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Mikroskopische Aufnahme einer menschlichen Eizelle, die in einem Speziallabor zu Demonstrationszwecken injiziert wird.

Foto: APA/Ralf Hirschberger

Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) wurde lesbischen Paaren (ob verpartnert oder nicht) die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Ein Paar aus Oberösterreich klagte dagegen beim Verfassungsgerichtshof. Bundeskanzler Werner Faymann und seine MinisterInnen verteidigen das Fortpflanzungsverbot für lesbische Frauen.

Mit Einführung der EP wurde medizinisch unterstützte Fortpflanzung in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausdrücklich verboten. Die Strafe beläuft sich auf bis zu 36.000 Euro oder bis zwei Wochen Haft. Damit wird Frauen unter Strafandrohung die Fortpflanzung verboten. Die beiden in Oberösterreich lebenden Frauen Daniela und Christina Bauer haben beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Gesetzes (§ 2 Abs. 1 Fortpflanzungsmedizingesetz) beantragt.

Bundesregierung entdeckt ihr Herz für schwule Männer

Die Bundesregierung hat am 27. April eine Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof beschlossen, mit dem sie das Fortpflanzungsverbot heftig verteidigt.
Frauen in fortpflanzungsunfähigen heterosexuellen Partnerschaften wird freilich nicht zugemutet, sich von anderen Männern ein Kind machen zu lassen. Die Bundesregierung argumentiert, dass lesbischen Paaren die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nicht eröffnet werden dürfe, weil dadurch homosexuelle Männerpaare diskriminiert würden, die durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung keine Kinder kriegen könnten.

LAMBDA enttäuscht über "abstruse Begründung"

Dieser Beschluss der Bundesregierung wurde einstimmig gefasst. Nur ein/e MinisterIn hätte ihn durch Verweigerung der Zustimmung verhindern können. "Wir sind schwer enttäuscht, dass auch die SPÖ-MinisterInnen das Fortpflanzungsverbot mit Zähnen und Klauen verteidigen, obwohl sich die SPÖ stets auf die ÖVP ausgeredet hat", sagt der Präsident des Rechtskomitees LAMBDA und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerinnen Helmut Graupner. "Und dann auch noch mit derart abstrusen und diskriminierenden Begründungen," so Graupner weiter. (red)