dieStandard.at-Interview

"Viele Unternehmen sind bei uns Stammgäste"

Beate Hausbichler, 17. Juni 2010, 06:52
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    foto: diestandard.at/hausbichler

    Zur Person: Eva Matt hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert. Neben ihrer Arbeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof, wo sie sich hauptsächlich mit Fragen des Asyl- und Fremdenrechts beschäftigt, ist sie Vorsitzende von Senat 1 der GBK.

Eva Matt von der Gleichbehandlungs­kommission über die beschränkten Möglichkeiten der geplanten Einkommenstransparenz und über ungewollte Pensionskündigungen

In diesem Frühling wurden von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek frauenpolitische Maßnahmen in Sachen Gehaltsschere angekündigt. Nachdem Ende Mai erstmals seit 15 Jahren wieder ein Frauenbericht erschien, gibt es nun gesammelt eine Masse von Studien und Zahlen, die die Diskriminierung von Frauen einmal mehr nachweisen. Die am häufigsten genannte Zahl rund um die Präsentation des Berichts lautete 18 Prozent. 18 Prozent verdienen Frauen weniger, Faktoren wie Position, Berufsgruppe, Teilzeit, Alter, Ausbildung oder Dienstjahre wurden dabei schon berücksichtigt. 

Sehen Frauen keinen Grund, warum sie für ihre Arbeit weniger als ihre Kollegen bekommen sollen, wenden sich viele an die Gleichbehandlungskommission (GBK), die den konkreten Fällen von möglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nachgeht. Eva Matt ist seit Juli 2008 Vorsitzende des Senats 1, der für Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt sowie für Fälle von Mehrfachdiskriminierungen zuständig ist. Eva Matt berichtete im Gespräch mit Beate Hausbichler über konkrete Umstände von Lohndiskriminierungen, über verfrühte Pensionskündigungen und schätzt die Konzepte der Frauenministerin auf ihre Praxistauglichkeit ein.

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dieStandard.at: Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts betont, also nicht aufgrund des weiblichen Geschlechts, wird die Objektivität der Kommission oder auch der Gleichbehandlungsanwaltschaft oftmals angezweifelt. 

Eva Matt: Es kommen nicht nur Frauen zu uns. In den letzten eineinhalb Jahren sind etwa auch drei Fälle von Karenzvätern entschieden worden, die mit den gleichen Problemen zu kämpfen hatten, wie Frauen in einer vergleichbaren Situation.

Die Kommission besteht aus Mitgliedern der Sozialpartner, aus Frauen und Männern, die jeden Fall neutral prüfen. Seit 2008 haben wir bei der GBK insgesamt 146 Fälle behandelt, 21 davon wurden von Männern eingebracht. Ursprünglich ist die Kommission zum Thema Lohngleichheit eingerichtet worden, was noch immer hauptsächlich Frauen betrifft. Entgelt-Diskriminierungen stellen insgesamt ein Viertel der Fälle dar. Letztes Jahr waren die Mehrfachdiskriminierungen - also Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und eines weiteren Merkmals, z.B. Alter oder ethnische Zugehörigkeit - besonders stark. Wir hatten einige Frauen, die pensionsgekündigt wurden, was eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters aufweist.

dieStandard.at: Wie werden die Entgelt-Diskriminierungen konkret nachgewiesen?

Matt: Mangelnde Transparenz in den Unternehmen ist oft ein Problem. In Österreich herrscht die Kultur, dass man über Gehalt nicht spricht. Die einzelnen Gehaltsbestandteile, also Grund- und Mindestlohn, sonstige Vergütungen wie Bar- oder Sachleistungen, Prämien oder Beiträge zu Betriebspensionen und Abfertigungen, das alles fällt unter die Definition "Entgelt". Die Kommission schlüsselt das auf und fragt das Unternehmen, warum die Person in diesen oder jenen Gehaltsbestandteilen weniger bekommt, wie die Vergleichsperson. Die ArbeitgeberInnen trifft dann die Pflicht offenzulegen, warum die Person X mehr bekommt und muss beweisen, dass dafür nicht das Geschlecht der Grund ist. 

dieStandard.at: Wenn jemand Informationen über höhere Gehälter auf informellem Weg erhalten hat, gibt es doch sicher Hemmungen, diese bei einem Verfahren zu verwenden. 

