Deutschland

Abtreibungs-Proteste erlaubt

29. Juni 2010, 12:22

Laut Verfassungsgerichtshof sind Proteste vor Abtreibungspraxen erlaubt - MedizinerInnen droht kein "Verlust an sozialer Achtung"

Karlsruhe - Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche vor Abtreibungspraxen wurden durch den Deutschen Bundesverfassungsgerichtshof für zulässig erklärt. Sie sind laut einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Erkenntnis zulässig, wenn Patientinnen durch solche Aktionen keinem "Spießrutenlauf ausgesetzt" werden und die Aktionen die Persönlichkeitsrechte der betroffen GynäkologInnen nicht verletzen. Die VerfassungshüterInnen entsprachen damit der Klage eines Mannes, der aus religiösen Gründen immer wieder vor Praxen gegen Abtreibungen mit Flugblättern und Plakaten demonstriert.

"Kein Verlust sozialer Achtung"

Dem Kläger waren nach einer zweitägigen Aktion vor einer Frauenordination in München verboten worden, die betroffenen Ärzte/Ärztinnen namentlich zu nennen und darauf hinzuweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Zudem durfte er im Umkreis von einem Kilometer um die Praxis keine mutmaßlichen Patientinnen oder PassantInnen mehr ansprechen. Die HöchstrichterInnen hoben dieses Verbote nun auf. Zur Begründung hieß es, die Ärzet/Ärztinnen werde durch die Proteste nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zudem drohe den MedizinerInnen kein "umfassender Verlust an sozialer Achtung", wenn bekannt werde, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Protestaktionen können laut dem Erkenntnis aber verboten werden, wenn sie die besonders geschützte Vertrauensbeziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patientinnen gefährden. Etwa wenn Patientinnen belästigt werden und ihnen mit "nötigenden Mitteln" wie in einem Spießrutenlauf eine andere Meinung aufgedrängt werden soll. (APA)

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fersuchung
03
und wie stellt ihr euch das in der praxis vor?

ein "lebensrecht" für embryonen durchzusetzen bzw. ein "mitbestimmungsrecht" des erzeugers?

wie sollte sowas eurer meinung nach exekutiert werden?

Der Unkurze
00

hmm bezüglich dem embryo finde ich die momentane fristenregelung gut, und ethisch vertretbar

bezüglich mitspracherecht des vaters... das ist schwer.. egal was man macht es wäre ungerecht bzw ethisch nicht in ordnung, weder momentan noch mit mitspracherecht..

manfredo 66
50

In den allermeisten Fällen dürfte das kein Problem sein, da sich Mutter und Vater einigen werden können.
In den Fällen, wo eine Einigung erstmal nicht möglich scheint, ist die Hinzuziehung eines Mediators eine denkbare und aus meiner Sicht wünschenswerte Variante.
In jenen Ausnahmefälllen, wo eine Kommunikation zwischen den betreffenden Personen unmöglich erscheint, ist durch staatliche Zwangsmaßnahmen sicher zu stellen, dass eine Entscheidung getroffen werden kann. Sollten keine gesundheitlichen oder andere schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, so ist die Austragung des Kindes zu bevorzugen. Natürlich dann auch mit der Möglichkeit einer Freigabe zur Adoption.

fersuchung
00
manfredo

das heißt im klartext, du verlangst daß die betroffene frau im zweifelsfall von staatlichen behörden eingesperrt, gefesselt und zwangsernährt wird bis sie das kind geboren hat, nur weil der erzeuger das kind "haben" will.

sag mal....

BlackAdder
03

Es gibt gar keinen grund hier zwangsmaßnahmen zu ergreifen, denn eine entscheidung kann und wird so oder so fallen, auch wenn sie oftmals nicht im sinne religiöser fanatiker sein wird die gerne über alles und jeden bestimmen wollen.

