Wien - Mit dem Ziel, Konflikte bei scheidungswilligen Paaren mit Kindern schon vor einem Gerichtsverfahren auszuräumen, wird es ab nächstem Jahr als Pilotprojekt Schlichtungsstellen geben. Ein Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Zeit im Bild". Ob die Schlichtungsstellen verpflichtend aufgesucht werden müssen, steht noch nicht fest. Eine Lösung zum Ausbau der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung gibt es weiterhin nicht.

"Prozesse kosten ja auch viel Geld"

Die vorgerichtlichen Deeskalationseinrichtungen sind ein Ergebnis der Arbeitsgruppe zum Familienrecht, die sich seit September mit möglichen Reformen beschäftigt. Ziel sei es, bereits vor dem Verfahren Konflikte auszuräumen - das bringe kürzere Verfahren im Interesse der Kinder und sei für diese weniger belastend, meinte der Sprecher.

Das Justizministerium will das Pilotprojekt bereits im ersten Halbjahr des kommenden Jahres starten, Details müssen aber noch geklärt werden. Die Schlichtungsstellen wird es voraussichtlich an vier Standorten in ganz Österreich, u.a. in Wien, geben. Richtwert für die Dauer des Pilotprojektes seien ungefähr zwei Jahre, erklärte der Sprecher.

Wie die Schlichtungsstellen zusammengesetzt sein werden, muss noch festgelegt werden. Besetzt werden könnten die Einrichtungen mit PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und PädagogInnen. Die Kosten werde man erst genau wissen, wenn alle Details geklärt sind, so der Sprecher. Die Ministerin gab sich diesbezüglich gegenüber dem ORF zuversichtlich: "Die Prozesse kosten ja auch viel Geld, auch die Sachverständigengutachten kosten viel Geld und wenn wir die Expertise vorziehen, dann würde uns das, so glaube ich, fast gleichviel kosten."

Keine Lösung zur Obsorge

Eines der Hauptthemen der Arbeitsgruppe, an der sowohl VertreterInnen der betroffenen Ministerien als auch verschiedener Organisationen beteiligt sind, ist der Ausbau der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen. Hier lässt eine Lösung weiter auf sich warten. Eine Obsorge beider Elternteile nach einer Trennung ist in Österreich möglich, muss aber derzeit gemeinsam beantragt werden. Auf Wunsch eines Elternteils kann die Regelung ohne Begründung aufgehoben werden.

Ursprünglich hatte man eine Lösung bis Jahresende angepeilt. Es gebe unterschiedliche Standpunkte, außerdem behandle die Arbeitsgruppe mehrere Themenbereiche, erklärte der Sprecher. Man hoffe aber auf eine grundsätzliche Einigung im ersten Quartal 2011. Auf unterschiedliche Ansichten innerhalb der Arbeitsgruppe verwies auch Doris Täubel-Weinreich, Obfrau der Fachgruppe Familienrecht der Richtervereinigung, im ORF. Es sei schwer, dort zu einem Ergebnis zu kommen - "ich glaube, das muss eine politische Entscheidung sein".

ÖVP und SPÖ uneins

Die Justizministerin spricht sich für die Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung als Regelfall aus. Die SPÖ hatte sich in dieser Frage bisher skeptisch gezeigt. (APA)