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Am 1.7.2008 trat eine ÖVP-Politikerin unter anderem ihr Amt als Landesrätin für Frauenpolitik an. Eine ihrer Handlungen in dieser Funktion bestand im Nicht-Mehr-Gewähren von Subventionen für langjährig bewährte und ebenso langjährig durch Landessubventionen finanzierte feministische Einrichtungen. Es begann mit dem Ablehnen der Jahressubvention in Höhe von 6.500 Euro für das Autonome FrauenLesbenzentrum (AFLZ) im Jahr 2009. Das AFLZ startete daraufhin seinen Protest, der eine breite mediale Berichterstattung und zahlreiche Unterstützungswellen nach sich zog. Diesem Protest ist es zu verdanken, dass die Subvention aus dem Sozialressort - geführt von einem SPÖ-Landesrat - gedeckt wurde (siehe Frauenlesbenzentrum.at/mobilisierung). Im Jahr 2010 wurden weitere Subventionen von der Frauenlandesrätin nicht mehr gewährt. Neben dem AFLZ waren das ArchFem - Interdisziplinäres Archiv für Feministische Dokumentation (ArchFem), die kinovi[sie]on und der Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft (AEP) betroffen. Insgesamt sollten so in Zeiten der Krise 16.300 Euro eingespart werden. Die betroffenen Einrichtungen setzen sich "[...] für eine emanzipatorische Gesellschaftsveränderung jenseits eines traditionellen Frauenbildes [...]" (vgl die Stellungnahme des AEP und Familienmodells ein. Genau dazu hat sich Österreich und das Land Tirol in Art 3 und Art 5 CEDAW verpflichtet.

Das AFLZ gilt seit 26 Jahren als Anlaufstelle für lesbische Frauen und veranstaltet feministische Themenabende. Das ArchFem ist seit 17 Jahren über das Dokumentationsarchiv hinaus eine Einrichtung, die in Tirol feministische Bildungsarbeit leistet. Die ArchFem-Frauen reisen etwa durch Tirol und erklären feministische Grundsätze in Schulen. Dabei tragen sie dazu bei, Vorurteile gegenüber Feministinnen abzubauen, was sie im Übrigen unentgeltlich und in ihrer Freizeit tun. Die kinovi[sie]on bringt seit fünf Jahren allmonatlich Filme von Regisseurinnen nach Tirol. Der AEP leistet seit 37 Jahren konkrete Bildungsarbeit durch zahlreiche Veranstaltungen; bringt vierteljährlich die AEP-Informationen heraus; führt eine Frauenbibliothek und bietet unentgeltliche psychologische, gynäkologische und rechtliche Familienberatung an.

Weniger hart traf die Krise in Tirol etwa den Haflingerzuchtverband, der zwischen 2008 und 2010 mit 1,2 Millionen Euro gefördert wurde oder die Landschaftliche Pfarre Mariahilf, die 779.400 Euro erhielt. Ehrengaben anlässlich von Ehejubiläen lässt sich das Land Tirol im heurigen Jahr 1.250.000 Euro kosten (für weitere krisen-feste Subventionen des Landes Tirol siehe AEP Informationen 2010/2, 34). Die verweigerten Subventionen an feministische Einrichtungen sind somit sowohl in absoluten als auch in relativen Zahlen erschreckend gering. Setzt man die geleistete Arbeit und die dafür beantragten öffentlichen Mittel in Relation, muss das Nicht-Mehr-Gewähren der Subventionen als unverhältnismäßig beurteilt werden. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt der Jahresbericht 2009 des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Subventionsverweigerung an das AFLZ. Demnach verstieß die Verweigerung gegen das Sachlichkeitsgebot, das Willkürverbot und somit den Gleichheitsgrundsatz, weil die Subvention ohne nähere Begründung versagt wurde und sich weder in der Tätigkeit des Vereins noch in den Förderrichtlinien eine Änderung ergeben habe. Doch helfen derartige Berichte einem Verein, der seine Raummiete nicht mehr aufbringen kann? Das Recht kennt keinen einstweiligen Unterhaltsanspruch von Vereinen gegenüber der öffentlichen Hand.

Sofort nach dem Bekanntwerden der Subventionsverweigerungen erfolgte im März 2010 die Gründung der Plattform Zornige Frauen, die den folgenden Protest koordinierte. Dieser Protest war auch im Jahr 2010 insofern erfolgreich, als die Subventionen wiederum von einem SPÖ-geführten Ressort - diesmal Sport!? - übernommen wurden. Als Nebenwirkung waren die Subventionsverweigerungen der Anlass, um die feministische Bewegung in Tirol zu beleben. Dieser neue Schwung in der feministischen Bewegung wird über Tirol hinaus wahrgenommen. Doch er kann für die Agierenden nicht darüber hinweg täuschen, dass sie langsam müde werden. Denn sie bringen ihre ehrenamtliche Arbeit, Gedanken, Zeit und Energie in den Kampf um notwendige Geldmittel ein, der eigentlich in die feministische Arbeit fließen sollte. Dieser Kampf ist neben dem "Brotjob" für viele im letzten Jahr zum Lebensmittelpunkt geworden und hat zum Vernachlässigen anderer Lebensbereiche geführt, sodass nicht klar ist, über wie viele weitere Jahre er durchgehalten werden kann. Da nicht zu vermuten ist, dass die Landesrätin im Jahr 2011 die nötigen Subventionen bewilligen wird, stellt sich "die Bewegung" auf ein weiteres Protestjahr ein. Für den 100. Weltfrauentag am 8.3.2011 sind lebendige und kraftvolle Aktionen in ganz Tirol zu erwarten.

Das aus juristischer Sicht besonders Bittere an dem Nicht-Mehr-Gewähren der Subventionen ist, dass am 1.1.2009 eine neue Bestimmung im B-VG in Kraft trat, die dem Gender-Budgeting-Diskurs entsprungen ist. In Art 13 Abs 3 B-VG heißt es: "Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben."

Es handelt sich um eine Staatszielbestimmung, die das Handeln der Staatsorgane lenken soll. Art 13 Abs 3 B-VG ergänzt Art 7 Abs 2 B-VG. Praktisch sollten beide bedeuten, dass Subventionen für feministische Einrichtungen nicht gekürzt werden, solange entweder vergleichbar viele öffentliche Mittel für Männer wie für Frauen verwendet werden oder eine faktische Gleichstellung von Männern und Frauen stattgefunden hat. Beides ist eine Zustandsbeschreibung, die mit den gelebten Lebenswirklichkeiten nichts zu tun hat. Da sich weder aus Art 7 Abs 2 noch aus Art 13 Abs 3 B-VG ein subjektiv-öffentliches Recht auf Subventionen ableiten lässt, stellt das Recht den betroffenen Einrichtungen hier kein wirksames Hilfsmittel an die Seite. Was bleibt, ist, zu hoffen, dass die Landesrätin Verständnis für Frauenpolitik entwickelt oder durch eine sachverständigere Person ersetzt wird. In letzter Instanz wird der politische Kampf der feministischen Bewegung fortgeführt werden müssen! (Caroline Voithofer*, 14.1.2010)