dieStandard.at-Interview

"Diskriminierung verdanken wir der ÖVP"

Sandra Ernst-Kaiser, 05. September 2010 16:06
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    Foto: c. müller

    Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien und europaweit tätiger Aktivist für die Rechte homo-, bisexueller und transgender Menschen. Er vertrat führende Fälle vor den österreichischen und europäischen Höchstgerichten, beriet als Experte die EU-Kommission, österreichische JustizministerInnen, den Nationalrat sowie den deutschen Bundestag. Helmut Graupner ist Mitbegründer und Präsident des Rechtskomitte Lambda (RKL) sowie Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS).

Die eingetragene Partnerschaft gilt seit Jänner 2010, beinhaltet 45 Sonderregelungen für Homosexuelle und birgt, so Helmut Graupner, menschenrechtswidrige Aspekte

Mit der eingetragenen Partnerschaft (EP) wurde zwar ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichstellung für Homosexuelle vollzogen, einige Unterschiede sind jedoch gravierend und werden von Helmut Graupner als menschenrechtswidrig kritisiert. Laut Statistik Austria haben im ersten Halbjahr 2010 429 gleichgeschlechtliche Paare eine EP geschlossen - davon waren 140 Paare weiblich und 289 männlich. Derzeit führt Rechtsanwalt Graupner einen Prozess wegen des Namensrechts, das für die EP eigens kreiert wurde. Auch die Debatte um die nicht gewährte Witwenpension von Dohnal/Aufreiter gibt Anlass über die EP nachzudenken. Welche Kategorien der Diskriminierung gibt es? Wie vollzieht der Staat ein Zwangs-Outing? Woran scheitert in Österreich die Gleichstellung zwischen Homo- und Heterosexuellen? Diese und andere Fragen von Sandra Ernst-Kaiser erörtert Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda.

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dieStandard.at: Sie stehen mit ihrem Engagement für Homosexuelle, Transgender und Bisexuelle in der Öffentlichkeit. Wurden Sie deshalb selbst schon einmal diskriminiert?

Helmut Graupner: Ich bin freiberuflich tätig, nicht von Vorgesetzten abhängig und daher in der glücklichen Situation, noch keine Diskriminierung erfahren zu haben. Als ich Rechtsanwalt wurde und mich selbstständig gemacht habe, befürchtete ich, dass man mir Prügel zwischen die Beine wirft. Das blieb mir zum Glück erspart.

dieStandard.at: Seit Anfang des Jahres gibt es in Österreich die EP für homosexuelle Paare. Bei näherer Betrachtung des Partnerschaftsgesetzes gibt es weiterhin keine Gleichstellung homosexueller Menschen. Welche Unterschiede sind die gravierendsten?

Graupner: Man kann diese Unterschiede in drei Kategorien festmachen. Die ersten Unterschiede bestehen in symbolischer Diskriminierung. Diese Differenzen wurden ganz bewusst getroffen, um nach außen hin den Unterschied zur Zivilehe zu markieren. Das betrifft etwa das Standesamt versus die Bezirksverwaltungsbehörde. Das heißt, Homosexuelle werden auf ein Amt verfrachtet, wo man auch sein Auto anmeldet oder eine Gewerbeberechtigung beantragt. Ein weiterer Bosheitsakt dabei ist die Tatsache, dass die EP nicht wie die Zivilehe an einem schönen Ort - etwa einem Schloss oder Hotel - geschlossen werden darf, sondern das in der Amtsstube stattfinden muss.

dieStandard.at: Sie führen auch gerade einen Prozess bezüglich Namensrecht. Zählt dieser auch zu den symbolischen Diskriminierungen?

Graupner: Auch das ist eine symbolische Diskriminierung. Hierbei gibt es sogar zwei unterschiedliche Formen der Diskriminierung. Zum einen hat man verpartnerten Homosexuellen einen "Nachnamen" verpasst. Das heißt, eingetragene PartnerInnen haben keinen Familiennamen mehr, sondern werden auf Formularen mit "Nachnamen" geführt. Wenn man auf einem Formular mit "Nachname" kategorisiert ist, gibt man damit auch bekannt, dass man in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Die Betroffenen werden also gezwungen sich zu outen beziehungsweise werden von Staats wegen her geoutet.

dieStandard.at: Wobei ein Outing per se ja nichts Negatives ist?

