Frauenhäuser

Gewalt kein Kriterium bei Obsorge-Plan

1. März 2011, 12:30

Obfrau Rösslhumer: "Dieses Gesetz ist einer der größten Rückschritte für die Frauenhaus- und Opferschutzarbeit"

Frauenhäuser und viele ExpertInnen warnen seit Monaten vor den Gefahren, die auf Frauen und Kinder zukommen werden, wenn es zu einer Verschärfung des Obsorgegesetzes kommen sollte. Aber alle diese Befürchtungen wurden nicht ernst genommen, kritisiert Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser. "Ganz im Gegenteil, der seit letzter Woche vorliegende Gesetzestext ist noch frauen- und kinderfeindlicher ausgefallen als erwartet." Der Entwurf zum Kindschaftsänderungsgesetz 2012 löse keine Probleme, er fördere sie und sogar Gewalt.

"Dieses Gesetz ist einer der größten Rückschritte für die Frauenhaus- und Opferschutzarbeit", betont Rösslhumer hinsichtlich des Plans, Mütter zu bestrafen, wenn sie den Kontakt der Kinder mit den Vätern verweigern. "Im Fall von Gewalt ist das eine Katastrophe." Seit mehr als 30 Jahren unterstützen die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser Frauen und deren Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben. Für sie ist es tägliche Realität, dass Frauen die von Gewalt betroffen sind die alleinige Obsorge meist erkämpfen müssen. Sie sind verpflichtet ihre eigenen Gewalterfahrungen und die der Kinder zu beweisen. Oft werden sie erst durch die Unterstützung der Frauenhausmitarbeiterinnen bei Gericht und bei der Jugendwohlfahrt zum ersten Mal ernst genommen. Wird Frauen nun auch noch gedroht gerichtlich bestraft zu werden, obwohl sie eigentlich ihre Kinder schützen wollen, ist das unhaltbar.

"Gewalt kommt mit keinem Wort vor"

Am empörendsten ist für Rösslhumer, "dass Frau Justizministerin Bandion-Ortner nicht einmal das gewaltfreie Aufwachsen der Kinder wichtig ist, und das, obwohl sie laufend in den Medien betonte, wie wichtig ihr das Wohl der Kinder sei und dass Gewalt an Frauen und Kindern 'selbstverständlich' ein Ausschließungsgrund bei der Obsorge sein werde. Aber Gewalt kommt mit keinem Wort vor und es gibt auch keinen eigenen Paragrafen oder Absatz, der sich explizit mit dieser wichtigen Problematik auseinandersetzt. Mit dieser Ignoranz haben wir nicht gerechnet."

Gemeinsame Obsorge für unbekannte Väter

Skandalös sei darüber hinaus, dass nun auch bei nicht verheirateten Paaren Väter ein Antragsrecht auf eine gemeinsame Obsorge für Kinder erhalten sollen - egal ob sie ihre Kinder jemals gekannt haben, sich je um sie gesorgt haben oder nicht. Und das obwohl dies der Europäische Gerichtshof für Menschrechte in seinem Urteil nicht verlangt. Er fordert lediglich eine gerichtliche Einzelfallprüfung, aber nicht das Recht auf gemeinsame oder "automatische" Obsorge (wie nun für geschiedene Eltern vorgesehen).

Nicht länger ignorieren

"Dieses Gesetz fördert Gewalt an Frauen und Kindern. Geschiedene Eltern streiten bereits heute oft über Obsorge, Besuchsrecht und Informationspflicht. Künftig wird es wohl mehr Streitpunkte als bisher geben", meint Rösslhumer. Die von der Justizministerin Bandion-Ortner geplante Reform der Obsorge trage nicht zur Entschärfung von Konflikten zwischen Eltern bei." Im Gegenteil, das geplante Gesetz fördert Auseinandersetzungen und dies ist für Frauen, die von Gewalt durch ihren Partner betroffen sind, verhängnisvoll. Wir fordern daher Ministerin Bandion-Ortner auf, die mehrmals in den Arbeitskreisen geäußerten Bedenken nicht weiter zu ignorieren." (red)

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Posting 1 bis 25 von 51
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Der unglaubliche Bert
20
10.3.2011, 19:34
Bei Anerkennung der Vaterschaft gemeinsame Obsorge

Problem gelöst.

Wenn dann wer den Antrag auf alleinige Obsorge stellt, dann wird es ja die Mutter sein. Warten wir mal die Zahlen zum Geschlecht der Antragsteller ab.

Johannes St.
 
00
11.3.2011, 01:01
im Grund genommen wäre es sogar egal, wenn das die Lösung sein sollte

solange es gesetzlich möglich ist, Einspruch dagegen zu erheben, wenn die Eltern keine Gesprächsbasis haben.

