Menschenrechtsgerichtshof

Rechte biologischer Väter gestärkt

21. Dezember 2010, 13:12

Deutsches Urteil, das einem Mann Recht auf Umgang mit seinen bis dato unbekannten Kindern verwehrte, sei Verstoß gegen Menschenrechtskonvention

Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte leiblicher Väter für den Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Die Entscheidung deutscher Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtige nicht das Wohl des Kindes, hieß es in einem Urteil der Straßburger RichterInnen von Dienstag in Straßburg. Dieses Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.

Deutsche Gerichte geben sozialem Vater Vorrang

Geklagt hatte ein abgewiesener Asylant aus Nigeria, der aus einer zweijährigen außerehelichen Beziehung mit einer verheirateten Deutschen zwei Kinder hat, jedoch nie eine Verbindung mit ihnen aufgebaut hat. Die Frau zieht die Kinder mit ihrem Ehemann auf, der - wegen seiner aufrechten Ehe mit der Mutter - auch rechtlich deren Vater ist. Das Paar hat alle Bitten des biologischen Vaters abgelehnt, seine Kinder zu treffen.

Die deutschen Gerichte haben so entschieden, mit dem Argument, der Vater habe keinerlei Verantwortung für die Kinder getragen und erfülle nicht die Voraussetzungen, um als enge Bezugsperson zu gelten. 

Verstoß gegen Recht auf Achtung des Privat- und Familienleben

Diese Entscheidung habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt und sei deshalb ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Menschenrechtskonvention, befanden die Straßburger RichterInnen. (APA/dpa)

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