Rechte und Pflichten bei Eingetragener PartnerInnenschaft

2. September 2010, 17:19
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    Die Broschüre zum Download

Seit Beginn dieses Jahres können gleichgeschlechtliche Paare ihre PartnerInnenschaft behördlich eintragen lassen und erhalten auf diesem Weg in vielen Lebensbereichen die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepaare. Da es aber keine völlige Gleichstellung gibt, ist es umso wichtiger, dass alle wesentlichen Informationen zur neuen Rechtslage klar und übersichtlich verfügbar sind, um vor einer Entscheidung für oder gegen eine Eingetragene PartnerInnenschaft alle Aspekte abwägen und beurteilen zu können.

Diesem Ziel dient die Broschüre "Eingetragene PartnerInnenschaft - Rechte und Pflichten", in der alles Wissenswerte verständlich aufbereitet wurde. Besonderer Wert wurde auf die Erörterung lebenspraktischer Fragen (gemeinsame Wohnung, gegenseitige Unterhalts- und Beistandspflicht, Schlüsselgewalt, unvermeidlich entstehende Kosten ...) gelegt.

Für die im Auftrag von der Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller erstellte Broschüre zeichnet textlich Ulrike Aichhorn (Rechtswissenschaftliche Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg) verantwortlich. Birgit Mitterhumer-Zehetner (Juristin der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung) besorgte die Redaktion. (red)


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Die kostenlose Broschüre "Eingetragene PartnerInnenschaft - Rechte und Pflichten" umfasst 24 Seiten und kann im Webshop "LandVersand" bestellt oder direkt bei der Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung & Frauenförderung Salzburg unter 0662-8042-4041 bzw. E-Mail bestellt werden.

was für ein irrsinnsaufwand.

hätte man sich alles sparen können, wenn man es so gemacht hätte wie in in Belgien, den Niederlanden, Massachusetts, Spanien, Kanada, Südafrika, Connecticut, Iowa, Vermont, Norwegen, Schweden, New Hampshire, Portugal, Island oder Argentinien (Finnland, Luxemburg, Slowenien, Uruguay und sogar Nepal werden vermutlich bald folgen) ....

Rechtlicher Status der EP

Ich bin mir nicht so sicher, ob die Unterscheidung zwischen EP und Ehe aus rechtlicher Sicht – besonders in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz – auch tatsächlich so einwandfrei ist.

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