In fällen wo eine einigung nicht möglich ist kann man davon ausgehen daß die beziehung, so es überhaupt eine ist, absolut zerrüttet ist, es ist daher nicht einzusehen warum jemand, der keinen anteil am weiteren leben der mutter nehmen wird, über dieses bestimmen können soll.

zwergleviathan
00
15.7.2010, 08:38
"warum jemand, der keinen anteil am weiteren leben der mutter nehmen wird, über dieses bestimmen können soll."

das ist schon richtig

sie übersehen halt, daß der "Vater" am Leben der Mutter und des Kindes in Form finanzieller Zuwendungen SEHR WOHL noch teilnimmt, während ihm aber im Gegensatz zur Mutter die Möglichkeit fehlt, sich durch eine Abtreibung aus der Verantwortung zu ziehen

wenn die Mutter das Kind will kann der Kerl nur zahlen und die "Goschn halten"

wenn die Mutter das Kind NICHT will darf er ebenso nur die "Goschn halten"

also nach der Ejakulation hört das Mitbestimmungsrecht des Mannes völlig auf

Alimente für das Kind sind selbstverständlich was Gutes, aber während Frauen WAHLmöglichkeiten haben bestehen für Männer ab der festgestellten Schwangerschaft nurmehr Pflichten, aber kaum Rechte

Alternativen fallen mir keine ein...

Fred Fusel
40
´s gibt no richta mit hirn!

fersuchung
13
stimmt, die gibts

und darum gibts in österreich auch ein OHG-urteil das besagt daß dieser wahnsinn = psychoterror ist.

fersuchung
15
für mich ist dieses urteil fast so zynisch

als ob ein höchstgericht entscheiden würde daß eine synagoge vor ihrem eingang regelmäßige zusammenrottungen von alt- und neonazis zu dulden hätte (unter dem titel der meinungs- und versammlungsfreiheit), weil den rabbis dadurch schließlich kein "verlust sozialer achtung" drohe.

als ob es darum überhaupt ginge und nicht um die angst und den psychischen druck bei patientinnen und klinikpersonal. es ist ja nicht so, daß es nicht schon anschläge auf kliniken gegeben hätte. und die belästigungen fallen durchaus unter "psychoterror".

Verdammt Coole Schreckschrauwe
03
Völlig richtig - und dieses Urteil ist auch bezeichnend:

Denn dieser fanatische Maskulist betreibt mittlerweile eine Website xxx.abtreiber.com - wo er die von ihm so genannte "Abtreiberlobby" penibel auflistet: mit Foto, Biografie, Adresse, Tel, Fax, E-mail-Adresse... mit welchem Zwecke tut diese Mafia, in der sich der Annen gut eingebettet befindet, denn?
Bis halt was passiert.
Und DAS weiss der deutsche Verfassungsgerichtshof nicht?

knurrhoernchen
00
Deutschland ist anders!

Pygar
 
14
30.6.2010, 19:26

Ein Gesetz, welches den Schwangerschaftsabbruch verbietet oder reguliert ist gegen die durch die Verfassung geschützten Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person!

Dies hat Kanada festgestellt und gilt damit als fortschrittliches Vorbild. Dort entscheidet alleine die Frau und genau das ist das Ziel auf welches wir hinarbeiten müssen.

zwergleviathan
82
30.6.2010, 20:07
das Recht auf Leben gestehen sie also dem Embryo nicht zu?

sehr einseitig

sofern keine medizinische Indikation gegeben ist handelt es sich um einen ethisch kontroversen Sachverhalt

meiner Meinung nach ist Abtreibung ohne einen VERDAMMT GUTEN GRUND ein erweiterter Kindsmord;

ich stelle mich aber auch nicht vor Abtreibungskliniken und belästige die Mordkomplizinnen; die Komplikationen haben sie eh selbst zu tragen, das psychische Leid ebenso wenn ihnen bewusst wird was sie getan haben

und die Unverbesserlichen denen es egal ist, sind moralisch ohnehin so verroht, daß jeglicher Protest sinnlos wäre

ich finde daß diese Proteste insofern positiv sind, als das Thema wenigstens diskutiert wird, anstatt es einfach wie einen toten Fötus zu ignorieren

guten Tag

fersuchung
25
30.6.2010, 21:50
ein eigenständiges "recht auf leben"

für föten zu konstruieren, die nunmal außerhalb des körpers der frau nicht lebensfähig sind, ist ungefähr so sinnvoll wie für männer ein recht auf schwangerschaften und geburten zu postulieren. ;-)

verinus
20

ein staat hat aber die schwächsten zu schützen- in diesem fall das werdende kind.

