Väter wollen nach der Scheidung mehr Rechte? Klar. Gebt sie ihnen. Mehr Rechte auch für ledige Väter? Geht in Ordnung. Niemand kann daran zweifeln, dass Kinder Mütter und Väter gleichermaßen brauchen. Sie haben ein Recht auf beide Elternteile. Ein neues Obsorgegesetz soll den Kindern dieses Recht geben. Doch so einfach ist es nicht. Ein Gesetz, das alle Scheidungsfälle über einen Kamm schert, hilft weder Vätern noch Müttern.

Es wäre falsch, wegen einer bestimmten Gruppe an Vätern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern, jedem einzelnen das Recht darauf abzusprechen. Es wäre ebenso falsch, dass ein Vater ausschließlich auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen ist, wenn er sein Kind sehen will. Doch die Realität ist etwas komplexer. Meistens verständigen sich beide Elternteile einvernehmlich über die künftige Obsorge. Eine gesetzliche Regelung ist nur dort vonnöten, wo schwerwiegende Probleme eine Einigung verhindern. Wenn Väter gewalttätig sind oder Frauen ihre Kinder als Druckmittel benutzen, reicht nicht ein einziges Gesetz, um jedem individuellen Fall gerecht zu werden.

Sollte es künftig eine gemeinsame Obsorge geben, dann darf das nur unter Bedingungen geschehen: Scheidungspaare müssen zur Mediation. Gerichte müssen hellhöriger werden und schneller reagieren. Denn die gemeinsame Obsorge darf nicht zu einem Werkzeug für Väter werden, ihre Ex-Frauen ohne Konsequenzen zu drangsalieren. (Saskia Jungnikl, DER STANDARD/Printausgabe 21.9.2010)