Graupner: Natürlich nicht, aber man muss jedem Menschen selbst überlassen ob er/sie sich outen will oder nicht, und wenn Leute sich in gewissen Zusammenhängen nicht outen wollen, dann müssen sie auch das Recht dazu haben. Man kann Leute ermutigen und sagen, dass es besser ist für die Situation von Homosexuellen im Land, wenn sie sichtbar werden. Aber man kann den/die Einzelne/n nicht dazu zwingen, schon gar nicht von Staats wegen. Das ist besonders empörend.

dieStandard.at: Wie sieht es mit der Bindestrich-Regelung aus?

Graupner: Durch die EP kann man genauso einen Doppelnamen führen wie in der Zivilehe. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass für die Zivilehe ein Bindestrich vorgesehen ist, und für Homosexuelle ausdrücklich nicht.

dieStandard.at: Was kritisieren Sie an dieser Namensmarkierung?

Graupner: Das letzte Mal als man auf unserem Staatsgebiet Menschen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe mit einer besonderen Art von Namen kennzeichnete war 1939. Menschen jüdischen Glaubens wurden mit bestimmten Vornamen versehen, Sarah und Israel. Ich will das nicht dahingehend vergleichen, dass Homosexuelle heute verfolgt werden wie Juden im Nationalsozialismus, das ist keine Frage, aber die Kennzeichnung von Bevölkerungsgruppen mit einer bestimmten Namenskategorie ist die Gleiche und ist genauso inakzeptabel wie damals.

Das sind also Teile der symbolischen Diskriminierungen. Für die Betroffenen sind sie schmerzhaft, weil sie damit zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden. Die zweite Kategorie betrifft alle Belange rund um Kinder. Da bestehen die meisten Diskriminierungen im Zusammenhang mit der EP und der Zivilehe dahingehend, dass es etwa für Kinder des/der PartnerIn keine Mitversicherung in der Krankenversicherung gibt. Mitunter werden die PartnerInnen sogar dafür bestraft, wenn sie eine EP eingehen.

dieStandard.at: Inwiefern?

Graupner: Weil sie in mancher Hinsicht durch die EP eine schlechtere Position gegenüber den Kindern innehaben, als wenn sie keine Partnerschaft eingegangen wären. Etwa bei Pflegeurlaub kranker oder bei Sterbebegleitung todkranker Kinder muss der/die PartnerIn vorweisen, dass kein leiblicher Elternteil die Pflege übernehmen kann. Nur dann kann der/die eingetragene PartnerIn diesen Pflegeurlaub oder die Hospizkarenz für das Stiefkind beanspruchen. Das ist eine Strafe dafür, dass sich die beiden verpartnert haben, ohne EP wäre das problemlos. Das ist absurd, unsachlich, gleichheits- und menschenrechtswidrig. Ebenso ist die Adoption verboten. Auch die Adoption der Kinder des/der PartnerIn. Lesbischen Frauen wurde anlässlich der Einführung der EP de facto die Fortpflanzung verboten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Fortpflanzung. Wie sollen lesbische Frauen Kinder bekommen, wenn nicht durch künstliche Befruchtung? Man kann ihnen nicht zumuten, sozusagen von Staats wegen zwangsweise heterosexuellen Geschlechtsverkehr entgegen ihrer sexuellen Orientierung zu haben. Ebensowenig kann man ihnen diese quasi staatlich anordnen, entgegen ihrem Versprechen ihrer Bindung, die sie mit ihrer Partnerin eingegangen sind, jetzt mit irgendjemand anderen Geschlechtsverkehr zu haben.

dieStandard.at: Was würde passieren, würde eine lesbische Frau in einer EP durch künstliche Befruchtung schwanger werden?

Graupner: Es ist illegal, daher macht das weder ein Arzt noch ein Krankenhaus in Österreich. Diese und die Frau selbst würden sich strafbar machen. Für Ärzte kann das auch ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Lesben können aber ins Ausland fahren und dort die Befruchtung vornehmen lassen. Aber warum sollten sie das machen, wenn es heterosexuellen nicht verheirateten Frauen gestattet ist sich künstlich befruchten zu lassen? Der einzige Grund, warum es Lesben verboten ist, ist weil sie mit keinem Mann zusammenleben sondern mit einer Frau.

dieStandard.at: Wie sieht die dritte Form der Diskriminierung aus?