es kann zwar ausserhalb der mutter nicht überleben, aber ich finds wahnsinnig zynisch abtriebungen bis zu einem termin zu erlauben ab dem frühchen schon lebensfähig wären- zb bei vermeintlichen behinderungen.

abtreibungen aus wirtschaftlichen gründen sind ohnehin kompromisslos abzulehnen solange es paare gibt die sich innig kinder wünschen aber keine bekommen können.

fersuchung
01
soweit es um die fristenlösung geht

gibt es überhaupt keinen grund frauen die (aus welchen gründen auch immer) sich nicht in der lage sehen, zu dem zeitpunkt wo sie schwanger geworden sind ein kind auszutragen und aufzuziehen, per zwang oder druck dazu zu verurteilen.

eine unglückliche frau mit einem unglücklichen kind hilft nämlich einem anderen paar, das gern ein kind hätte, genau nichts.

BlackAdder
02

Zynisch ist die aufrechnung "hier eine abtreibung, dort jemand der gerne ein kind hätte", denn in genu 0,0% der fälle korrelieren diese fälle, was also bringt es jemandem mit kinderwunsch wenn man andere dazu zwingt eine ungewollte schwangerschaft und deren folgen durchzuziehen ?


Auch geht es bei der fristenlösung eben nicht um bereits lebensfähige frühchen, wobei man in diesem kontext eher die "wettbewerbe" diverser neonatologen kritisieren sollte die, ohne jegliche rücksicht auf das kind, dieses in ein leben quälen. Sie haben's ja auch leicht, SIE haben ja die folgen nicht zu tragen, dafür aber den "ruhm".

Pygar
 
11
30.6.2010, 19:13

Vielleicht hat jemand von Euch hier ein paar gute Ideen, wie man diese Lebens- und Frauenfeinde (= Abtreibungsgegner) von den Kliniken wegbekommt, auf dass sie nicht mehr Frauen belästigen können.

Ein paar praktikable Lösungen muss es doch geben, wenn man in gewissen Bereichen schon nicht auf die Staatsmacht zurückgreifen kann.

manfredo 66
31

Sie zeigen wieder mal Ihre äußerst zynische Position, indem Sie Menschen, die FÜR das Leben eintreten, als Lebensfeinde bezeichnen.
Umgekehrt müssten Menschen, die GEGEN das Leben eintreten (und damit abtreiben) Lebensfreunde sein.
Das ist natürlich lächerlich.

Markus KA
00

Die Kriterien für "Leben" sind in der erlaubten Frist noch nicht erfüllt, schon garnicht jene für menschliches.

BlackAdder
02

Zynisch ist sich selbstherrlich "lebensschützer" zu nennen wenn man keinen einzigen gedanken an das LEBEN der frau verschwendet, sondern einzig und allein seinen justamentstandpunkt im auge hat, und den auch noch mit unlauteren mitteln vertritt.

Pygar
 
02

Meine Position widerspricht nie den Menschenrechten. Mein Ziel ist, dass jede Frau eine freies, glückliches führen kann. Nach ihren Wünschen und Vorstellungen. Mag es sein, wie sie es sich wüscht!

Die primitiven Lebens- und Frauenfeinde, die das Leben jeder einzelnen Frau, die aus guten und wohlüberlegten Grund eine Abtreibung vornehmen will, zerstören wollen, sind nichts anderes als verachtenswerte Lebens- und Frauenfeinde.

Dass ich solchen Leuten entgegentrete, ist nur logisch.

knurrhoernchen
01
Noch ein Vorschlag

Eine Spiegelfläche hinstellen, damit sich die Fratzen dieser Wahnsinnigen spiegeln können.
Alte Weisheit: Wer sich lange über einen Spiegel in die Augen schaut, dem/der hüpft irgendwann der Teufel ins Gesicht.

Pygar
 
12

Diese Wahnsinnigen koennen sich vermutlich gar nicht mehr selbst im Spiegel anblicken. Zumindest wenn sie den Rest eines Gewissens haben. Denn sie wissen, dass das, was sie tun, falsch ist.

Man muesste sie also schon vor dem Spiegel festketten und das waere vermutlich nicht legal, oder?

knurrhoernchen
01
Das mit dem Festketten müsste auf weibliche Art gelöst werden

Rede ihnen ein, dass das eine gute Idee ist, auf die sie von selbst draufgekommen sind.

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