Frauen, die sich gegen gemeinsame Obsorge entscheiden, hätten "gute Gründe"
Auf Anregung von Justizministerin Bandion-Ortner wird derzeit eine Verschärfung der Obsorgeregelung diskutiert und am 24. Juni findet dazu eine parlamentarische Enquete unter dem Titel "Konflikten konstruktiv begegnen - Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt) statt.
Auch wenn Details dazu noch unklar sind, mahnen die drei Opferschutzeinrichtungen Kinderschutzzentrum, Tiroler Frauenhaus und Gewaltschutzzentrum zur Vorsicht.
Eine Verschärfung der Obsorgeregelung im Sinne einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge für verheiratete, aber auch nicht verheiratete Paare sei unter Berücksichtigung des Aspekts von häuslicher Gewalt untragbar und höchst gefährlich für die Opfer, betonen die Einrichtungen: "Und diese sind im Bereich der häuslichen, familiären Gewalt überwiegend und statistisch nachweisbar Frauen und Kinder."
Kinder als Zielscheibe und ZeugInnen von Gewalt
Gewalt gegen Frauen gehe sehr
oft mit Kindesmisshandlung einher: "In 70 Prozent der Fälle, in
denen die Frauen misshandelt wurden, werden die Kinder auch direkt
körperlich, psychisch und oder sexuell misshandelt." 100 Prozent der
Kinder, die in einem Frauenhaus leben, seien von indirekter,
beobachteter Gewalt betroffen, indem sie zu ZeugInnen der
Gewaltanwendungen an ihrer Mutter wurden. Sie mussten mit anhören oder
mit ansehen wie ihre Mutter gedemütigt, beschimpft, beleidigt,
geschlagen, getreten, mit Waffen verletzt, vergewaltigt und zu nicht
gewollten sexuellen Handlungen genötigt wurde.
Im Tiroler Gewaltschutzzentrum
wurden im Jahr 2009 947 (mit)betroffene Kinder als ZeugInnen bzw. Opfer
häuslicher Gewalt statistisch erfasst. Im Tiroler Kinderschutz fanden im Jahr 2009
allein 1.851 Beratungskontexte zur sexuellen Gewalt an Kindern und
Jugendlichen statt. Auch dabei sind Kinder von mehreren Gewaltformen
betroffen.
Unversehrtheit vor Väterrechten
Die Zeit der Trennung und danach sei die gefährlichste
Zeit für Frauen und Kinder: "Das geht aus zahlreichen Untersuchungen
hervor", erklären die Einrichtungen, "es darf daher aus
Sicherheitsgründen keine automatische gemeinsame Obsorge geben."
Die Einrichtungen vertreten den Standpunkt, dass eine automatische gemeinsame Obsorge für gewalttätige Väter niemals im Sinne Kindeswohls sein könne und urgieren gegen die Ausweitung von Rechten ohne Ausgleich der Pflichten: "Täter degradieren sich auch als Väter. Auch wenn er - und das wird oft
als Argument gebracht -'nur' seine Frau misshandelt hat. Das Wohl des
Kindes muss Vorrang haben vor dem Recht des Vaters auf das Kind."
Beibehaltung der jetzigen Regelung
Zu
den gerichtlichen Kriterien bei Obsorgeentscheidungen zähle auch der
Grundsatz der gewaltfreien Erziehung und die Erziehungsfähigkeit: "Wir fordern die Beibehaltung der derzeitigen Obsorgeregelung, die sehr praktikabel und gut bewährt ist." In Familien, wo keine Gewaltdynamik vorhanden wäre, entschieden sich ohnehin 80 Prozent der Betroffenen zur gemeinsamen Obsorge. (red)