Automatische gemeinsame Obsorge

Frauenhäuser lehnen Neuregelung ab

23. Juni 2010, 11:30

Gewaltaspekt werde bei Scheidung wenig berücksichtigt - Forderung nach Fokussierung auf Sorgepflicht der Väter

Wien - Justizministerin Claudia Bandion-Ortner plädiert für eine automatische gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung für beide Elternteile und will diese Neuregelung morgen bei einer Enquete im Parlament mit verschiedenen ExpertInnen diskutieren.

Nach Trennung kein Ende der Gewalt

Die österreichischen Frauenhäuser sehen jedoch keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der derzeitigen Obsorgeregelung - weder für eheliche noch für uneheliche Kinder. "Solange Gewalt an Frauen und Kindern in der Familie und in der Beziehung bei der Scheidung wenig bis gar nicht berücksichtigt wird, sehen wir keinen Grund für eine Neuregelung", so Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser.

Die Befürchtungen, die schon bei der Einführung der gemeinsamen Obsorge im Jahr 2001 geäußert wurden, hätten sich vielfach bestätigt: Zahlreiche Erfahrungen der Frauenhausmitarbeiterinnen zeigen, dass bei einer gemeinsamen Obsorge die Gewalt kein Ende nimmt. Gewalttätigen Vätern gehe es oft nicht um das Wohl der Kinder, sondern häufig um die Fortsetzung der Kontrolle und Machtausübung über die Expartnerin und die Kinder, so die Expertin.

Beweispflicht

Kinder seien direkt oder indirekt immer mitbetroffen bei Gewalt in der Beziehung. "Noch immer wird der Zusammenhang, dass Gewalt an Frauen/Müttern auch Gewalt an Kindern darstellt, von den RichterInnen und von VertreterInnen der Jugendwohlfahrt nicht dementsprechend ernst genommen, denn in Fällen von häuslicher Gewalt schadet eine gemeinsame Obsorge dem Wohl des/der Kindes/Kinder", weiß die Geschäftsführerin des Salzburger Frauenhauses, Birgit Thaler-Haag.

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, müssten die alleinige Obsorge meist erkämpfen, sie müssten ihre eigenen Gewalterfahrungen und die der Kinder beweisen. Oft würden sie erst durch die Unterstützung der Frauenhausmitarbeiterinnen bei Gericht und Jugendwohlfahrt zum ersten Mal ernst genommen. Migrantinnen ginge es meist noch schlechter.

Bedingungen

Mit der gemeinsamen Obsorge würden zwar die Rechte der Väter gestärkt, nicht aber ihre Obsorgepflichten: Frauenhäuser fordern daher, die Sorgepflicht der Väter für ihre Kinder in den Vordergrund zu stellen. Außerdem solle die Regelung auch vorsehen, dass eine gemeinsame Obsorge entzogen werden kann, wenn die Sorgepflicht für die Kinder nicht eingehalten wird. (red)

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Posting 1 bis 25 von 88
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Horst Schmidt
01
26.6.2010, 19:40
Frauenhäuser beklagen ernsthaft,

daß erlittene Gewalt bewiesen werden muß? Offenbar ist in der Frauenhausszene die Unschuldsvermutung unbekannt. Wie soll das dann sonst laufen? Mama ruft bei der Polizei an, und Papa wird umgehend und ohne jeglichen Beweis erst einmal weggesperrt?
Abgesehen davon ist längst erwiesen, daß häusliche Gewalt hälftig vom weiblichen Geschlecht ausgeht, und Mütter doppelt so häufig Gewalt gegen Kinder anwenden wie Väter. Aber zu diesem Realismus werden sich Frauenhäuser nie durchringen, es würde ihnen ja die Geschäftsgrundlage entziehen.

Johannes St.
 
00
28.6.2010, 21:38
da verdrehen Sie aber einiges!

wo ist die Statistik, wo 66% der Täter Frauen und 33% der Täter Männer sind?

Horst Schmidt
00
28.6.2010, 22:39
Verdreht? Nein, die Wahrheit.

Die bis zum September amtierende deutsche Frauenministerin Frau von der Leyen auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Zwischenberichts des "Nationalen Zentrums frühe Hilfen":

"Und wenn man schaut, wer sind die Täterinnen und Täter, dann sind das in 2/3 der Fälle die leiblichen Mütter, in 1/3 der Fälle entweder der leibliche Vater, oder der neue Partner der Mutter."

Auch bei Kindestötungen liegen Mütter mit weitem Abstand vorn.

