Im Prozess gegen den Sekretär der Basler Muslimgemeinde Aziz Osmanoglu ist es am 10. September im Basler Strafgericht zu einem Freispruch gekommen. Frauen dürften mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen werden, hatte der Angeklagte unter anderem in einem Fernsehbeitrag gesagt. Der Gerichtspräsident befand, diese Aussage sei im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig. "Das widerspricht den Grundsätzen von Gleichberechtigung und Emanzipation für Frauen", sagt die Bundesgeschäftsführerin der deutschen Frauenrechtsorganisation Terre des femmes. "Hier wird ein Menschenbild vertreten, das nicht mit Respekt und Toleranz vereinbar ist. Es steht im Widerspruch zu freiheitlichen Werten."

Im April 2009 habe Osmanoglu in der Dokumentation Hinter dem Schleier - Muslim-Report Schweiz geäußert, es sei in Ordnung, wenn ein Mann seine Frau schlage, um sie zum Beischlaf zu zwingen, so Terre des femmes. Er sei auch generell für die Einführung der Scharia in der Schweiz. Auch das Abhacken der Hand eines Diebes hielt er in der Sendung für "sinnvoll". Die Basler Staatsanwaltschaft erhob Anklage, weil sie dies als öffentliche Aufforderung zur Gewalt wertete. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und sprach den Angeklagten frei. 

Schlagen als Disziplinierungsmaßnahme

Die Frauenrechtsorganisation Terre des femmes setzt sich seit Jahren gegen die Tolerierung von Gewalt in der Ehe ein.  "Wo bleibt das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit?", fragt Christa Stolle von Terre des femmes. "Es kann doch nicht sein, dass in einem demokratischen Land zu Häuslicher Gewalt aufgerufen wird! Frauen und Mädchen haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft." Eine Empfehlung zur Gewaltanwendung verletze die Menschenrechte von Frauen zutiefst.

In Deutschland hatte Terre des femmes in der Vergangenheit gegen öffentliche Vorträge des fundamentalistischen Predigers Pierre Vogel protestiert. Bei diesen Veranstaltungen wurden Schriften verbreitet, in denen ebenfalls das Schlagen der Ehefrau als Mittel der Disziplinierung zugelassen wird. (red)