Einkommensdiskriminierung: Beschwerdeführerinnen wie Betriebsräten droht Strafe
Wien - Nicht nur Grüne, sondern auch Arbeiterkammer und Gleichbehandlungsanwaltschaft sparen nicht mit Kritik an jener Novelle von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), mit der die Frauenministerin ab 2011 Betriebe mit mehr als 1000 MitarbeiterInnen zu anonymisierten Berichten über die Gehälter von Männern und Frauen und damit zu mehr Einkommensgerechtigkeit vergattern will. Denn obwohl weibliche Angestellte für die gleiche Arbeit hierzulande im Schnitt um ein Fünftel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, sieht der Entwurf keine Sanktionen für Unternehmen vor, die keinen Einkommensbericht erstellen oder unkorrekte Angaben machen.
Dafür kann es Strafen bis zu 2180 Euro für sich ungerecht entlohnt fühlende Arbeitnehmerinnen, den Betriebsrat oder ZeugInnen der Gehälterdiskriminierung geben, wenn diese gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, moniert die grüne Frauensprecherin Judith Schwentner. Die entsprechenden Passagen im Gesetz seien derart schwammig formuliert, dass es den Betroffenen wie dem Betriebsrat kaum möglich sein wird, im Unternehmen über das Problem zu reden, wie etwa bei Betriebsversammlungen, erklärt die Grüne. Für sie ist das Gesetz "eine Farce", das kaum dazu beitragen werde, dass Frauen gerechter entlohnt werden.
Auch die Arbeiterkammer lehnt die Strafandrohung ab und verlangt, dass klargestellt sein müsse, "dass sich eine Verschwiegenheitspflicht der einzelnen Arbeitnehmerinnen lediglich auf die Weitergabe von Informationen außerhalb des Betriebs bezieht und die Inanspruchnahme einer Beratung (...) keine Verletzung darstellt".
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft qualifiziert die Verschwiegenheitspflicht als "Rückschritt", die "die Situation von Einkommensungleichheit betroffenen Frauen, als auch die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft massiv erschweren werde". Dazu wird "die völlige Unverhältnismäßigkeit" der Strafhöhe kritisiert. Derselbe Höchstbetrag sei auch für die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorgesehen, "also für eine Tat, die in der Rechtsordnung als gravierendes Unrecht (...) verpönt ist".
Im Büro der Frauenministerin verweist man auf das Sozialressort, das mit der legistischen Ausformulierung des Gesetzes betraut sei. Dort heißt es, dass es davor noch Gespräche mit den Sozialpartnern geben werde. (nw, DER STANDARD/Printausgabe 7.9.2010)