Graupner: Die dritte Kategorie sieht die EP in verschiedener Hinsicht als lockere Bindung, im Sinne einer modernen Partnerschaft: Kürzere Scheidungsfristen, nach der Scheidung geringere Unterhaltspflichten, keine Pflicht zur Treue sondern umfassende Vertrauensbeziehung. Auch die Wiederverheiratung im Todesfall ist leichter. Das Partnerschaftsband ist also lockerer als das Eheband, das viel strikter, traditioneller und enger ist. Ob jemand das gut oder schlecht findet, ist Ansichtssache, mit der sexuellen Orientierung oder dem Geschlecht der/des PartnerIn hat das nichts zu tun. Das Gesetz diskriminiert hier auch heterosexuelle Paare, die gerne diese lockere Partnerschaft schließen würden. Es ist nicht einzusehen, warum hier Unterschiede gemacht werden, weil die gewünschte Intensität einer Bindung höchst individuell und jedenfalls unabhängig vom Geschlecht ist.

dieStandard.at: Mit der EP wurde also im 21. Jahrhundert eine Institution geschaffen, die diskriminiert und nur für Homosexuelle zugänglich ist. Wie werden solche Gesetze gerechtfertigt?

Graupner: Im Bereich der Homosexuellen war es die ÖVP, die die Gleichberechtigung, das Gesetz und die Anerkennung überhaupt nicht wollte. Die ÖVP hat sich von der gesellschaftlichen Realität entfernt, sich aber breitschlagen lassen, weil das auch international nicht mehr haltbar war. So haben sie die Zivilehe als Institut erster Klasse etabliert und die EP zum Institut zweiter Klasse degradiert. Das ist menschenrechtswidrig und das sieht man in der ÖVP entweder nicht ein, weil man der Meinung ist, dass homosexuelle Paare heterosexuellen nicht gleichwertig sind oder es ist schlicht und einfach gleichgültig und es wird darauf gehofft, dass das vor den Höchstgerichten hält.

dieStandard.at: Scheitert Gleichstellung am politischen Problembewusstsein?

Graupner: Es ist leider immer wieder die ÖVP. In der Post-Haider-Ära ist es jetzt die FPÖ, die die ÖVP als homophobste Partei abgelöst hat. Zu Haiders Zeiten war das noch anders. Da hat sich die FPÖ relativ neutral verhalten. ÖVP und FPÖ betreiben homophobe Politik. Die FPÖ macht zwar Stimmung gegen Homosexuelle, hat aber kein Mitspracherecht, weil sie nicht regiert. Da ist natürlich schon die ÖVP ausschlaggebend. Die bestehenden Diskriminierungen sind nicht am Mist der SPÖ gewachsen. Die SPÖ hat sich darauf eingelassen, um eben überhaupt einmal etwas zu ermöglichen. Die Diskriminierungen, die in der EP bestehen, haben wir ganz klar der ÖVP zu verdanken.

dieStandard.at: Ein aktueller Fall von Ungleichbehandlung ist der von Dohnal und Aufreiter. Frau Aufreiter hat die Witwenpension beantragt, diese wurde aber vom Ministerrat abgelehnt. Wie hätte die Regierung damit umgehen sollen?

Graupner: Formell gibt es in der Witwenpension Gleichheit. Aber die EP ist erst seit Anfang des Jahres möglich. Dohnal und Aufreiter waren seit 30 Jahren ein Paar. Sie hatten aber erst Anfang des Jahres das Recht, eine Partnerschaft zu schließen, deswegen kann die Wartezeit, die für eine Witwenpension erforderlich ist, nicht erfüllt werden. Es ist insofern eine Diskriminierung, weil sie ihre Vorlaufzeit nicht erfüllen konnten. Wäre eine der beiden männlich gewesen, wäre das nicht passiert. Ein klassischer Fall von Diskriminierung.

dieStandard.at: Wie hätte der Ministerrat reagieren sollen?

Graupner: Da das Gesetz so ist, fürchte ich, konnte der Ministerrat auch nichts ändern. Aber sie hätten den Fall Dohnal/Aufreiter zum Anlass nehmen können, das Gesetz zu verbessern. Offenbar gibt es hier aber keinen Willen und das ist traurig.

dieStandard.at: Wo kein politischer Wille, bleibt also nur die Klagsmöglichkeit?

Graupner: Es gibt zwei Wege menschenrechtswidrige Gesetze zu reparieren. Entweder auf politischem Weg durch das Parlament, oder eben über die Gerichte. Gerade wenn am politischen Weg nichts passiert - und das ist jetzt in Österreich leider so - müssen wir den Gerichtsweg bestreiten. Der Gerichtsweg ist daher jetzt ganz besonders wichtig. Einerseits um öffentlich das Problembewusstsein aufrecht zu erhalten, andererseits natürlich um menschrechtskonforme Verhältnisse zu schaffen. (Sandra Ernst-Kaiser, dieStandard.at 5.9.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 171
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elvira schnee
17.09.2010 12:33
Ich versteh nicht