Matt: Für eine Prüfung ist es ausreichend, wenn die AntragstellerInnen die Diskriminierung glaubhaft machen können. Wir überprüfen diese Aussagen dann natürlich, beispielsweise anhand von ZeugInnen. In so einem Fall wird sich die betreffende Person wahrscheinlich auch nicht an die Gleichbehandlungskommission wenden, denn in dem Verfahren ist eine Einbindung von KollegInnen erforderlich. 

In einem konkreten Fall war es etwa eine Abteilungsleiterin im Finanzbereich, die um 700 Euro netto weniger bekommen hat als ein Kollege, der neu an dieselbe Stelle gekommen ist. Außerdem bekam er eine 10.000 Euro Prämie und die Beiträge für die Betriebspension waren bei ihm auch höher. Hier konnte ganz klar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nachgewiesen werden.

dieStandard.at: Beziehen sich die unterschiedlichen Löhne eher auf das Grundgehalt oder auf die von Ihnen genannten anderen Gehaltsbestandteile?

Matt: Ich würde die Einschätzung wagen, dass es eher um die Gehaltsbestandteile neben dem Grundgehalt geht. Da ist auch schwerer durchzublicken. Prämien werden vielleicht auf einem dritten Teil eines Arbeitsvertrages festgelegt, der dann bei der Kommission nicht vorgelegt wird. So etwas kommt durchaus vor. 

Grundsätzlich finde ich die Idee der verpflichtenden Offenlegung von Einkommen sehr gut, Entgeltdiskriminierungen können so leichter bewiesen werden. Es gibt noch keinen Gesetzesentwurf, aber nach dem, was mir aus den Medien bekannt ist, werden diese Nebenbestandteile nicht ausdrücklich berücksichtigt. Dies würde einen Mangel darstellen.

dieStandard.at: Wie werden von den ArbeitgeberInnen die Entgelt-Differenzen argumentiert?

Matt: Das Argument bei dem genannten Beispiel war, der Marktwert des Mannes wäre höher als ihrer. Sie machte aber exakt dieselben Tätigkeiten und denselben Job. Sein Marktwert wurde mit spezifischen Qualifikationen begründet, die seine Kollegin in ähnlicher Form auch hatte, bei ihm wurden sie aber besonders hervorgehoben. 

dieStandard.at: Der Frauenbericht hat gezeigt, dass die prekären Beschäftigungsverhältnisse zunehmen. Wie sieht es denn für freie DienstnehmerInnen aus, die sich bei der Kommission aufgrund von Entgeltdiskriminierungen melden?

Matt: Die freien DienstnehmerInnen sind rechtlich anders gestellt als die Angestellten. Es gab bisher auch noch keine Fälle von freien DienstnehmerInnen bei der GBK. 

dieStandard.at: Welche Frauen wenden sich an die Kommission?

Matt: Der Einschätzung nach überwiegen Fälle von Frauen in Angestelltenverhältnissen ohne akademischen Grad, gefolgt von Akademikerinnen. Entgeltfälle, die von Arbeiterinnen eingebracht wurden, liegen dem Senat 1 nur wenige vor. Somit ist bezüglich der Anträge betreffend Diskriminierung bei der Festsetzung des Entgelts eine klare Mehrheit von Akademikerinnen erkennbar.

dieStandard.at: Wenn die ArbeitgeberInnen nicht kooperieren, wird ihnen dann der Gerichtsweg angedroht? 

