Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie dürfen verheiratet bleiben und erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht.

Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen. Weil aber die Innenministerin die Personenstandsverordnung nie an die neue Rechtslage angepasst hat, werden die (nach der Geschlechtsanpassung eines Partners) nun gleichgeschlechtlichen Ehepartner in der Heiratsurkunde weiterhin als "Mann" und "Frau" bezeichnet.

Dass dies so bleibt, hat nun der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht. Präsident Helmut Graupner nennt es ein "Zwangsouting transsexueller Menschen durch Heiratsurkunden" und hofft nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: "Das ist nicht nur eine falsche Beurkundung, sondern führt auch zu einem ungewollten Outing des transsexuellen Ehepartners überall dort, wo er/sie die Heiratsurkunde vorlegt."

Keine Begründung

Wenn in einer österreichischen Heiratsurkunde (wie zumeist an den Vornamen ersichtlich) zwei Männer oder zwei Frauen als miteinander verheiratet ausgewiesen werden, so kann es sich (weil die gleichgeschlechtliche Eheschließung hierzulande immer noch nicht möglich ist) nur um eine transsexuelle Ehe handeln, in der einer der PartnerInnen früher ein anderes Geschlecht hatte, erläutert Graupner.

Wird nun eine der beiden Frauen in der Heiratsurkunde als "Mann" bezeichnet (oder einer der beiden Männer als "Frau"), so ist damit offenbart, wer der beiden Ehegatten der transsexuelle Teil ist, wer früher ein anderes Geschlecht hatte.

Transsexuelle EhepartnerInnen müssten ihre Transsexualität daher immer dann offenbaren, wenn sie die Heiratsurkunde vorlegen (müssen). Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte, betont Graupner. Die österreichischen VerfassungsrichterInnen dagegen sahen keine Menschenrechtsverletzung und lehnten die Behandlung der Beschwerde wegen zu geringer Erfolgsaussichten ab. Damit ersparten sie sich auch die Begründung, warum, in ihren Augen, das Zwangsouting menschenrechtskonform ist, kritisiert LAMDBA: "Wir hätten uns wenigstens eine Begründung erwartet", so graupner, der zugleich der Anwalt der Beschwerdeführerin ist. Er kündigte Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. (red)