Nur müssten dann die Gerichte innerhalb von 14 Tagen eine vorläufige Entscheidung treffen und nicht so wie jetzt eine jahrelange Verfahrensverzögerung einer streitlustigen Partei zu akzeptieren.

Also warum von vornherein das Kind in Geiselhaft nehmen lassen? jedenfalls ist Ihr Vorschlag der schlechtest denkbar Mögliche...

Viel einfacher und für das Kind besser ist es, wenn ein Antrag auf GO, dem nicht widersprochen wird, rechtskräftig wird. Oder noch besser die derzeitige Regelung: es muss gar kein Antrag gestellt werden, die Eltern können das mit bloßer Unterschrift regeln..

BlackAdder
02

"originell", um es freundlich auszudrücken, finde ich die aussage von BO man würde ja mehr richter einstellen, falls dieses gesetz zu problemen führt, "das sind uns die kinder wert".

Nun, "geschätzte" frau JM, warum sind ihnen das die kinder nicht auch ohne dieses murksgesetz wert ? Wie lange fehlen schon familienrichter etc. en masse ?

Wen bitte wollen sie ver...äppeln ?

b_UT
00

Bzgl. "Gemeinsame Obsorge für unbekannte Väter":

Ein "Antragsrecht" ist noch lang keine "automatische gemeinsame Obsorge" - selbstverständlich muss jeder Antrag geprüft werden auch unter Anhörung der anderen Partei!

Bzgl. "Förderung der Gewalt":
Es wird immer so getan, als wären nur Männer Kindern gegenüber gewalttätig. Von Psycho-Terror überforderter Mütter und Gewalt durch Frauen ist hier keine Rede.

Und wenn es eh schon so ist, dass sich "Opfer-Frauen" jetzt schon das alleinige Sorgerecht erkämpfen müssen, dann versteh ich den Unterschied nicht zum Gesetzesentwurf.

Und bitte fragts auch mal bei den deutschen Frauenhäusern nach - immerhin haben die schon etliche Jahre Erfahrung mit derartigen Gesetzen!

VoK
01

Der Frau Rösslhumer sei ins Stammbuch geschrieben, dass sie unbestritten tw. wirklich grausliche Geschichten von Männer aus zweiter Hand mitbekommt - das aber nicht die große Masse aller Männer darstellt! Man kann doch nicht eine Regelung an den kleinsten Teil der Betroffenen anpassen und die große Masse muss dann damit leben!

Johannes St.
 
02
nein - aber die Ausnahmen für den Teil der Männer, die sich fragwürdig verhalten müssen schon auch festgeschrieben werden

Sie fallen immer wieder damit auf, dass die tadellosen Väter herhalten müssen, um den fragwürdigen Vätern die Konsequenzen ihrer Handlungen zu ersparen...

VoK
00

Also diese Umkehr der Kriterien ist schon sensationell! Wir müssen also unsere ganze Gesellschaft nach den Bösen ausrichten und die gesamte Gesellschaft wegsperren. Die Guten lassen wir nur dann raus wenn sie bewiesen haben nicht böse zu sein.

Nicht einmal Stalin hatte so krude Ideen!

BlackAdder
01

Ihre logik haut nicht hin, denn was sie fordern ist unsere gesetze auf die "bösen frauen" die, angeblich oder tatsächlich, das besuchsrecht der väter boykottieren, auszurichten und alle frauen unter generalverdacht zu stellen und zu bestrafen.

VoK
00

Falsch gedacht! Ich möchte die GO doch nicht deswegen damit "böse Frauen" entmachtet werden (auch wenn das ein netter Nebeneffekte ist). Es geht darum dass die GO "für das Kind" günstiger ist als die alleinige Obsorge eines Elternteils.

Jetzt für Hans Artig: Wenn ein Elternteil gewalttätig ist wird die GO eingestellt. Wenn ein Elternteil den anderen ausgrenzen will dann funktioniert das bei GO nicht mehr so gut.

BlackAdder
01

Und der "nebeneffekt" ist daß eben ALLE frauen damit getroffen werden, und nicht nur "die bösen".

Völlig unangebracht.

Völlig unangemessen.

VoK
00

Wieso denken sie dass die GO eine Belastung für alle Frauen sei? Im Gegenteil: Bei der GO kann der Vater der Frau einiges abnehmen (Arztbesuche, Schultermine, etc.). Eine "Katastrophe" ist sie nur für jene Frauen die eben den Mann komplett entfernen wollen.

BlackAdder
01

Niemand verbietet eine GO, nur eine ERZWUNGENE ist nonsense und völlig kontraproduktiv.

VoK
00

Ich habe ein Deja-Vue: Exakt diesen Wortlaut habe ich doch erst vor kurzem gelesen...
War das unter dem Nick abartig? Ist da ein Multinicker unterwegs?

A.B. Artig
 
00
11.3.2011, 07:50
Sie haben vor allem ein argumentatives und ein Logikproblem!