Wie wichtig Väter für die Gewaltprävention sind, sagte US-Präsident Obama am Vatertag:

"Kinder, die ohne Vater aufwachsen
werden 5 X so häufig arm, und kommen mit dem Gesetz in Konflikt, brechen 9 X so oft die Schule ab,
landen 20 X so oft im Knast."

A.B. Artig
 
00
Sie sind derart peinlich

Nix link?

Horst Schmidt
00
Natürlich gibt es keinen Link,

denn Links sind hier im Kommentarbereich nicht zugelassen, jedenfalls wurde mein entsprechendes Posting hier nicht veröffentlicht.
Auf den Seiten des deutschen Frauenministeriums finden Sie ein Video der Pressekonferenz auf der Frau von der Leyen den Zwischenbericht des nationalen Zentrums frühe Hilfen vorstellt, und das oben genannte Zitat mit einem mütterlichen Täteranteil von 2/3 und einen Täteranteil von leiblichen Vätern und mütterlichen Lebenspartnern von 1/3 nennt, auch wenn das nicht in Ihr kleines Weltbild paßt.

Die Zahlen von Obama können sie bei youtube erfahren, wenn sie "fathers day" eingeben, und das 4. Video (Länge 1:38 min) anklicken.

Johannes St.
 
00
30.6.2010, 21:47
her mit den Link - bin schon gespannt was dort wirklich steht!

A.B. Artig
 
00
30.6.2010, 20:26

Quelle???

A.B. Artig
 
00
27.6.2010, 16:57
Scauen Sie sich doch bitte an, in wie vielen Fällen die Frazuen jahrelang dulden, bevor sie sich an die Polizei wenden...Wie oft dann Anzeigen zurückgezogen werden, aus Abhängigkeit und Angst!

GÄHN. SOOOO alte Blödsinnigkeiten auch noch nochmal aufwärmen...

Horst Schmidt
00
28.6.2010, 21:52
Ach,

und das gilt für geschlagene Männer nicht?

A.B. Artig
 
00
30.6.2010, 20:27
Haben Sie Quellen dazu?

Bitte werns net laecherlich. bis Zu 95% der haeuslichen Gewalt ist maennlich.

mika33
10
24.6.2010, 11:02
Frauenhäuser sind dagegen.

Na klar, sonst läuft ihnen ja die Kundschaft davon ...

Horst Schmidt
00
Das ist einfach nur

barer Unsinn.
Inzwischen gibt es ca. 300 internationale Studien, die eindeutig eine mind. hälftige weibliche Gewalt im häuslichen Bereich festgestellt hat.

Horst Schmidt
00
Häusliche Gewalt ist hälftig verteilt

zwischen den Geschlechtern. Dazu gibt es inzwischen ca. 300 internationale Studien, die dies bestätigen.
Die von Ihnen genannten 95% kommen nur zustande, wenn man Daten frisiert. So ist es für Frauenhäuser bereits "Gewalt", wenn Papa "zu schnell Auto fährt. Auch "er spricht zu wenig mit mir" und "er gibt mir zu wenig Geld" wird als "Gewalt" definiert.

http://www.manndat.de/index.php?id=57

A.B. Artig
 
00

Dummgelaufen: die Daten stammen vom BKa. Und nicht von Gespraechsgekraenkten.
P.s. 90% aller. Sexuellen Missbrauchsfaelle sind ebenfalls maennlich, davon 60% Vaeter.

Horst Schmidt
00
Dumm gelaufen.

Das BKA betrachtet nur das Hellfeld.
Dumm gelaufen ebenfalls, daß bei väterlichen Tätern nicht zwischen leiblichen Vätern und neuen Lebenspartnern der Mütter unterschieden wird.

A.B. Artig
 
00

Dummgelaufen fuer Sie:
1. Dunkelfeld gilt auch fuer Frauen, nicht nur fuer Maenner. Komisch, nicht?

2. 60% leibliche Vaeter. 16% Stiefvaeter.
Wie kommen Sie auf Ihre Behauptungen?

Horst Schmidt
00
Dumm,

daß erwiesenermaßen Männer weitaus weniger erlittene häusliche Gewalt zur Anzeige bringen.
Aber in großstädtischen Milieus ändert sich das z.Zt. So werden in Berlin gut 1/3 weibliche Täter registriert.
Im übrigen ging es hier nicht um sexuellen Mißbrauch, sondern um Mißhandlung. Offenbar kennen Sie den Unterschied nicht.

Nein, daß das BKA unterscheidet nicht zwischen leiblichen Väter und Stiefvätern.

