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In den Staaten der Europäischen Union gilt Genitalverstümmelung als Verletzung des Rechtes auf Unversehrtheit und ist somit eine Straftat.

Foto: EPA/STEPHEN MORRISON

2007 wurde in Deutschland die "TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung" gegründet. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Initiative, die sich "für einen sicheren und messbaren Schutz der Kinder vor Verstümmelung einsetzt", heißt es auf der Seite der TaskForce. Allein für Deutschland stuft die TaskForce bis zu 50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet ein. Die Initiative, ein Netzwerk aus AktivistInnen und verschiedenen Vereinen, machte es sich zur Aufgabe, Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen bereitzustellen, um so gegen Genitalverstümmelung in Deutschland vorzugehen. Mit einem Präventionsprogramm will die TaskForce "Risikogruppen" definieren, denen besonderer Schutz geboten werden soll. Derartige Schutz-Maßnahmen sollen - ginge es nach der TaskForce - sogar bis zu einem Ausreiseverbot "für Risikogruppen" in die Herkunftsländer der Eltern bis zu ihrem 18. Lebensjahr gehen. Auch einem regelmäßigen Gesundheitscheck sollen sich angehörige Frauen und Mädchen von "Risikogruppen" stellen müssen, der von Amtsärztinnen/Amtsärzten in einem regelmäßigen Abstand von drei Jahren durchgeführt werden soll. Unter Risikogruppen versteht die TaskForce Mädchen und Frauen, deren Familien aus afrikanischen Ländern, dem Jemen, Indonesien, Malaysia und Kurdistan/Irak kommen.

FGM Notruf

Neben diesen Vorschlägen hat die deutsche Initiative gegen FGM vorerst ein weniger drastisches Mittel gewählt, um Hilfestellung zu leisten: Eine erste Notruf-Hotline, die SOS FGM, für Genitalverstümmelung wurde eingerichtet. "Menschen, die konkrete Informationen über geplante oder bereits verübte Genitalverstümmelungen erlangt haben, wissen oft nicht, an wen sie sich wenden können", informiert die TaskForce. Von unsicherem und zögerlichem Verhalten seien auch Jugendämter und Behörden nicht ausgenommen, heißt es weiter. Der Notruf will schnelle und kompetente Hilfe weiterleiten, für Betroffene und jene, die Kenntnis von Genitalverstümmelungen haben. Außerdem will SOS FGM eine fachbezogene Fortbildung in ganz Deutschland anbieten und auch über Rechtslagen informieren. Laut Website von SOS FGM wissen etwa nur wenige, dass Opfer ein Recht auf Entschädigung durch den deutschen Staat haben.

Wissen über die Folgen

In den Staaten der Europäischen Union gilt Genitalverstümmelung als Verletzung des Rechtes auf Unversehrtheit und ist somit eine Straftat. Die TaskForce kritisiert jedoch, dass Eltern ihre Töchter bislang ungehindert zur Verstümmelung ins Ausland bringen können. Die Initiative betont, dass somit die TäterInnengruppen sehr wohl über die Strafbarkeit der Verstümmelung in Europa bescheid wüssten, auch ist die überwiegende Mehrheit der TäterInnen über die schädlichen Folgen der Praxis informiert. 

In Österreich gibt es in Hinblick auf Genitalverstümmelung zusätzliche strafrechtliche Normen. Die Unwirksamkeit des Strafrechts bei Einwilligung der Betroffenen oder Gefährdeten ist bei FGM außer Kraft gesetzt. Auch gilt in Österreich für Genitalverstümmelung eine längere Verjährungsfrist. (beaha, dieStandard.at, 14.4.2010)