Frauenarmut

Arm, allein, weiblich - und ohne Notstandshilfe

11. März 2010, 18:57

14 Prozent der Frauen sind gefährdet, in die Armut abzurutschen - gar jede Vierte, gäbe es keine Sozialleistungen. Notstandshilfe gibt es kaum: 85 Prozent der weiblichen Anträge scheitern

Wien - Im Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Armut steht jetzt fest: Obwohl die Sozialsysteme zu den besten weltweit gehören, sind etwa 16 Prozent der Bevölkerung in der Union von Geldnöten betroffen - und zwar vor allem die Frauen.

In Österreich ist ihr Verarmungsrisiko sogar um ein Viertel höher als bei Männern. Die Gefährdungsquote der Frauen liegt hierzulande bei 14 Prozent, die der Männer bei elf Prozent. Besonders betroffen sind Alleinerzieherinnen - von ihnen ist mittlerweile jede Dritte armutsgefährdet - sowie Alleinlebende, ob mit oder ohne Pension. Zum Vergleich: EU-weit drohen 17 Prozent der Frauen in manifeste Armut abzurutschen, bei den Männern sind es 15 Prozent.

Angesichts dieser Zahlen pochten Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und ihr Regierungskollege Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Donnerstag einmal mehr auf die verpflichtende Gehaltsoffenlegung für Betriebe, um die Einkommensungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern zu beseitigen. Dazu betonten die beiden SPÖ-Minister, dass Leistungen des Sozialstaates noch abmildernd wirken, sonst wäre statt jeder achten Frau gar jede vierte armutsgefährdet.

Die Grünen prangern in diesem Zusammenhang an, dass Frauen in Österreich bei der Notstandshilfe benachteiligt werden, weil rund 85 Prozent ihrer Anträge abgelehnt werden. Als einen der Hauptgründe für diese Diskriminierung machte die Abgeordnete Judith Schwendtner die Koppelung der Notstandshilfe an das Einkommen des Partners oder Lebensgefährten aus. Die Bestimmungen müssten "umgehend korrigiert" werden, forderte auch Herbert Kickl von der FPÖ.

Denn: Übersteigt das Partner-Einkommen nach Abzug bestimmter Freigrenzen den Anspruch (entspricht immer 95 Prozent des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes), so wird die Notstandshilfe entweder gekürzt oder gar nicht ausbezahlt - und zwar egal, ob gegenüber der Lebensgefährtin eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht oder nicht.

Neue Rechenart

Doch für das Sozialministerium kommt eine Entkoppelung derzeit nicht infrage, obwohl sich längst auch die SPÖ-Frauen dafür ausgesprochen haben. Die Argumentation Hundstorfers: Bereits in der mit 1. September geplanten Mindestsicherung seien Verbesserungen bei der Notstandshilfe enthalten. Demnach wird das Partner-Einkommen künftig erst angerechnet, wenn es rund 1100 Euro übersteigt. Allein für diese Maßnahme werde bereits ein Großteil der vom Bund bereitgestellten 120 bis 140 Millionen Euro verwendet, eine völlige Entkoppelung der Notstandshilfe vom Partner-Einkommen ist für Hundstorfer daher weder zielgerichtet noch finanzierbar. (APA, kmo, nw, DER STANDARD, Print, 13.3.2010)

Kommentar posten
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AlBundyFan
 
04
12.3.2010, 10:46
eigentlich ist es schon komisch

"Besonders betroffen sind Alleinerzieherinnen - von ihnen ist mittlerweile jede Dritte armutsgefährdet - sowie Alleinlebende, ob mit oder ohne Pension"
-darum geht es im 1. teil des berichts.

im 2. gehts es dann darum, daß die frauen in partnerschaften unbedingt mehr unterstützung bekommen sollten.

wäre dies nicht eher für die im 1.teil genannte gruppe (alleinerzieherInnen) nötig, wenn gerade diese von armut betroffen sind?

aber dieser logische widerspruch ist für einen linken/grünen kein problem

junge_roemerin
03
11.3.2010, 23:20
Warum gerade Alleinerzieherinnen ?