Matt: Die AntragstellerInnen haben die Möglichkeit, sich nach oder auch parallel zu einem Verfahren vor der Kommission an das Gericht zu wenden. Die GBK hat aber auch eine Vermittlerfunktion im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens und bietet die Möglichkeit, dass die ArbeitgeberInnen die Lage erkennen und überdenken können. 

dieStandard.at: Wie einsichtig sind Unternehmen, denen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei den Löhnen nachgewiesen wurde? Heinisch-Hosek hat kürzlich von einer Black-List gesprochen, um diese Unternehmen unter Druck zu setzen.

Matt: Leider haben wir bei der Kommission viele Stammgäste. Dabei handelt es sich um sehr große Unternehmen. Dass diese noch immer nicht auf die Hinweise der Kommission reagieren, etwa die Gehälter transparent zu gestalten oder Mitarbeiterinnen bei der Beförderung gleich zu behandeln, kann ich einfach nicht verstehen. 

dieStandard.at: Woran liegt es? Ist es blanker Sexismus oder wird einfach bei MitarbeiterInnen gespart, wo es nur geht? 

Matt: Ich glaube, es sind vorwiegend stereotype Vorstellungen von Männern und Frauen. Wir hören etwa immer wieder: "Hätte sie doch besser verhandelt". Auch ist es schon vorgekommen, dass eine langjährige Angestellte nicht befördert wurde, weil ein Mann meinte, unter einer Frau nicht arbeiten zu können. Ihr wurde dann ein jüngerer Mann mit weniger Berufserfahrung vorgesetzt.

dieStandard.at: Kann man inhaltliche Veränderungen der Anträge beobachten?

Matt: Ja, kürzlich hatten wir einen interessanten Fall: Eine 60-jährige Chefsekretärin wollte noch nicht in Pension gehen, sondern wie ihre Kollegen bis 65 arbeiten. Die Kommission hat entschieden, dass diese Pensionskündigung eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist. Das Regelpensionsalter schickt Frauen mit 60 und Männer mit 65 in Pension, das soll bis 2033 stufenweise angeglichen werden. Die Kommission hat folgenden Knackpunkt festgestellt: Dass Frauen mit 60 in Pension gehen können, ist als eine frauenfördernde Maßnahme zu qualifizieren. Solange es keine Gleichstellung in allen Bereichen gibt, dürfen Frauen früher in Pension, weil sie den größten Teil der unbezahlten Tätigkeiten verrichten, das ist der Gedanke dabei. Aber nur weil Frauen in Pension gehen dürfen, heißt das nicht, dass sie auch müssen. Das Oberlandesgericht in Wien hat auch im Sinne dieser Entscheidung geurteilt. 

Die Generation der Frauen, die jetzt um die 60 sind, hat teilweise schon einen anderen Zugang zur Arbeit, sie sind gut ausgebildet, interessieren sich für den Job und definieren sich auch zum Teil über ihre Arbeit. Und natürlich hat es auch finanzielle Aspekte, etwa dass sie Kinderbetreuungszeiten wieder durch längere Erwerbstätigkeit reinholen können. (Beate Hausbichler, dieStandard.at, 17.6.2010)

Wissen
Der Senat 1 ist zuständig für Diskriminierungen in der Arbeitswelt auf Grund des Geschlechts sowie für Fälle von Mehrfachdiskriminierungen nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Das betrifft Fragen der Entgelte, Diskriminierung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen und beruflichen Aufstieg und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Die GBK prüft die Fälle auf mögliche Diskriminierung. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bringt die Fälle bei der Kommission ein und berät die AntragstellerInnen auch dahingehend, ob man sich an die Kommission oder gleich an das Gericht wenden soll. 

Derzeit wird etwa bei 50 Prozent der eingebrachten Anträge eine Diskriminierung festgestellt. Sowohl die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft als auch die der Kommission ist kostenfrei.