A.B. Artig
 
00

60% der sexuellen Missbraucher. Hab ich doch dazu geschrieben. Die Kinderschutzzentren untersxheiden da sehr wohl.

A.B. Artig
 
00

Die Studie bringens mir .laecherlich.

Horst Schmidt
00
Nein, dumm gelaufen für Sie, denn Männer zeigen aus

Scham erlittene häusliche Gewalt durch Frauen viel seltener an. Dazu gab es erst diese Woche einen Artikel in der ZEIT. Immerhin ist die Situation in Großstädten schon anders. In Berlin ist lt. Polizeistatistik die Quote der häuslichen Gewalt von Frauen gegen Männer bereits bei über 1/3.

Das Männer öfter sex. Mißbrauch an Kindern verüben als Frauen ist unbestritten, nur ging es darum gar nicht, sondern es ging um Gewalt gegen Kinder. Offenbar kennen Sie nicht einmal den Unterschied zwischen Mißbrauch und Mißhandlung. Im Bereich der Kindesmißhandlung sind Mütter die Haupttäter.
Das BKA unterscheidet NICHT nach Stief- oder leiblichen Vätern. Zitat: "Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik gehen die von Ihnen gewünschten Angaben nicht hervor.

kurtfritz
44
24.6.2010, 07:46
"Frauen, die von Gewalt betroffen sind, müssten die alleinige Obsorge meist erkämpfen, sie müssten ihre eigenen Gewalterfahrungen und die der Kinder beweisen."

ahso! ich hab gedacht es reicht eh, wenn die frau das einfach behauptet. wird doch jeder richter glauben und dem bösen vater den besuchskontakt bis in alle ewigkeit verbieten.

b_tom
00
24.6.2010, 14:18

Dieser Satz wirkt tatsächlich ziemlich schräg!

Wieviele Scheuklappen benötigt man, dass dieser Vorwurf bzw. diese Klage (dass eine Tat ungerechterweise bewiesen werden muss und es also nicht reicht, dass die Tat einfach behauptet wird) nicht als absolut absurd angesehen wird?

Johannes St.
 
23
24.6.2010, 08:12
nein reicht bei weitem nicht

so Verfahren können sich in die Länge ziehen.
z.B. Vater gibt sogar zu die Geschlechtsteile der Kinder zu begutachten und zu fotografieren. Schraubt sein Gehalt unter das Existenzminimum und kriegt Verfahrenshilfe. also sind ihm alle Kosten egal und beantragt ein Gutachten nach dem anderen, tischt alle 3 Monate eine neue Lüge auf, der dann nachgegangen wird und sich die Behauptungen als erfunden raus stellen. So können mehr als 2 Jahre ins Land ziehen.... (aus leidvoller Erfahrung meiner Frau mit ihrem Ex)

populäre Front
 
12
25.6.2010, 11:03
1. Haben Sie noch nie de Geschlechtsteile Ihres Kindes begutachtet und fotografiert?


Haben Sie tatsächlich kein Foto, dass ihr Kind zeigt, wie es nackig im Pool herumplantscht? Alleine schon wegen einer Zeckenkontrolle oder um unser Kind gründlich zu baden haben meine Freundin und ich die Genetalien unseres Sohnes mehrmals angefasst. Also ein bisserl spezifischer sollten ihre Angaben schon sein, wass dieser Vater denn angeblich gemacht hat.

Durfte dieser Vater, trotz des Geständnisses (sofern wirklich sexuelle Handlungen gemeint waren) weiterhin Kontakt zu seinem Kind haben?

Ist für Sie jeder Vater ein potentieller Kindesvergewaltiger?

A.B. Artig
 
00
27.6.2010, 16:55

Ich frage michg doch immer wieder, welche <Beweggründe Sie haben mögen, um permanent Täter zu verharmlosen, zu entschuldigen und deren Taten zu verdrängen.
Es wurde Ihnen mehrfach mitgeteilt, was in diesem Falle vorgefallen ist.Allein, Sie machen stur weiter,Johannes St. die Verallgemeinerung zu unterstellen, obwohl er in jedem 2. Beitrag darauf hinweist, dass nicht alle Väter so wären, dass er im Falle der ungerechtfertigten Verweigerung des Besuchsrechtes für Strafmassnahmen ist.
Es wurde Ihnen mehrfach zugetragen, welche Gustostücke in hohen Rängen der Väterrechtler sitzen und damit diejenigen, die wirklich in Not sind, schädigen. Auch auf das haben Sie noch kein EINZIGES Mal reagiert.

Eigeninteressen?

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