Linz - Eine Linzer Arbeiterin ist vom Mann ihrer Chefin mehrfach zum Sex gezwungen worden. Mit Hilfe der AK Oberösterreich zog sie vor Gericht und bekam nun 20.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Für das Frauenbüro der AK ist das ein großer Erfolg: Üblicherweise erhalte man in Österreich für bewiesene sexuelle Belästigung nur einen Bruchteil, heißt es aus dem Frauenbüro.

Druck verschärfte sich

Zu Beginn waren es anzügliche Bemerkungen und intime Fragen, die sich die heute 35-Jährige vom Mann ihrer Chefin gefallen lassen musste. Dann ging er einen Schritt weiter und zwang sie sogar zum Geschlechtsverkehr. Dabei brachte er sie während Arbeitsaufträgen in Situationen, in denen sie sich nicht mehr gegen die Forderungen des Chefs wehren konnte. Der Gesundheitszustand der Frau wurde immer schlechter, und schließlich vertraute sie sich einer Freundin an, die ihr nahelegte, sich professionelle Hilfe zu suchen.

Bei dem Unternehmen handelte es sich um einen kleinen Dienstleistungsbetrieb, der Aufträge aller Art wie Gebäudereinigung oder Gartenpflege abwickelte. Die Arbeiterin war neben der Besitzerin und ihrem Mann die einzige reguläre Angestellte. Das Unternehmen, in dem die Vorfälle 2008 passierten, ist inzwischen in Konkurs.

Strafrechtliche Freisprechung für Täter

Strafrechtlich wurde der Mann rechtskräftig freigesprochen. Für das Gericht sei die für eine Vergewaltigung nötige Gewalt nicht vorgelegen, so die AK. Die Frau sei aber so eingeschüchtert gewesen, dass sie keine andere Möglichkeit gesehen habe als mitzumachen. Daher zog sie vor das Arbeitsgericht. Dort entschied die Richterin zugunsten der 35-Jährigen, die sich derzeit aufgrund der traumatischen Erlebnisse in Berufsunfähigkeitspension befindet: Sie bekam 20.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Das sei für österreichische Verhältnisse ein "sehr gutes" Ergebnis, so die AK. Der Mindestsatz liege in derartigen Fällen bei 720 Euro, üblicherweise gebe es bis zu 2.500 Euro Schadenersatz. Das Geld solle Therapiekosten abdecken und stelle für die Betroffenen auch eine Art "psychisches Schmerzensgeld" dar.

Gleichstellungsberatung bei der AK

Seit 2006 hat die AK Oberösterreich Beratung, die unter die Materie der Gleichbehandlungsrichtlinie fällt, ausgegliedert. Geschädigte Frauen erhalten im AK Frauenbüro zielgerichtete Beratung und Rechtsvertretung. Rund 1.500 Beratungsgespräche zum Thema sexuelle Belästigung führte das AK Frauenbüro 2009, das machte rund die Hälfte aller Beratungen aus. Bei vielen Fällen einigten sich Opfer und Arbeitgeber durch Vermittlung der AK außergerichtlich, in immerhin 10 Fällen zog die AK 2009 mit ihren Klientinnen vor Gericht. Mit der Ausgliederung ist es der AK gelungen, das Thema sexuelle Belästigung mehr in den Köpfen der Betroffenen zu verankern: "Jetzt sehen die Frauen viel besser, dass sie sich gegen solche Zustände auch wehren können", heißt es aus dem Frauenbüro abschließend. (APA/red)