Der Jurist Helmut Graupner freut sich über die Beschlüsse des Wiener Landtags.

Foto: Matthias Cremer

Das Rechtskomitee LAMBDA zeigt sich erfreut über das heutige Urteil des Menschenrechtsgerichtshof und dessen prompte Umsetzung in Wien. Wien fordert Bund zur Aufhebung des Eheverbots auf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erstmals klar festgestellt, dass auch homosexuelle Paare eine Familie sind. Und der Wiener Landtag hat dieses Urteil nur wenige Stunden nach seiner Verkündung umgesetzt.

"Gleichgeschlechtliche Paare sind dank beschlossener Landesgesetze nun in Wien ausdrücklich als Familie anerkannt" zeigte sich Helmut Graupner von Lambda erfreut über den Beschluss des Wiener Landtages vom 24. Juni 2010 zur Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft in Wien. Graupner ergänzte, dass Wien damit nicht nur das erste Bundesland ist, dass sein Landesrecht an die eingetragene Partnerschaft anpasst, sondern "der Wiener Landtag auch das erste österreichische Parlament ist, das gleichgeschlechtliche Paare als Familie anerkennt".

Zur Umsetzung der Eingetragenen Partnerschaft zeigte sich Graupner zufrieden, dass in der "Sammelnovelle" zum Wiener Landesrecht quasi in letzter Minute noch die Kritik des Rechtskomitees Lambda vom vergangenen Montag eingearbeitet wurden: "Der Sammelnovelle wurde nun eine Präambel vorangestellt, in welcher sich Wien im Landesrecht zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren bekennt. Zugleich wird allgemein festgehalten und in den einzelnen Gesetzen angeordnet, dass eingetragene PartnerInnen auch Familienangehörige sind" stellte Graupner fest.

ÖVP ist "bedauerlich aber konsequent"

Die ablehenden Haltung der Wiener ÖVP zu diesem Gesetz samt Präambel ist laut Graupner "bedauerlich, aber im Lichte der negativen Erfahrungen mit der Bundes-ÖVP leider nur konsequent". Erfreulich ist neben der Präambel und der Klarstellung beim Familienangehörigenbegriff in vielen Landesgesetzen, dass Wien etwa im Dienstrecht keine diskriminierenden Bestimmungen aus dem Bundesgesetz zur Eingetragenen Partnerschaft übernommen hat, sondern Regelungen betreffend Kinder gleichberechtigt regelt, etwa bei der Pflegefreistellung, der Hospizkarenz oder diversen Zulagen. (red)