Ich schreibe üblicherweise das, was meine persönliche Meinung ist. Dafür brauche ich einen einzigen Account.üblicherweise kann ich diese meinung auch begruenden.üblicherweise überschneidet sich meine Meinung öfters mit der der anderen, z.b. Johannes.
Weder habe ich es nötig, Männernamen zu benutzen,um spaeter zugeben zu muessen, eine Frau zu sein, noch das Grünfärben meiner eigenen Beiträge!

Sie schulden im Sinne der sinnvollen Diskussion seit über zwei Monaten eine Antwort auf die Frage, was mit den KOntakt- und Alimente- verweigernden Vätern bei Automatik geschehen soll. Im Sinne des von Ihnen oft strapazierten Kindeswohls.

VoK
00
11.3.2011, 10:15

Blablabla

Den Begriff "Kindeswohl" benütze ich höchst selten weil er mir absolut nicht gefällt - sie verwechseln mich oder unterstellen mir wieder einmal bewusst etwas.

Übrigens: Ist nicht auch ihre Begründung dafür dass es die GO nach Scheidung nicht weitergeben soll das Kindeswohl? Aber nein - sie richten ihr Hauptaugenmerk auf die Mütter...

A.B. Artig
 
00
11.3.2011, 11:48
Könnten Sie einfach antworten, bitte? Kontaktverweigerer- was macht man nach BOs Entwurf mit denen?

VoK
00
11.3.2011, 13:59

Einem "Bitte" verschliesse ich mich selbstverständlich nicht:

Nach B-Os Entwurf gibt es keine Neuerungen wie mit kontaktverweigernden Obsorgeberechtigten umgegangen werden soll - so wie bisher sind nur kostenpflichtige Anträge auf Beugestrafen zur Durchsetzung eines Gerichtsbeschlusses möglich.

Aber sie haben vermutlich nicht die "unschuldigen Mütter" sondern eher die "bösen Väter" gemeint...

Nun ja, bei beharrlicher Kontaktverweigerung durch den Vater gäbe es die Möglichkeit den UH erhöhen zu lassen (analog zu den UH-Herabsetzungen bei überdurchschnittlichen Besuchskontakten). Wäre durch den höheren Aufwand bei der Kinderbetreuung argumentierbar.

VoK
00
11.3.2011, 13:58
Problem dabei wäre dass keine Väter "bestraft" werden dürfen die zwar Kontakt haben wollen aber nicht können

(wegen Krankheit oder weil die Mutter das boykottiert oder weil die Wohnorte 400km voneinander entfernt sind oder...). Die Beweislast dass Mutwilligkeit vorliegt müsste klarerweise beim Begünstigten (dem Kind) liegen.

Dann stellen sich noch folgende Probleme:
Ab welcher Häufigkeit kann man von beharrlichen Verweigerungen sprechen?
Soll das nur im Nachhinein möglich sein (anders kann ich es mir nicht vorstellen da man niemandem ein mögliches zukünftiges Fehlverhalten bereits vorher anlasten kann)?

Für das grundlegende Problem, dass Menschen die zum Kontakt gezwungen werden in dieser Zeit wohl nicht mit ganzem Herzen bei der Sache sind, habe ich keine Idee für eine Lösung.

BlackAdder
01

Ob "abartig" ein multinicker ist entzieht sich meiner kenntnis, ich bin jedenfalls keiner, ich habe es wahrlich nicht nötig als mehr erscheinen zu müssen, als ich bin, zu solchen mitteln greifen nur argumentlose.

VoK
00

War ja nur eine Vermutung - v.a. deswegen weil abartig täglich sowas bei anderen behauptet. Wenn ich ihnen Unrecht getan habe dann entschuldige ich mich aufrichtig dafür.

BlackAdder
00

Kein problem, akzeptiert.

VoK
00

Danke!
Solche Poster sind mir lieber weil man mit ihnen (zwar tw. hart aber doch) auf einer respektvollen Basis diskutieren kann.

VoK
00

Sehe ich anders.

Wie viele Leute würden einen Führerschein (samt Ausbildung) machen wenn dieser zur Lenkung eines KFZ nicht notwendig wäre? Oder noch besser: Wie viele getrennt lebende Elternteile würden UH (in jener Höhe wie jetzt dazu verpflichtet) für ihre Kinder zahlen wenn man nicht vom Gesetz dazu gezwungen wäre?
Manche Dinge müssen vom Staat verordnet werden...

BlackAdder
01

Was soll nun wieder die verquickung unterhalt / obsorge ?

Sind sie mit der zugrundeliegenden fragestellung überfordert ?

VoK
00

Ich habe keine Verknüpfung UH zu Obsorge oder gar Führerschein zu Obsorge hergestellt sondern nur 2 Beispiele gebracht um zu zeigen dass oft ohne "Zwang" nichts geht.

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