Es fehlt mir wirklcih einfach wirklcih an Vorstellungskraft um nachvollziehen zu können, was der Grund für diese anhaltende, aggeressive Stimmung anderen Menschen gegenüber ist. Wer hat weniger, wenn man Homosexuelle diskriminiert? Es wird doch keinem was genommen?! Wer hat mehr, wenn man Homosexuelle diskriminiert? Die Ehe ist deshalb nicht mehr wert oder "sicherer" oder fruchtbarer oder was auch immer.
Das Verführungsinteresse der Homosexuellen bezogen auf Heterosexuelle hält sich meist in Grenzen (also man und frau können bedenkenlos die Seife fallen lassen..).Es geht hier einfach um Zusammengehören und lebenlassenwollen. Was ist daran so missvertsändlich fragt sich traurig elvira schnee

Schottentor U-Bahn
07.09.2010 00:00

Ist es nicht schon eine Diskriminierung, dass schwule Themen grundsätzlich auf DIEstandard.at behandelt werden?

Beim Weltall bin ich nicht so sicher.
10.09.2010 09:58

Betrifft ja auch Lesben.

ravenna
06.09.2010 23:35
Welche Diskriminierung?

Ich sehe hier nur Vorteile. Und zwar gegenüber "normalen" Bürgern. Nur weil andere, eben Verheiratete, noch mehr bevorzugt werden, kann man hier keinesfalls von einer Diskriminierung sprechen.

JEGLICHE finanzielle Privilegien (Mitversicherung, Witwenpension) gehört abgeschafft. Für Eltern kann man gerne Kompensation schafffen. Das wäre gerechtfertigt.

Captain Smoker
06.09.2010 22:23

Anstehende Wahl(en) = Anti ÖVP Artikel auf dieStandard

Pygar
 
06.09.2010 20:26

Ich hatte mich damit noch nicht beschäftigt, hätte aber nicht gedacht, dass die ÖVP in dieser Zeit so Menschenrechtswidrige Gesetze machen wagt.

Das müsste doch die EU kippen, wenn es in Österreich nicht gelingen mag. Es ist schon pervers, was sich diese rückständigen Polit-Bonzen so alles einfallen lassen, um die Menschen zu drangsalieren.

Gefährliche Clowns
06.09.2010 18:51
Dass Verheiratete oder in Partnerschaft lebende Menschen, egal ob hetero- o. homosexuell, steuerliche (u.a.) Vorteile gegenüber nicht in solchen Strukturen lebenden Menschen haben (sollen), zeigt die Rückständigkeit dieser Gesetzgebung sehr schön auf

Bin ich ein minderwertiger Mensch, wenn ich keine Familie gründen will?

In Wahrheit sollte es nicht darum gehen, den Homosexuellen Ehe-Rechte zu verschaffen, sondern darum, aus der Ehe abgeleitete Sonderrechte prinzipiell abzuschaffen.
Dieses Fortpflanzungs-Belohnen - das ja auch hinter der gesetzlichen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare steckt - sollte angesichts der weltweiten Überbevölkerung längst überdacht werden, in Wahrheit liegen ihm imho nationalistische/rassische Überlegungen zugrunde: Der Volkskern soll durch Fruchtbarkeit erhalten werden, daher fördert der Staat Hetero-Ehen...

driver44
 
09.09.2010 10:32
egozentrisch, wehleidig und unsensibel

Das ist so typisch grün/rot-alternativer Scheiß von Leuten, denen völlig wurscht ist, wie sich unsere Gesellschaft positiv weiterentwickelt und Werte die erhaltenswert sind auch erhalten bleiben. Der Sinn des Lebens besteht nur darin, wie der eigene Arsch(im weitesten Sinne) zu befriedigen ist. Verantwortung für andere oder gar die Gesellschaft als Ganzes, davon ist man völlig unberührt.

jesus mohamed von wien
06.09.2010 18:31
augenscheinlich ist es immer noch so, dass bigote kreise in österreich glauben

SIE HABEN DAS PATENT AUF PARTNERSCHAFTEN aller art.

Papsttreuer
06.09.2010 17:59
Ihr ........sexuelle

reicht eine Ehe zwischen Mann und Frau nicht?

Trismegisto
 
06.09.2010 18:10

offensichtlich nicht. Nächste Frage.

Ing. Rambo Einfältig
06.09.2010 17:08
Schleichender Gesinnungsterror?

Wer hier irgendein Argument gegen Gleichstellungen zwischen Hetero und Homosexuellen einbringt muss froh sein, nicht als Fundi oder sogar als Nazi gebrandmarkt zu werden.
Man vergisst dabei, dass viele Mitbürger, egal welcher sexueller Ausrichtung, Probleme mit dem täglichen finanziellen Überleben haben.
Denen ists egal, ob ein Herr Gerry Keszler Probleme mit Nachbarn beweint, weil die das bellende Hundchen, welches das Bett mit ihm und seinem Partner teilt, nicht goutieren.
Nanuchen, hallo, lassen wir die Kirche im Dorf und wenden uns dringenderen Problemen zu.
In Erwartung vieler Rotstrichler von Rot und Grün

Ing. R. E.