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buchstabendrache
 
00
Wo Frauen noch die Depperten und die Oiden sind

Es gibt ein Unternehmen in Wien, das das auszahlt, was man "dahandelt" und wo sich die Führungselite noch lustig darüber macht, dass Frauen da ganz schlecht drin sind, ups, nicht die Frauen, heisst es dort, sondern "die depperten Oiden". Männer dagegen nennt man ganz unter sich respektvoll beim Namen. Der Witz ist aber, dass wir Mitarbeiter dort alle voneinander wissen, was der andere verdient, weil das lernst du dort als allererstes: du bist der nächste, den man besch... (äftigt :-)) hat. Medianet Verlag AG läßt grüßen.

susannista
01
27.6.2010, 10:19

Unglaublich, dass jemandem im Jahr 2010 der Satz "Ich kann unter einer Frau nicht arbeiten!" noch über die Lippen kommen kann! Wäre doch zumindest peinlich in guter Gesellschaft.

R.M. S.
00
31.3.2011, 06:12

Wieso peinlich, ich kannte eine Frau die sich weigerte einen Männlichen Vorgesetzten zu haben da dies sie zu sehr 'unter druck' setzte. Komischerweise haben viele Frauen sie in ihren Anliegen unterstützt, also so peinlich kann es vielen Menschen nicht sein.

kajos
01
23.6.2010, 16:37
hab das gefühl

dass es jetzt langsam was weitergeht. immerhin klingt unsere frauenministerin mal so:
http://www.youtube.com/watch?v=gjXHjSdGw5c

marty fink
15
18.6.2010, 02:52
Was für ein faktenloses Gedödel!

Captain Smoker
07
17.6.2010, 16:23

Alle kriegen das Gleiche, leistungsunabhängig. Erinnert irgendwie an die DDR.

Round'n'round it goes
81
17.6.2010, 19:08

Hast du den Artikel überhaupt gelesen? Oder wie kommst du zu dieser Aussage?

Captain Smoker
28
17.6.2010, 21:27
Ist es wirklich so schwer zu verstehen?

Nur weil zwei Leute den gleichen Posten haben, müssen sie nicht gleich viel leisten. Es gibt ja auch tausende Tormänner und auch da verdienen nicht alle das Gleiche obwohl Sie das Gleiche tun. Ist es so einfacher zu verstehen was ich meine?

grafflove...
26
17.6.2010, 15:43

"Die ArbeitgeberInnen trifft dann die Pflicht offenzulegen, warum die Person X mehr bekommt und muss beweisen, dass dafür nicht das Geschlecht der Grund ist."

ehm, rechtsstaat, hallo?
seit wann muss man seine unschuld beweisen?

durch solch eine willkürlichkeit wird aber absolut niemanden geholfen. schon gar nicht dem recht.

Rita Matsuko1
112
17.6.2010, 16:17
was ist willkürlich?

die absichtliche ungleichbehandlung der frau oder die forderung dass unternehmen im 21. jahrhundert frauen gleich behandeln wie männer????

grafflove...
16
17.6.2010, 16:26

die tatsache dass man beweisen muss das etwas nicht so ist wie es einem vorgeworfen ist, ist willkür.

normalerweise muss jemanden schuld bewiesen werden. aber ja, in zeiten der demokratur wird das rechtsverständnis gerne aufgeweicht.
aber zweck heiligt nunmal keine mittel. schon gar nicht im rechtsbereich. niemals!

so fördert man keine gleichbehandlung, sondern führt den kampf den viele seit jahrzehnten führen ad absurdum.

