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Straßburg/Brüssel - Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Die Straßburger RichterInnen gaben am Donnerstag einem Österreicher recht, der sich über das Verfahren um das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn beklagt hatte. Der Mann machte geltend, dass ihm das zuständige Bezirksgericht in Mattighofen nicht die Möglichkeit gegeben habe, in einer mündlichen Verhandlung zu einem entscheidenden Expertengutachten Stellung zu nehmen, das die Fähigkeit der Mutter, sich um das Kind zu kümmern, beurteilte.
Der Mann sah sich auch dadurch diskriminiert, dass die Gerichte nach dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch immer der Mutter das alleinige Sorgerecht für ein unehelich geborenes Kind zusprächen, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet. Der Beschwerdeführer berief sich dabei auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 14 (Diskriminierungsverbot). Das Gericht stellte eine Verletzung der beiden Artikel in Verbindung fest. Das österreichische Recht habe in dem Fall keinerlei gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten der Frage vorgesehen, ob ein gemeinsames Sorgerecht im Kindeswohlinteresse läge, oder ob dem Kind besser durch die Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter oder den Vater gedient wäre, kritisierte das Gericht.
Gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 § 1) sei in diesem Fall aber nicht verstoßen worden, entschieden die RichterInnen. Das Gericht entschied außerdem, dass die Republik dem Mann 3.500 Euro für die entstandenen Kosten zu zahlen hat. (APA)
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Es ist schlichtweg nervtötend: Aufgabe des Staates ist es eine menschenrechtskonforme Grundlage zu schaffen, daß Eltern gleichberechtigt ihre Pflichten dem Kind bzw. den Kindern nachkommen können und zwar auf Augenhöhe ohne einem Teil "absolute Macht" einzuräumen.Man kann von erwachsenen mündigen Menschen erwarten, daß sie Entscheidungen im Interesse des Kindes (auch in Form von Kompromissen) treffen können.In vielen Fällen funktioniert das und in einigen nicht und nur wo es nicht funktioniert soll bzw. DARF der Staat (Gericht) eingreifen.
Der Staat hat endlich eine menschenrechtskonforme Basis in Form der gemeinsamen Obsorge schaffen und ansonsten nur dann tätig werden, wen ein Bürger das auch will, der Rest ist PRIVATSPHÄRE!
geht es auch nicht nur um dieses Urteil! (es gibt noch andere)
Es geht um die Gleichstellung von Mutter und Vater -
wobei es ist völlig uninteressant ist, ob es sich beim Kind oder den Kinder um eheliche oder uneheliche handelt, da die Pflichten den(m) Kind(ern) gegenüber ja dieselben sind.
FAKT ist das es diese Gleichstellung nicht gibt und eine automatische gemeinsame Obsorge wäre eine solche!
Im übrigen würde so einiges im Österreichischen Familienrecht vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht standhalten, nur müsste man jeden einzelnen Fall ausjudizieren.
genauso wie von Männern zugegeben werden muss, dass Frauen TATSÄCHLICH am arbeitsplatz diskriminiert werden, müssen Frauen endlich kapieren, dass Männer in Sorgerechtssachen als Elternteil 2. Klasse angesehen werden ... und alles basiert auf eingefahrenen Rollenverständnissen (die sich zum Glück langsam aber doch auflösen )
und das andere wird nicht ohne familien gehen, die bereit sind andere wege zu bestreten
ich seh das auch so, dass das familienrecht nix mit feninismus sondern mit einem traditionellem rollenbild zu tun hat.
haben sehr wohl die abwägung des kindeswohls zwischen vater- oder/und mutterbetreuung zum thema.
dann nachträglich auch noch dem vaterego eine eigene verhandlung zuliebe??
schon sonderbar, daß dauernd die vätervereine via "europa" ihre egoismen durchsetzen.
ganz zufällig passt das auch gleich in die Bandion-strategie.
widerlich.
gut daß das die Dohnal das nicht mehr erleben muß.
pauschal ausgesperrt wird ist tatsächlich diskriminierend
egal ob ihnen das nun passt oder nicht
schade daß sie Männer pauschal verurteilen und Recht als "Egosache" sehen wollen, ansonsten hätte man evtl mit ihnen diskutieren können
so bleiben sie eine lustige/r ClownIn ohne konkrete Aussage, der/die politische Parteien, Personen und Programme mit Moral und Ethik verwechselt
bitte lösen sie sich von der kindischen Sichtweise, daß "richtig" und "falsch" an der Person festzumachen wären die bestimmte Forderungen stellen
ich muss mich nämlich fragen ob sie in der Lage sind eine solche Diskussion inhaltlich zu verfolgen wenn sie nicht in der Lage sind zwischen Personen und Themen zu differenzieren...
Wenn ein Paar nicht heiratet, dann hat es offenbar nicht diese Absicht. Die Möglichkeit der Ehe steht ja zumindest jedem Hetero- Paar offen.
Offiziell existiert der uneheliche Mann nicht als Erziehungspartner. Wenn er Lust hat, das Kind zu sehen , kann er das (ein Umgangsrecht hat er ja)- wenn er keine Lust hat, dann eben nicht.
Er kann die gesamte Erziehungslast einfach der Frau umstülpen und braucht - mangels Unterhaltsplciht gegen über der Frau- die finanziellen Einbußen die daraus entstehen, nicht auzugleichen.
Wenn schon automatische gemeinsame Obsorge wie in der Ehe- dann muss es auch automatisch die Pflichten aus der Ehe geben. Auch gegenüber der Mutter.
so wahr wie die feststellung, dass die erde eine scheibe ist. leider etwas gestrig. wie lange fährt die anti-väter bewegung noch ihre stupide argumentationslinie, dass väter a priori böse, gewalttätig, etc. sind? mutti-egos gibt´s ja zum glück keines und übrigens : lassen wir alles beim zweit und drittbesten. interssant, dass gerade "linke" frauen diese ultrakonservative linie fahren müssen. naja -eigentlich bedauernswert, da denen nichts neues einfällt
Warum ist es für viele hier so unverständlich, dass Männer tatsächlich diskriminiert werden?
Muss das erst ein europäisches Gericht urteilen?
Warum wird nicht verstanden, das die Grünen und Frau Heinisch-Hosek Machtpolitik betreiben und nicht auf Gerechtigkeit aus sind?
An der Diskriminierung der Männer dürfte weniger die Damen B.O. und H.H. schuld sein, sondern eher die RichterInnen, die vermutlich aus Bequemlichkeit und Sorge, dass ihre Entscheidungen "halten" in der tradierten Denkweise verharren, dass nur Frauen für die Erziehung von Kindern geeignet wären.
Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich auch zu den RichterInnen durchgesprochen hat, dass auch Männer Kinder erziehen können und nicht alle Frauen dafür geeignet sind, auch nicht alle Männer, und es daher erforderlich ist, in jedem Sorgerechtsfall individuell und ohne Vorurteile zu entscheiden.
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