Timagoras
 
09.09.2010 14:09
"Wer hier irgendein Argument gegen Gleichstellungen zwischen Hetero und Homosexuellen einbringt ..."

welche "argumente" gibt's denn da? (und bitte nicht "gottgewollt", "heilige ehe", "das hat's ja noch nie gegeben", "unnatürlich" oder dergleichen humbug).

welche sachlichen und nachvollziehbaren argumente gibt es gegen eine gleichbehandlung vor dem gesetz?

more more
10.09.2010 07:43

Ganz einfach und logisch:
Die Ehe als Gemeinschaft bringt dem Staat und der Gesellschaft einen Nutzen.
Darum fördert er sie vernünftigerweise und gibt ihnen gewisse Privilegien.
Das Zusammenleben zweier Homosexueller hingegen ist reines Privatvergnügen und darum sollte der Staat das nicht fördern.

Timagoras
 
10.09.2010 12:36
"Die Ehe als Gemeinschaft bringt dem Staat und der Gesellschaft einen Nutzen"

bitte welchen nutzen bringt eine kinderlose "ehe als gemeinschaft" zweier verschiedengeschlechtlicher personen dem staat und der gesellschaft???

dieses "argument" ist weder sachlich richtig noch nachvollziehbar.

das nächste bitte!

more more
16.09.2010 08:00

Dieser Einwand ist durchaus berechtigt.
Aber das die kinderlose Ehe ebenfalls geschützt ist, ist ja bereits eine "Anti-Diskriminierung" die durchaus fragwürdig ist, aber eben historisch erhärtet.
Allerdings ist das ein praktisches Problem, weil ja niemand weiß ob die Ehe kinderlos bleibt.
Es gibt jedenfalls aus Sicht des Staates keinen Grund, warum er die Privatsache "homosexuelle Gemeinschaft" fördern sollte, im Gegensatz eben zur Gemeinschaft von Mann und Frau.

kidjo
10.09.2010 09:45

Natürlich, fördert kinderlose Hetero-Ehen und diskriminiert Homo-Partnerschaften mit Kinder.
Nur weil es nicht sein darf, heisst es nicht, dass es sie nicht gibt!

Homosexuelle werden durch die EP nicht unfruchtbar - wobei bei den perfiden Gesetzen wundert es mich, dass nicht die Zwangssterilisation (gabs ja alles schon mal) nicht wieder eingeführt wurde.

mukl
06.09.2010 19:31

das problem ist, dass den meisten "gegnern" einfach der sinn für diese problematik fehlt und daher glauben sich mangels argumenten in beledigender und herablassender weise zu diesem thema äußern zu müssen. was ja jeder tun kann, sofern der foromat nicht eingreift.

nur, lassen sie bitte die wehleidigkeit weg, wenn man dann mit der methode frontal in die wand kracht.

Eine Kreatur
06.09.2010 19:05
wo sind ihre argumente?

ach so, sie haben keine und greifen wieder zu den bewährten untergriffigkeiten unterhalb der gürtellinie und trollen blöd herum?

wie einfältig .. ach, das steht sogar in ihrem nick ..

Baal666
06.09.2010 18:49

Beenden wir einfach die Diskrimierung von Homosexuellen und widmen uns dann größeren Problemen. Wenn das Problem so klein sollte es ja nicht schwer zu lösen sein.

Trismegisto
 
06.09.2010 17:46

dass es dringendere Probleme gibt ist aber jetzt nicht dein Argument gegen Gleichstellung, oder?
Abgesehen davon, selbst wenn es dringendere Probleme gibt, heißt das nicht dass man sich um die weniger dringenden Probleme nicht mehr kümmern muss. Besonders wenn es um Probleme geht die eigentlich ziemlich leicht zu lösen wären.

jesus mohamed von wien
06.09.2010 17:04
befreit die nonnen, den sie sind mit einem toten bigamisten

verheiratet.

jesus mohamed von wien
06.09.2010 17:27
na gut. dann zumindest in eine eingetragene partnerschaft ändern

jesus mohamed von wien
06.09.2010 17:44
eingeschränkte partnerschaft?

jesus mohamed von wien
06.09.2010 18:08
fazit: die ehe mit toten soll also weiter gültig sein

aber bei menschen die sich lieben nicht!

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