Es ist nicht nur die Tatsache, dass sie alleine rund um die Uhr für ihre Kinder sorgen, dabei naturgemäß schwer einen kindgerechten Job finden, der auch noch minder bezahlt wird (siehe letzte Statistik: Österreich an vorletzter Stelle!), es ist auch darin ein Grund, dass die Väter/Exmänner nicht den Unterhalt zahlen, den sie zahlen müssten, weil sie Mittel und Wege finden, die Anspruchsgrundlage zu verringern, oder, weil sie einfach überhaupt keinen Unterhalt zahlen.
In Österreich gibt es für die Über-18-jährigen (= nicht selbst-erhaltungsfähigen Studenten/Studentinnen) nicht einmal Unterhaltsvorschuss - alleine aus dem Grund - weil sich der Staat diese Größenordnung des Vorschusses nicht leisten kann !!!!!
Das muss zu denken geben !!!!!

Johann Schmidt
52
11.3.2010, 23:17
Fein,

ich muss daher mit einer Frau zusammenleben mit der ich eigentlich schon längst nicht mehr zusammen sein will (weil sie sonst ohne Mittel dastehen würde).
Ich zahle also für eine Frau, deren Kind und ratet mal, wieviele Frauen unter solchen Umständen an einer Beziehung interessiert sind.

Find ich echt cool. So kann sich der Staat auch aus der Verantwortung stehlen. Frauen, findet einen Idioten der Euch aufnimmt, dann passts schon...

concept of the enemy
00
11.3.2010, 21:58
Ok, verstehe ich das richtig...

...Menschen, die von Armut bedroht sind unoder schlicht arbeitslos sind), hilft es also wenn sie wissen, wieviel andere Österreicher verdienen?

Nix gegen die Gehaltstransparenz - halte sie mittlerweile, falls kompromisslos durchgezogen, für richtig - nur überlegt sich die ministerialen Herrschaften eigenlicht auch manchmal, was sie da von sich geben?

Was offen bleibt: Wieviele Männer und wieviele Frauen sind nicht nur von Armut gefährdet sondern sind tatsächlich arm (und vorallem OBDACHLOS)?

ravenna
011
11.3.2010, 21:16
Oh, wie furchtbar, diese Diskriminierung

Da gelten doch glatt die gleichen Regeln für Frauen und Männer. Skandalös.

prof. hans wurst
59
11.3.2010, 18:15
Was ist das für ein komisches Beispiel

"Die Frau wohnt aus Geldmangel bei ihrem Freund" und bekommt deswegen nur 180,- Euro. Dann soll sie bei ihm ausziehen und allein wohnen, dann bekommt sie auch die volle Notstandshilfe.

Ich finde es in Ordnung, das Einkommen des Partners mit einzubeziehen. Es gibt genügend Paare mit Kindern, die nur deswegen nicht heiraten, damit die Frau als "arme Alleinerzieherin" die volle Unterstützung des Staates bekommt.

Lois Onkel
 
00
13.3.2010, 09:28

Womit soll sich eine Frau, die jetzt schon aus Geldmangel bei ihrem Freund wohnt, eine eigene Wohnung leisten? Die Miete, die Kaution, ev. Maklergebühren und die Kosten für Einrichtungsgegenstände zahlen sich doch wirklich von selbst, nicht wahr? Auch Vermieter sind immer besonders erbaut, wenn man als Mittelloser eine Wohnung sucht.

Erwin Wolfram
10
11.3.2010, 18:07

so eine duemmliche kritik habe ich schon lange nicht mehr gehoert, ich empfehle die sprecher auf ein gehalt von eur 630 zu setzen, es kann ja keine arbeit sein wenn man duemmlichste allgemeinplaetze von der tabelle abliest. die sprecher sind dann in 1 monat geschieden, je nachdem wieviel sie fuer die benachteiligung von vereinzelten bezahlt bekommen haben.

Klaus.W.
34
11.3.2010, 17:24
diese Regelung für "Nicht-Ehepartner" ist unlogisch,

denn es bestehen defakto keinerlei einklagbaren Unterhaltsansprüche (davon abgesehen, wer will schon zu diesem Sachverhalt seinen Partner klagen). Somit ist das staatliche Willkür. Bei der Notstandshilfe wir das Lebenspartner Einkommen angerechnet, wenn im Todesfall der (nicht eheliche) Lebenspartner eine Witwenpension beantragt, dann heißt es, Nein - sie waren ja nicht verheiratet. Das sollte man einmal ausjudizieren ....

