkerung weltweit an 13. Stelle.

Abtreibung nach Geschlecht

Mehr als das Bevölkerungswachstum macht der Regierung inzwischen die wachsende Diskrepanz zwischen Buben- und Mädchengeburten Sorge. Weibliche Föten werden nach Geschlechtsbestimmungen durch Ultraschall oft abgetrieben. Pro 100 Mädchen werden bereits 112 Knaben geboren. (APA)

Pygar
 
11.03.2010 20:44

Den Weitblick würde ich mir für europäische Regierungen wünschen! Genau so würde ich es auch machen. Je mehr Kinder - umso mehr Steuern.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.