In Österreich ist die Versorgung durch Kassengynäkologinnen derzeit suboptimal: Für 2,5 Millionen versicherte Frauen gibt es fünfmal so viele männliche Gynäkologen mit Kassenvertrag wie weibliche. In Kärnten etwa gibt es derzeit noch keine einzige Gynäkologin mit Kassenvertrag einer Gebietskrankenkasse. Viele Frauen suchen deshalb eine Wahlärztin auf, was mit höheren Kosten verbunden ist.

Seit 2002 wird jede Kassenordination in Österreich öffentlich ausgeschrieben und die BewerberInnen werden nach einem Punkteverfahren bewertet. Wer die meisten Punkte hat, bekommt automatisch den Kassenvertrag; es entscheidet allein der Computer. Kriterien sind unter anderem Zusatz- und Weiterbildungen, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, aber auch Wartezeit und ob die Ordination für Menschen mit Behinderung geeignet ist.

2010 trat eine Änderung in dieser sogenannten "Reihungskriterien-Verordnung" für Gynäkologinnen in Kraft: Ärztinnen im Bewerbungsverfahren um eine Facharztstelle werden nun mit einem 10-Prozentpunkte-Bonus bevorzugt, sie erhalten automatisch 6,4 Punkte „gutgeschrieben", weil sie eine Frau sind. Das soll langfristig zu einer flächendeckenden Versorgung an Gynäkologinnen mit Kassenvertrag führen.

Laut Ärztekammer hätten, wäre die Regelung schon in Kraft gewesen, acht der zehn zuletzt ausgeschriebenen Kassenpraxen an eine Frau gehen können, tatsächlich waren es vier. (red/dieStandard.at, 25.4.2010)