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Wie bereits im Vorfeld angekündigt, ist im Entwurf für Änderungen im Familienrecht festgehalten, dass die gemeinsame Obsorge für ein Kind nach einer Scheidung grundsätzlich aufrecht bleibt.

Foto: AP/Kienzle

Justizministerin Bandion-Ortner hat ihren Entwurf für Änderungen im Familienrecht vorgelegt. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, ist darin festgehalten, dass die gemeinsame Obsorge für ein Kind nach einer Scheidung grundsätzlich aufrecht bleibt. Uneheliche Väter sollen demnach außerdem ein Antragsrecht auf Obsorge bekommen. Neuerungen sind auch beim Besuchsrecht geplant.

Eine gemeinsame Obsorge nach der Scheidung ist derzeit nur bei Einigkeit möglich, die Regelung kann auf Wunsch eines Elternteils ohne Begründung aufgehoben werden. Im Entwurf für die Novelle heißt es nunmehr: Wird die Ehe geschieden, "so bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht". Geschlossen werden muss eine Vereinbarung, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, möglich ist aber in Ausnahmefällen auch eine Vereinbarung, dass das Kind in den Haushalten beider Elternteile betreut wird.

Mindestbesuchsrecht

Festgeschrieben wird weiters ein Mindestbesuchsrecht: Sofern nicht besondere Umstände vorliegen, sind für schulpflichtige Kinder mindestens zwei Tage innerhalb von zwei Wochen sowie in den Ferien eine Woche im Winter und zwei Wochen im Sommer vorgesehen. Eltern sollen künftig nur geschieden werden dürfen, wenn sie auch eine Vereinbarung über das Besuchsrecht geschlossen haben.

Inkrafttreten sollen die Bestimmungen mit 1. Jänner 2012 - zuvor gilt es allerdings noch, sich mit der SPÖ zu einigen. Frauenministerin Heinisch-Hosek pocht noch auf ein politisches Gespräch. Die im Entwurf vorgesehene "Automatik" der gemeinsamen Obsorge nach strittigen Scheidungen lehnt Heinisch-Hosek weiterhin vehement ab. "Das ist für mich nicht nachvollziehbar", erklärte sie.

Oppositionsparteien geteilter Meinung

Die Oppositionsparteien sind in der Frage der geplanten Neuregelungen nach wie vor geteilter Meinung. Das BZÖ begrüßte am Donnerstag den entsprechenden Entwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die Grünen betonten hingegen abermals, dass man sich nicht der "Illusion" hingeben solle, "Gemeinsamkeit gesetzlich verordnen zu können".

"Mit der vorgestellten Novelle zur gemeinsamen Obsorge ist Justizministerin Bandion-Ortner auf dem richtigen Weg", meinte BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner. Die gemeinsame Obsorge im Trennungsfall solle "Regelfall und nicht Ausnahme" sein. Fraglich sei allerdings, ob die Justizministerin die Novelle auch dem Koalitionspartner schmackhaft machen könne.

Der Entwurf von Bandion-Ortner in der vorliegenden Form werde "scheitern", glaubt hingegen der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser. "Niemand versteht, warum Enqueten und Arbeitskreise abgehalten werden und dann ein Entwurf erarbeitet wird, der nicht einmal in der Regierung mehrheitsfähig ist." Die Justizministerin lasse mit ihrer Vorgangsweise und den Vorschlägen zur gemeinsamen Obsorge "jede Sensibilität für das Thema vermissen". Im Zusammenhang mit den von den Grünen geforderten Schlichtungsstellen kritisierte Steinhauser, dass diese zwar vorgesehen seien, aber nicht die Familiengerichte flächendeckend als erste Anlaufstelle ersetzen sollen. (APA)