Aruliho
20
11.3.2010, 16:30
Lebensgemeinschaft leugnen!

wenn beim AMS nach einer Lebensgemeinschaft gefragt wird, diese leugnen (geht bei aufrechter Ehe natürlich nicht). Bei Wohngemeinschaften darf das Einkommen der an demselben Wohnsitz gemeldeten, nicht verwandten Menschen nicht berücksichtigt werden.
Das bei einer Lebensgemeinschaft Pflichten aber keine Rechte (wie bei einer Ehe) entstehen, entbehrt sowieso jeglicher Grundlage....

ravenna
01
11.3.2010, 21:18
Es gibt sehr wohl...

..auch Rechte, die mit einer Lebensgemeinschaft einhergehen.

Colette
00
15.3.2010, 12:59

Welche?

Sabine Werner
16
11.3.2010, 16:21

Lustig, wenn man in einer Lebensgemeinschaft sonst Null Rechte hat - vom Erbrecht, Recht im KH auf Entscheidungen den Partner betreffend, usw. usw. usw. hat - im Erbrecht wird man wie ein x-beliebiger Fremder betrachtet, auch wenn man mit seinem Partner 50 Jahre zusammenlebt - aber kaum geht es um die paar Kröten, werden g´schwind die Sachen zusammengelegt. Warum soll ein Paar was vorher auch gearbeitet hat, plötzlich als Sympiose herhalten - achja, geht ja um das Finanzielle - da ist die Lebensgemeinschaft ganz g´schwind gleichgestellt mit der Ehe, sonst nicht.

Martin Schwarzbauer
 
15
11.3.2010, 15:58
Viel grundsätzlicher denken

Soll der Staat jede Person einzeln behandeln oder Familien und eheähnliche Lebensgemeinschaften als Einheit?
Wenn ersteres, dann darf die Notstandshilfe nicht vom Partnereinkommen abhängen. Wenn letzteres, dann muss auch die Lohnsteuer entsprechend geändert werden.
Es darf nicht sein, dass der Staat beim Geld einziehen das Individuum besteuert, bei den Sozialleistungen aber zuerst die Familie herhalten muss. Diese finanzielle Schieflage schwächt die Familien und richtet mehr Schaden an, als mit "Familienförderungen" gut zu machen ist.

Dass die Notstandshilfe an sich ein wackeligs Konstrukt ist - einerseits Versicherungsleistung, andererseits Sozialleistung - macht eine radikale Reform umso notwendiger.

rAt Tensch Mutz
02
11.3.2010, 15:55

Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung auf geleistete Arbeit. Notstandshilfe ist aber wie Sozialhilfe eine Leistung für den Haushalt und nicht für einzelne Menschen(bei Mehrpersonenhaushalten).
Auch ist klar dass Frauen weniger NSH beziehen da sie ja auch meist Teilzeit oder in Billiglohnbereich arbeiten.
Dass Männer tendenziell weniger für den Haushalt und für Kinder machen dafür mehr Überstunden schieben, ist Produkt dieses Systems und nicht nur das Produkt von Männern.
Denn hinter jedem Machtgeilen Menschen steht eine Mutter, die ihr Dasein u.a. damit argumentiert einen Sohn/Tochter in die Welt gesetzt zu haben und meist Stolz auf ihr Kind ist.



Klaus.W.
10
11.3.2010, 17:37
und wie ist das mit einer Studenten-WG?

... es sind ja viel Studenten berufstätig - jobben jedenfalls neben dem Studium. Wenn dieser nun seinen Fokus auf das Studium legt (selbstverständlich muss er arbeitswillig sein und bleiben) und von der Arbeitslosigkeit in den Notstand wechselt - müssen dann seine Mitbewohner auch für seinen Unterhalt aufkommen? Nein - und auch das ist ein Beispiel (wie das von mir bereits oben dargestellte mit Todesfall und Witwenpension), dass diese Regelung unlogisch ist und staatliche Willkür darstellt - sparen bei den Schwachen und hoffen, dass das niemand ausjudiziert (womit auch? kostet ja eine Stange Geld)

rAt Tensch Mutz
00
11.3.2010, 18:30

Bei Untermietvertrag ist alles klar,
ansonst gibts immer einen Hauptmieter,
und ein familienähnliches System
wo geredet und gestritten werden muss, wer
putzt, wer die Rechnungen zahlt. usw.
Also niemals eine WG beziehen ohne Untermietverträge,...

