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Wissen, wovon die Rede ist: Die Bekleidungsarten, die das Gesicht verdecken, stehen derzeit zur Verbots-Debatte.

Grafik: APA/Martin Hirsch

Wien - Wiens ÖVP-Chefin, Familienstaatssekretärin Christine Marek, fordert ein generelles Burka-Verbot im öffentlichen Raum. "Wir können uns dem Thema nicht nur nicht verschließen, sondern müssen es aktiv angehen", erklärte sie am Donnerstag. Zum einen habe das Thema massiv menschenrechtliche Aspekte, zum anderen dürfe man den Sicherheitsaspekt nicht vergessen. "Wir sollten hier wirklich eine Regelung schaffen", so Mareks Schlussfolgerung.

Aspekt der Sichteinschränkung

Ein Verbot solle nicht nur öffentliche Gebäude wie Gerichte oder Amtshäuser betreffen, sondern auch Spitäler, Banken, Geschäfte, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Lenken eines eigenen Fahrzeugs. "Eine Burka ist ja schließlich auch eine Sichteinschränkung", hob Marek den Aspekt der Verkehrssicherheit hervor. Es könne jedenfalls nicht angehen, dass verschleierte Frauen im öffentlichen Verkehr nicht erkannt werden könnten.

Kein Kopftuchverbot

Auch den frauenrechtlichen Aspekt dürfe man in dieser Frage, die sie lange reflektiert habe, nicht vergessen: "Wenn ich diese Frauen sehe, dann denke ich mir: Das sind Menschen zweiter Klasse." Dabei geht es Marek um ein Burka- nicht um ein Kopftuchverbot: "Da sollte man nicht das Kind mit dem Bade ausschütten."

"Wollen keine Religionspolizei sein"

Man müsse jedoch Regelungen des Zusammenlebens im öffentlichen Raum schaffen, die gewährleisteten, dass man einander ins Gesicht sehen könne: "Es hinterlässt ein mulmiges Gefühl, wenn ich mich fragen muss: Wer steckt hinter dem Schleier." Etwaige Sanktionen müsse man sich überlegen und dabei auch auf internationale Beispiele - etwa die derzeit in Belgien laufende Diskussion - zurückgreifen: "Es geht aber nicht darum, dass wir Religionspolizei sein wollen."

Aktuellen Anlass für ihren Vorstoß nennt Marek keinen. Als auslösendes Moment sieht sie aber den Terror-Prozess gegen Mona S., in dem die Angeklagte auf ihre Verschleierung bestanden hatte und deshalb von der Hauptverhandlung ausgeschlossen worden war. (APA)