Familienrecht

"Es beginnt bei der Uhrzeit und endet im Obsorge-Streit"

23. März 2011, 19:20
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    foto: heribert corn

    Familienrichter und Jugendamt sind sich einig: Wer es bei der Trennung nicht schafft, die eigene Befindlichkeit hintan zu stellen, wird auch bei verpflichtender gemeinsamer Obsorge um das Kind streiten.

ExpertInnen, die täglich mit Fragen zum Kindeswohl konfrontiert sind, stehen vor anderen Problemen als der Obsorge-Reform

Wien - Oft beginnen erbitterte Kämpfe ums Kind ganz harmlos, sagt Susanne Beck. Sie ist Familienrichterin in Wien-Döbling, über ihren Schreibtisch wandern jährlich dutzende Pflegschaftsakten. Ein alltäglicher Fall sieht zum Beispiel so aus: Mann und Frau trennen sich zunächst einvernehmlich, teilen fein säuberlich die Wohnung, das Geschirr und das Auto auf und vereinbaren, die Sache mit dem Besuchsrecht für das gemeinsame Kind "später im Detail" zu regeln. Dann kommt sie dahinter, dass bei ihm schon "die Neue" eingezogen ist, das Gesprächsklima wird kälter. Man diskutiert in schärfer werdendem Tonfall, ob er das Kind nun freitags um 12 Uhr oder erst um 15 Uhr abholt, und ob das Kind nach dem Papa-Wochenende die Englisch-Vokabel intus haben muss. "Und am Ende", berichtet Beck, "streiten sie dann, wer obsorgeberechtigt ist". Daher sei ein "Automatismus" im Familienrecht "immer eher problematisch" - das gelte auch für den Vorschlag von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, gemeinsame Obsorge nach Scheidungen zum "Normalfall" zu machen.

Um ein juristisches Randproblem handelt es sich bei der geplanten Gesetzesnovelle jedenfalls nicht: 18.806 Ehen wurden 2009 rechtskräftig geschieden. Davon betroffen waren 20.619 Kinder, 14.480 waren noch minderjährig. Beck: "Jeder Fall ist individuell." Positiv beurteilt sie den Vorschlag, die Trennungswilligen vor der Scheidung verpflichtend zu einer Schlichtungsstelle zu schicken. Und die Möglichkeit, dass Familienrichter streitende Väter und Mütter zur Elternberatung schicken können.

Streit um die Zahnspange

Becks Kollege Thomas Hacker aus Traun sieht das ähnlich: "Ich halte die bestehende Regelung für gut. In 80 Prozent der Scheidungsfälle kommen wir damit zurecht." Die restlichen 20 Prozent "würden wohl auch bei einer Neuregelung strittig bleiben". Dabei handle es sich um Eltern, "die nicht über ihre eigenen Befindlichkeiten hinwegsehen können". Dann wird über (fast) alles gestritten: die Anschaffung einer Zahnspange, die "richtige" Schule oder die passende Tagesmutter, den Auslands-sprachaufenthalt in den Ferien oder ob ein Nachhilfe-Lehrer notwendig ist.

Am Wiener Jugendamt kennt man solche Fälle zur Genüge - und ist schon deshalb skeptisch gegenüber der verpflichtenden gemeinsamen Obsorge, "weil man im Streitfall einem die Obsorge wegnehmen muss", sagt Herta Staffa, Sprecherin der Magistratsabteilung 11.

Einig sind die ExpertInnen, dass die Rechte lediger Vätern gestärkt werden müssten - "aber auch nicht automatisch, sondern auf Antrag" (Beck). Seit der Familienrechtsreform 2001 habe sich die Gesellschaft verändert, und Männer nähmen ihre Vaterpflichten bewusster wahr als früher. Aber: "Es ist nicht so, dass mir engagierte Väter die Tür einrennen, weil die Ex-Frau sie nicht zum Kind lässt." (Petra Stuiber/DER STANDARD-Printausgabe, 24.3.2011)

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Posting 1 bis 25 von 69
1 2
da schau
00
18.4.2011, 14:32
diese foren dürften seit monaten vollgestopft sein

mit paranoiden vatermännern.

unglaublich, was da läuft

Montgomery McFerryn
12
24.3.2011, 22:31

Warum bitte sollte man dem Jugendamt die Türen einrennen, die kümmern sich doch eh nur um die Mütter.

anne manner
112
24.3.2011, 17:43
Wehren wir uns

gegen einen gewaltigen Rückschritt, der uns jede Handlungsfreiheit zu nehmen droht! Besuchsrecht - ok! Gemeinsame Obsorge zwangsverordnet - nein!

