Das Linzer Modell dient dazu, dass auch Väter die Chance und Möglichkeit haben, von Anfang an für die Kinder da zu sein und ihre Partnerinnen zu unterstützen.

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Letzte Woche wurde eine spezielle "Linzer-Regelung" zum Papamonat erlassen. Um frischgebackenen Vätern die Möglichkeit zu geben, von Anfang an eine intensive Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen, bietet die Stadt ihren Mitarbeitern bei Inanspruchnahme des Papamonats eine zusätzliche Woche bezahlten Sonderurlaub. Das heißt, wer vier Wochen Vaterschaftsfrühkarenz beantragt, erhält dafür eine Woche als Sonderurlaub mit Bezügen. Die restlichen drei Wochen gelten als Sonderurlaub ohne Bezüge, sofern kein Erholungsurlaub beantragt wird.

Grundsätzlich gewährt die Stadt Linz frischgebackenen Vätern zwei Tage Sonderurlaub mit Bezahlung. Mit der neuen Regelung wird der Sonderurlaub zusätzlich um fünf Tage mit Bezahlung erhöht und dem Mitarbeiter steht eine zusätzliche Woche mit Bezügen zur Verfügung. Für die frischgebackenen Väter am Magistrat bedeutet das: Bei Inanspruchnahme des Papamonats erhalten sie insgesamt sieben Arbeitstage Sonderurlaub mit Bezügen.

Voraussetzungen für ein Papamonat - Linzer Modell

Der Papamonat kann nur ab der Geburt des Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. Während das Bundesdienstrecht ein Höchstausmaß von vier Wochen für die Vaterschaftsfrühkarenz vorsieht, ist die Dauer der Karenz im Landesdienstrecht bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter festgelegt. Die Stadt Linz orientiert sich grundsätzlich an der landesgesetzlichen Vorschrift, die eine Vaterschaftsfrühkarenz ("Papamonat") rückwirkend mit 1. Januar eingeführt hat - mit dem Unterschied, dass eine Woche Sonderurlaub mit Bezahlung gewährt wird.

Eine Karenz nach dem Väterkarenzgesetz (VKG) bleibt davon (zeitlich) un-berührt, und wird nicht verkürzt. Anspruch haben ausschließlich Väter, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Der Papamonat gilt in dienst- besoldungs- und pensionsrechtlicher Hinsicht als Karenz nach dem VKG und ist daher auf zeitabhängige Rechte voll anzurechnen. Eine Karenz nach dem Väterkarenzgesetz kann unabhängig vom Papamonat konsumiert werden.

Die zwei Tage Sonderurlaub, die für die Niederkunft der Partnerin gewährt werden, stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Geburt. Das heißt, die zusätzlichen fünf Tage Sonderurlaub mit Bezügen können zwar anschließend konsumiert werden, es besteht aber auch die Möglichkeit, diese erst später zu verbrauchen.

Genauso können die drei Wochen Sonderurlaub ohne Bezüge innerhalb des Rahmens - Geburt bis Ende Beschäftigungsverbot der Mutter - flexibel vom Vater gewählt werden (zum Beispiel direkt nach der Geburt oder erst nach einem Erholungs- oder Sonderurlaub). Anstelle des Sonderurlaubs können Mitarbeiter auch Erholungsurlaub nehmen. Die fünf Tage Sonderurlaub mit Bezügen bleiben auf alle Fälle erhalten. Die Vaterschaftsfrühkarenz muss drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden.

Bewusstseinsbildung am Magistrat

Das Linzer Modell dient dazu, dass auch Väter die Chance und Möglichkeit haben, von Anfang an für die Kinder da zu sein und ihre Partnerinnen zu unterstützen. Derzeit ist am Linzer Magistrat kein Vater in Karenz. Seit 1993 waren 30 Väter in Karenz, 2010 waren es zwei Väter und ab 24. April dieses Jahres geht ein weiterer Vater für zwei Monate in Karenz.

Mit gezielten Informationen soll nun das Thema Papamonat verstärkt ins Bewusstsein der MitarbeiterInnen gerückt werden. Berichte in der MitarbeiterInnenzeitung "Innenspiegel" und Vorträge für Führungskräfte und Mitarbeiter sollen die Aufmerksamkeit auf diese neue familienfreundliche Regelung am Magistrat lenken. (red)