Karl Krammer
22
17.6.2010, 13:36
welche Rechtsmittel sind gegen die Entscheidung zulässig?

welche Rechte hat der Beschuldigte? Zeugenbefragung, Akteneinsicht, Beweiserhebung, Befangenheitsanträge? Sind die Verfahren (wie jeder andere Prozeß) öffentlich? Wie hoch ist der Prozentsatz der Urteile, die "halten", d.h. nicht von der Berufungsinstanz verworfen werden? Es gibt doch hoffentlich eine Berufungsmöglichkeit, oder?

mrsoul
01
17.6.2010, 15:38
keine

weil die entscheidungen keine durchsetzbaren urteile sind, sondern nur unverbindliche prüfungsergebnisse, in denen steht, ob nach ansicht der kommission eine diskriminierung vorliegt oder nicht.

grafflove...
00
17.6.2010, 15:44

ah, okay, dann hat sich meine kritik, die eventuell mal weiter oben erscheinen wird, erübrigt ;)

kwado
00
17.6.2010, 15:25
siehe Gleichbehandlungsgesetz

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... r=20003395

Aufgaben einer Gleichbehandlungskommission (§ 53)

knurrhoernchen
123
17.6.2010, 12:45
Bin schwerst beeindruckt

Das war ein tolles Interview

Captain Smoker
14
17.6.2010, 16:23

Sie sind aber leicht zu beeindrucken. ;)

knurrhoernchen
02
21.6.2010, 11:44
Irrtum!

Dein Kommentar und die roten Schwachmaten-Stricherl beeindrucken mich nicht!

magkeinelinken
32
17.6.2010, 12:40
Auch bei Männern gibt es für gleiche Leistung unterschiedliche Entlohnungen

Das ist halt so im Leben. Der Eine vrkauft sich besser als der Andere. Ich halt weder etwas von der linken Gleichmacherei noch von der Genderidiotie. Erfolg entsteht immer nur mit Leisung und mit Kampf, das kann man für ungerecht empfinden aber es macht sein tun interessanter

pick dame
00
26.6.2010, 02:36

genau, leistung ist alles, und wenn ein armer mann nicht "unter einer frau arbeiten kann" muss man ihn für seine mutige freie meinungsäusserung dafür natürlich belohnen und im entgegenkommen - indem man einen weniger qualifizierten mann als seinen chef einstellt.der dann mehr verdient als die frau, die seinen job bekommen hätte sollen.

Rita Matsuko1
22
17.6.2010, 16:21
wow, ein vorzeigeexemplar neoliberalen brainwashings!!!

hirnloses nachplappern neoliberaler ideologie macht sie auch nicht richtiger, dieser planet funktioniert nur deshalb noch einigermassen, weil glücklicherweise nicht alle menschen so verblendet sind wie sie!

Freigeistin1
22
17.6.2010, 20:32

Aha, was wäre denn Ihr Wunsch? Einheitsgehälter für alle? Alle Berufsgruppen müssen gleich viel verdienen?
Bei uns verdient auch jeder / auch in der selben Abteilung natürlich unterschiedlich. Jeder Mensch ist ein Individuum (was wohl niemand ausser Sozialisten abstreiten - denn bei denen sind ja alle Menschen gleich und zw. Männlein u. Weiblein kein Unterschied *lol*) und bringt daher unterschiedl. Leistungen und erhält daher differenzierte Entgelte.

Round'n'round it goes
21
18.6.2010, 10:49

Das heißt also Frauen erbringen schon allein wegen ihres Geschlechtes schlechtere Leistungen, weshalb die 18 % weniger Gehalt gerechtfertigt sind? Oder wie darf ich dich hier verstehn?

Freigeistin1
11
18.6.2010, 13:04

Nein, wie kommen Sie darauf?
Bei uns gibts auch genug Frauen die mehr verdienen als Männer. Lächerlich. Das hat nichts mit dem Geschlecht zu tun! Jeder ist für sein Entgelt selbst verantwortlich und hat es selbst zu verhandeln.
Gehaltsveröffentlichungen bringen rein gar nichts - ausser Neid!

Lili L.
12
18.6.2010, 11:59
Welche Unternehmen zahlen Frauen für

die gleiche Leistung 18% weniger.

Namen? Zwei, drei nur mal für den Anfang...danke für Ihre Mitarbeit!

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