Am Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat abgestimmt. Das Gesetz räumt den Betroffenen von Zwangsverheiratung erste rechtliche Hürden aus dem Weg: Der Straftatbestand ist ein klares Bekenntnis des Staates, dass es sich bei der Zwangsverheiratung um eine fundamentale Menschenrechtsverletzung handelt. Und das deutlich verlängerte Rückkehrrecht gibt den Betroffenen eine reale Chance, nach einer sogenannten Heiratsverschleppung wieder nach Deutschland zurückzukehren.

"Der heutige Tag ist ein wichtiges Datum im Kampf gegen Zwangsverheiratungen: Mit der Einführung eines eigenen Straftatbestands bringen wir zum Ausdruck, dass unsere Gesellschaft Zwangsehen konsequent ächtet. Wenn Frauen gegen ihren Willen verheiratet werden, ist dies eine Menschenrechtsverletzung, die entschieden bekämpft werden muss. Das muss jedem in unserer Gesellschaft klar sein. Die Koalition hat deshalb heute ein richtiges und wichtiges Zeichen gesetzt", so Staatsministerin Maria Böhmer anlässlich der Verabschiedung des Gesetzespakets.

Kritik und Forderungen von Frauenrechtsorganisationen

Im Gesetz enthalten ist aber auch eine Erhöhung der Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre. Terre des Femmes hat in einem Appell gemeinsam mit mehr als 50 Frauenrechtsorganisationen und ExpertInnen dagegen protestiert. "Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat, der gleichzeitig die Abhängigkeit vom EhepartnerInnen um ein weiteres Jahr verlängert, ist blanker Hohn", kommentiert Terre des Femmes-Geschäftsführerin Christa Stolle in einer Aussendung. 

Die geltende Härtefallregelung, über die Opfer von häuslicher Gewalt oder Zwangsheirat eine vom Ehepartner unabhängige Aufenthaltsgenehmigung bereits vor Ablauf der nunmehr drei Jahre erlangen können, ist keine sichere Handlungsoption für die Betroffenen. Vor Gericht wird den Frauen oft nicht geglaubt. Ohne ärztliche Atteste und Zeugenaussagen droht vielen die Abschiebung ins Ausland und damit ins gesellschaftliche und ökonomische Abseits.

Die Organisation Terre des Femmes fordert deshalb den Gesetzgeber dringend auf, von der Erhöhung der Ehebestandszeit Abstand zu nehmen und die Härtefallregelung dahingehend zu verändern, dass eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreicht, um den Härtefall geltend zu machen. Die Frauenrechtsorganisationen sehen den konkreten Schutz von Betroffenen nicht ausreichend gegeben und fordern daher einen Ausbau der Beratungs- und Schutzangebote. (red)