PlasticVoice
28
24.3.2011, 18:37

Ja genau, wo kämen wir denn da hin wenn die Männer jetzt auch noch Gleichberechtigung wollen und sich nicht mehr als reine Geldesel benutzen lassen.

A.B. Artig
 
31
24.3.2011, 21:55

Ja wo kämen wir hin, wenn Väter weiterhin Geld und Kontakt verweigern dürfen (da hat die gute BO NICHTS unternommen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen, wozu denn, entspricht nicht der Lobbyklientel und betrifft eh nur tausende Kinder pro Jahr) aber dazu noch alle Rechte erhalten!

VoK
00
25.3.2011, 09:12
Schon wieder posten sie den Blödsinn von den Vätern die ungestraft UH verweigern können...

A.B. Artig
 
10
25.3.2011, 09:21

Ach, die gibt es nicht? Wer wird denn dann vom Staat bevorschusst? Wird Ihnen diese Ihre leicht widerlegbare Lüge nicht zu dumm, schön langsam?

VoK
00
25.3.2011, 09:11

Wenn sowas passiert wird der UH-Pflichtige ruck-zuck gepfändet! Dem Kind entsteht dadurch bloß der mindere Schaden dass es während 2-3 Monate keinen UH bekommt und dann alles auf einmal nachbezahlt erhält.

Johannes St.
 
01
27.3.2011, 19:54
2 bis 3 Monate; nicht einmal wenn ein Gerichtsbeschluss für die Alimente da ist geht es so schnell

wenn auch der fehlt, dauert es JAHRE!!! weil ohne Gerichtsbeschluss - keine UH-Vorschüsse

VoK
00
28.3.2011, 07:20

Von was für einem "Gerichtsbeschluss" reden sie denn hier? Meinen sie einen rechtsgültigen UH-Beschluss bzw. UH-Vergleich?

Na klar braucht man den! Jeder vernünftige Mensch hat sowas auch - es vermietet ja auch keiner eine Wohnung ohne Vertrag...

Johannes St.
 
00
28.3.2011, 22:11
es gibt angelbich 10tausende Mütter die doch keinen derartigen Beschluss haben, weil man sich ja einvernehmlich trennt und das nicht braucht

und dann bleiben die Alimente aus und nix mehr mit einvernehmlich. Dafür volle Verfahrensverzögerung über Jahre hinaus. geht ziemlich einfach; wir sehen das seit Jahren beim Obsorgeverfahren was der Gewaltvater meiner Stiefkinder aufführt....

A.B. Artig
 
11
25.3.2011, 09:22

Nachweislich nicht wahr.

wenn der UH-pflichtige absichtlich arbeitslos ist (offiziell) und schwarz verdient, schaut das Kind durch die Finger, bis man alle Beweise beisammen hat, vergehen oft mehr als drei Monate, und rückwirkend wird nicht ausbezahlt.

VoK
10
25.3.2011, 09:51

Nachweislicher Schwachsinn was sie wieder einmal behaupten.

Gepfändet wird ein UH-Rückstand rückwirkend 3 Jahre (bei GO sogar unbegrenzt rückwirkend) ab ANTRAGSSTELLUNG der Pfändung.

A.B. Artig
 
10
25.3.2011, 10:39

Der Staat, der bei Zahlungsunfähigkeit des Vaters einspringt, zahlt NICHT drei Jahre rückwirkend. Hättens da einen link dazu?

