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In einem Partnerschaftsvertrag sollen Regeln für einen gegenseitigen Beistand - etwa im Krankheitsfall - sowie für gemeinsame Investitionen oder Ersparnisse festgehalten werden.

Foto: AP /Christof Stache

Wien - Frauenministerin Heinisch-Hosek kann sich bei der von der ÖVP propagierten gemeinsamen Obsorge für Kinder unverheirateter Eltern ein Einlenken vorstellen - allerdings nur, wenn durch einen "Partnerschaftsvertrag" auch Verpflichtungen für die ledigen Väter festgeschrieben werden. Dies als "Ehe light" zu bezeichnen, lehnte sie im Interview mit der "Presse" ab.

Sie forderte ein "umfassendes neues Familienrecht" und kritisierte den Koalitionspartner: "Alles ist die Ehe, vor allem für die ÖVP. Und nichts ist die Lebenspartnerschaft. So lange die Mutter aber keinerlei Rechte gegenüber dem ledigen Vater hat, ist es auch gut, dass die Mutter die alleinige Obsorge hat."

Regeln für einen gegenseitigen Beistand

Geht es nach der Ministerin, sollte man künftig beim Notar oder Bezirksgericht einen Partnerschaftsvertrag abschließen können. Darin will sie Regeln für einen gegenseitigen Beistand - etwa im Krankheitsfall - sowie für gemeinsame Investitionen oder Ersparnisse schaffen. Außerdem soll festgelegt werden, ob im Fall einer Trennung wechselseitige Unterhaltszahlungen geleistet werden sollen oder nicht. "Wer das vereinbart, soll in aufrechter Partnerschaft wie Ehepaare eine automatische gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen", so Heinisch-Hosek.

Zur von der ÖVP verlangten Automatik nach Scheidungen zeigte sich Heinisch-Hosek weiter skeptisch. Es gebe Gründe, warum sich die Hälfte der geschiedenen Eltern gegen eine gemeinsame Obsorge entscheide. Die Frauenministerin sprach sich erneut für eine Abkühlphase aus: "Ein Jahr soll ein Elternteil im Streitfall die alleinige Obsorge bekommen und erst dann soll erneut darüber entschieden werden."

Bandion-Ortner macht weiter Tempo

Justizministerin Bandion-Ortner drückt in dieser Sache weiter aufs Tempo. "Ich hätte noch heuer gerne einen brauchbaren Entwurf zum Thema Gemeinsame Obsorge nach der Scheidung", sagte sie den "Salzburger Nachrichten". "Man sollte von einem natürlichen Zustand der gemeinsamen Obsorge ausgehen", so die Justizministerin. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet sei, sollte man die Obsorge einem Elternteil entziehen. (APA)