Nasgrath
03
11.3.2010, 15:52
Ich will ja nicht "i-Tüpferl-reiten"...

... aber die Aussage, dass die negativen Bescheide bei den Männer um "nur" 650 Fälle angestiegen sind und bei den Frauen aber um 2000, führt bei genauerer Betrachtung der hier veröffentlichten Zahlen zu einem de facto prozentuellen Rückgang der negativen Bescheide für Frauen (gemessen an allen Ablehnungen) und einem Anstieg derer für Männer (ca. 1,6%).
Nicht dass man das als großen Erfolg sehen soll, das ist schon klar, aber wenn schon mit Zahlen hantiert wird...

Almi66
16
11.3.2010, 15:36
Sozialer Abstieg

Ich (maennlich) hatte bis vor einigen Jahren ein stabiles Einkommen von 2.000 Euro netto. Danach verlor ich den Job und habe eine prekaere Arbeit fuer unter 1000 Euro angenommen.

Nun wurde ich vom AMS neu eingestuft und es werden dem "hohen" Einkommen meiner Gattin (1.400 Netto) nur mehr die nieder bemessenen 1.000 Euro meines letzten Verdienstes entgegengestelt.

Resultat: Ich bekomme nun 0 Euro Notstandshilfe, bin nur mehr krankenversichert.

AlBundyFan
 
00
12.3.2010, 10:50
und was ist jetzt das problem?

hättest lieber wenn dir 2000€ entgegengestellt werden?

wenn man in dem fall dann auf einmal geld bekommen würde, weil man mehr verdient als die gattin(was in deinem fall so klingt) fände ich das einen skandal gegenüber allen gering gebildeten menschen die niemals die chance haben mehr zu verdienen als dein 1000€.

wenn ich es falsch verstanden habe, dann kläre mich bitte auf.

Nee-Chee
01
11.3.2010, 17:01

also doch krankenversichert? Na wenigstens etwas.
oder bist du mitversichert?

Cmd. Ed Straker
15
11.3.2010, 15:26
Damit..

..haben die Schwarzen ihr Ziel erreicht: Frauen wieder in Abhängigkeit zu bringen! Zurück zum Herd! Wer wählt diese Partei eigentlich noch?!

kabold
26
11.3.2010, 15:04
Eu-konform?

Ich halte die Bestimmungen der Notstandshilfe für eine "indirekte Diskriminierung" im Sinne der diesbezüglichen EU-Bestimmungen, weil zu 85 % Frauen betroffen sind. Es wäre wert, die in Österreich geltende Gesetzeslage vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Möglicherweise weiss das der Minister ja auch, warum sollte er sonst einen Kompromiss machen und bis 1100 € das Partnereinkommen nicht anrechnen?

warpfaktor
11
11.3.2010, 14:47
Hundsdorfer schafft Armut, Abhängigkeit und Gewalt.

Ein trauriges Beispiel für einen Sozialdemokraten, der nur noch als Marionette des politischen Gegners funktioniert.

Leider haben solche Politikern nie am eigenen Körper erlebt, wie sie Menschen zerstören.

Naschgul
03
11.3.2010, 14:41

Was mich in der ganzen Diskussion nachhaltig irritiert: Einerseits gibt's Leute, die hier im Forum permanent rumjaulen, dass Frauen sich gefälligst auf eigene Füße stellen und nicht aushalten lassen sollen. Und auf der anderen Seite wird bemängelt, dass Frauen in Partnerschaften sich zumindest ein kleines Stück finanzielle Unabhängigkeit bewahren könnten, indem sie halt Notstandshilfe kriegen. Entscheidet's euch mal endlich für eine Version, ginge das?

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