Rechtliches und Statistisches zur Zwangsehe

27. Oktober 2010, 14:27

Berlin - Mit dem am Mittwoch vom deutschen Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf gegen Zwangsverheiratungen wird für diese Taten ein eigener Straftatbestand eingeführt.

Was sind Zwangsverheiratung und Zwangsehe?

Die Organisation Terre des Femmes geht dann von Zwangsverheiratung aus, wenn "mindestens einer der Eheleute durch Gewalt oder Drohung zum Eingehen einer formellen oder informellen - also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen - Ehe gezwungen wird". Eine Zwangsehe liegt vor, wenn sich die Betroffenen gezwungen sehen, eine geschlossene Ehe gegen den eigenen Willen aufrechtzuerhalten - auch wenn die Ehe freiwillig geschlossen wurde. Schwierig ist die Abgrenzung zu arrangierten Ehen, die von Menschen aus dem Umfeld der Partner initiiert werden. Laut Terre des Femmes ist das volle Einverständnis der EhepartnerInnen entscheidend. Die Hilfsorganisation PAPATYA sieht die Vermählung von Minderjährigen grundsätzlich als Zwangsheirat an.

Wie verbreitet ist die Zwangsheirat weltweit?

In fast allen Ländern der Welt sind Zwangsverheiratungen rechtswidrig, Grundlage ist Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der die freie Willenseinigung der EhepartnerInnen voraussetzt. Nach Angaben des UNO-Kinderhilfswerks UNICEF wird dennoch jedes dritte Mädchen in Entwicklungsländern als Kind verheiratet. In den Ländern Niger, Tschad und Mali liegt der Anteil von Kinderverheiratungen sogar über 70 Prozent, in Bangladesch, Guinea und der Zentralafrikanischen Republik sind es mehr als 60 Prozent.

Und wie sieht die Wirklichkeit in Deutschland aus?

Repräsentative Studien zu Zwangsverheiratungen in Deutschland gibt es nicht. Grobe Zahlen wurden aus Umfragen in mehreren Bundesländern bei Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen gewonnen. Demnach gab es 2007 laut Familienministerium 378 Fälle vollzogener oder drohender Zwangsverheiratungen. PAPATYA rechnet die Zahlen aus einer Ministeriums-Studie zu häuslicher Gewalt von 2005 auf die Gesamtzahl heiratsfähiger Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund hoch und kommt zu der Schätzung von etwa 10.000 Fällen von Zwangsverheiratungen seither. Terre des Femmes geht von deutschlandweit rund tausend Fällen jährlich aus. Eine erste repräsentative Studie im Auftrag des Familienministeriums soll Ende des Jahres vorliegen.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland und was wird geändert?

In Deutschland gilt die Zwangsheirat seit Februar 2005 als besonders schwerer Fall der Nötigung. Nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuches (StGB) wird sie mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft. Der nun geplante Paragraf 237 StGB soll dasselbe Strafmaß vorsehen, hebt Zwangsheirat aber laut Innenministerium "aus dem Bereich der qualifizierten Nötigung heraus" und soll so die Stellung der Opfer stärken. Bereits der Versuch soll strafbar sein. Bestraft werden können die Ehemänner der zwangsverheirateten Frauen, aber auch deren Familienangehörige. Das neue Strafgesetz umfasst ausdrücklich auch den Vorgang, dass eine Frau unter Vortäuschung falscher Tatsachen ins Ausland gebracht, dort zur Ehe gezwungen und an der Rückkehr nach Deutschland gehindert wird.

Wie wird der Opferschutz gestärkt?

Im Ausland Zwangsverheiratete, die sich als Minderjährige in Deutschland aufgehalten haben, erhalten mit der Neuregelung ein Rückkehrrecht in die Bundesrepublik. Voraussetzung ist aber, dass die Betroffene bereits gut integriert war oder davon auszugehen ist, dass sie dies tut. (APA)

 

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