Umstrittene Regeln sollen am Montag in Kraft treten
Madrid - Hunderte Menschen haben in Spanien gegen
das neue Abtreibungsgesetz protestiert, das am Montag in Kraft treten
soll. Die DemonstrantInnen versammelten
sich am Samstag vor dem
Verfassungsgericht des Landes in Madrid, das das umstrittene Gesetz
ihnen zufolge noch stoppen soll. Das Gesetz wird vor allem von der in
Spanien nach wie vor sehr einflussreichen katholischen Kirche und der
konservativen Volkspartei (PP) bekämpft. Die
PP hatte in der
vergangenen Woche das Verfassungsgericht eingeschaltet, die Regierung
geht dessen ungeachtet von einem pünktlichen Inkrafttreten aus.
Die Sprecherin der Demonstranten, Cristina Lopez, erklärte,
mehr
als 50 Prozent der SpanierInnen seien gegen
das Vorhaben. Das Gesetz wurde
im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen Regierung
verabschiedet.
Ohne Einwilligung der Eltern
Die neuen Regeln orientieren
sich an Gesetzen, wie sie in den
meisten Mitgliedstaaten der Europäischen
Union bereits gelten.
Verankert wird ein Recht auf Abtreibung bis zur 14. Woche. Die Frist
kann auf die 22. Woche verlängert
werden, wenn ein Risiko für die
Gesundheit der Frau besteht oder es
Hinweise auf schwere
Behinderungen des Ungeborenen gibt.
Eine der am heftigsten
umstrittenen Regelungen sieht vor, dass 16-
und 17-jährige Mädchen künftig ohne Einwilligung ihrer Eltern
abtreiben dürfen. Die Jugendlichen
müssen ihre Eltern aber über die
Abtreibung informieren. Ausnahmen sind möglich, wenn die Gefahr
besteht, dass die Mädchen deswegen unter
Druck gesetzt, bedroht oder
Opfer von Gewalt werden könnten.
Offizielle Begründungen
Das bisherige, seit 1985 geltende Gesetz erlaubt eine
Abtreibung
nur, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist -
und zwar bis zur zwölften Woche. Bis zur 22. Woche ist eine
Abtreibung legal, wenn das Ungeborene schwerbehindert sein würde.
Ohne zeitliche Befristung kann abgetrieben werden, wenn "Gefahr für
die körperliche oder seelische
Gesundheit der Mutter" besteht. Die
Mehrzahl der Abtreibungen in Spanien
wurden deshalb offiziell mit
psychischen Risiken für die Frau
begründet.
(APA)