VoK
10
25.3.2011, 12:08

Zuerst wird einmal exekutiert (mind. 3 Jahre rückwirkend). Bringt das nix dann kann man UH-VS beantragen welcher dann unabhängig von der Dauer des Verfahrens AB Antragsstellung rückwirkend ausbezahlt wird.

Allerdings erlöschen die Schulden des UH-Pflichtigen nicht und sobald dieser irgendwie zu Geld kommt wird er gepfändet...

Und bei wem nicht einmal per Exekution etwas zu holen ist - dem gehts wirklich dreckig.

Johannes St.
 
01
27.3.2011, 19:53
rückwirkend - wieder mal eine falsche Behauptung von Ihnen

nachdem der Ex meiner Frau längere Zeit nix bezahlt hat, hat es 6 Monate gedauert bis die UH-Vorschüsse geflossen sind. Bis dahin musste ALLES unternommen werden, bis festgestellt wurde, dass er sich seiner Verpflichtung entzieht.
und der Rückstand fiel dann dem Privatkonkurs zum Opfer....

VoK
10
28.3.2011, 07:27
rückwirkend - ist korrekt !

Dass es in Einzelfällen Probleme geben könnte (z.B. in dem von ihnen angesprochenen Sonderfall einer Insolvenz) ist korrekt.

Nur nochmals: Wenn sogar die bevorrangigten Forderungen aus UH-Titeln im Fall einer Insolvenz NICHT einbringlich sind - dann gehts dem Schuldner mehr als nur saudreckig. Einem Nackerten kann man bekanntlich nix ausziehen.

Und kommens nicht wieder mit den Ammenmärchen vom "Schwarzgeldmillionär" - das trifft in Ö wohl nur auf weniger als 1% der in Privatkonkurs befindlichen UH-Pflichtigen zu...

Johannes St.
 
01
28.3.2011, 22:08
schon wieder ein Märchen: Bevorrangt; das war in dem Konkurs keineswegs der Fall - alle Forderungen gleichrangig

oder können Sie diese Behauptung von Ihnen beweisen? wahrscheinlich wieder mal nur heißer Dampf mit Unwahrheiten...

A.B. Artig
 
00
27.3.2011, 10:56

Hättens da einen link dazu?

VoK
00
27.3.2011, 20:21

Wozu genau?

Das meiste können sie als Gesetzestext nachlesen (EV - Exekutionsverordnung). Aber wenn sie mir exakt sagen was sie belegt haben wollen werde ich mich bemühen ihnen das zu liefern.

PlasticVoice
11
24.3.2011, 23:42
Sollte das passieren, muss die gepeinigte Mutter

lediglich auf dem Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und Papa Staat springt für die säumigen Väter in die Bresche.

Mal ganz davon abgesehen dass diese, zweifellos vorhandene, Problematik genau null mit dem Thema zu tun hat.

A.B. Artig
 
10
25.3.2011, 08:02
Gepeinigt sInd vor allem die Kinder! Sie verraten sich mit Ihrer Rethorik einmal mehr!

1. Kontakt kann man
Nicht einklagen.

2. Wird ein
Minimaler Betrag ausgezahlt, auf diesen muss man bis zu mehreren Jahren warten. Rückwirkend wird nichts ausgezahlt.

Sie schuetzen Täter!

Verdammt Coole Schreckschrauwe
103
24.3.2011, 16:31
Frauen! Lasst Euch nicht in die Zustände der 50er und 60er-Jahre zurückbashen,

von einer FPÖ und deren bester Sprecherin, nämlich Frau Bandion Ortner!
Ein lautes NJET! zu einer staatlich aufgezwungenen Weiterführung von beendeten Beziehungen. Frauen wehrt Euch! Schluss mit dem staatlich verordneten Beziehungs-Terror!

Think fast
12
24.3.2011, 22:54
Ja, sicher, verflucht kalte Schreckschrauwe

Wehrt Euch und nehmt dazu die Kinder als Waffe und Schutzschild.

Und schämt Euch!

Der unglaubliche Bert
13
24.3.2011, 19:12
AUF, zum letzten Gefecht!

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