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Gesamtpaket im Landtag: Die Frauenquote in den Magistraten soll durch klare Zielvorgaben bewerkstelligt werden. Die zahlreichen Änderungen im Dienst - und Landesrecht sollen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen künftig garantieren.  

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Wien - Der Wiener Landtag beschließt am Donnerstag ein neues Gleichbehandlungsgesetz. Damit soll die Gleichstellung der Frauen innerhalb des Magistrats in den nächsten Jahren mit Nachdruck voran getrieben werden.

Gleichbehandlungsanwaltschaft kommt

Insbesondere soll der Frauenanteil in Führungspositionen der Stadt sowie in untypischen Berufsfeldern erhöht werden. Zur Erreichung dieser Ziele wird eine neue unabhängige und weisungsfreie "Gleichbehandlungsanwaltschaft" installiert, die mit mehr Kompetenzen ausgestattet sein wird als die bisherigen fünf Gleichbehandlungsbeauftragten.

Jede einzelne Dienststelle der Stadt bekommt mittels eines Gleichstellungsprogramms verbindliche und maßgeschneiderte Zielvorgaben. Die Laufzeit der Programme beträgt drei Jahre, die Abteilungen müssen aber jährlich Bericht über ihre Gleichstellungsaktivitäten und Erfolge ablegen.

Die neue Gleichbehandlungsanwaltschaft ist mit umfassenden Rechten ausgestattet. Dazu gehören etwa das Recht auf Einsichtnahme in Akten oder Bewerbungsunterlagen oder das Recht auf umfassende Auskünfte der Dienstgeberin.

Neuerung bei sexueller Belästigung

Neuerungen bringt das Gesetz auch für Opfer sexueller Belästigung. Opfer von schwerer sexueller Belästigung sollen künftig nur mehr einmal vor der Disziplinarkommission aussagen müssen. Im Verfahren der Gleichbehandlungskommission kann dann auf Bild- und Tonaufzeichnungen dieser Befragung zurückgegriffen werden. Auf diese Weise bleiben den Opfern mehrmalige und oft quälende intensive Befragungen erspart. Außerdem werden Täter und Opfer getrennt einvernommen.

Gleichstellung gleichgeschlechtliche Paare

Außerdem wird eine Sammelnovelle zur Gleichstellung eingetragener PartnerInnenschaften in den Landesgesetzen und im Wiener Dienstrecht beschlossen. Wo Wien nicht auf die Vorgaben des Bundes angewiesen sei, nämlich im Wiener Dienstrecht, seien gleichgeschlechtliche Paare und deren Kinder nun vollkommen gleichgestellt: So werden durch die heutige Dienstrechtsnovelle Kinder eingetragener PartnerInnen mit Stiefkindern gleichstellt.

Dies ist zum Beispiel bedeutend, wenn es um Kinderzulagen oder Waisenrenten geht. Außerdem kann in Wien Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes auch für ein Kind der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden. Der Bund sieht diese Möglichkeit nicht vor.

Pflegefreistellung bzw. Familienhospizkarenz kann in Wien ohne Einschränkungen auch für ein Kind der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners in Anspruch genommen werden.

Insgesamt 44 Landesgesetze mussten in Wien im Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft (EP) geändert werden. Von diesen 44 Gesetzen wurde die Änderung von vier Gesetzen bereits in der Sitzung des Landtages am 19. April 2010 beschlossen (Wiener Gemeindewahlordnung, Wiener Volksbefragungsgesetz, Wiener Volksabstimmungsgesetz und Wiener Volksbegehrensgesetz).

Änderungspaket

Die Änderung der restlichen 40 Gesetze wird in der heutigen Sitzung des Landtages beschlossen. Von diesen 40 Gesetzen sind 29 Gesetze in der EP-Sammelnovelle enthalten. Die Änderung von acht weiteren Gesetzen ist in der dienstrechtlichen Sammelnovelle enthalten (Dienstordnung, Besoldungsordnung, Vertragsbedienstetenordnung, Pensionsordnung, Unfallfürsorgegesetz, Wiener Personalvertretungsgesetz, Wiener Bezügegesetz und Gesetz über den unabhängigen Verwaltungssenat).

Schließlich wird in der Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, in der Novelle zum Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz sowie im neuen Wiener Chancengleichheitsgesetz berücksichtigt. Auch diese drei Gesetze werden in der Landtags-Sitzung beschlossen, Zustimmung ist von SPÖ, ÖVP und Grünen zu erwarten. (red)