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Aug' in Aug' für und wider die "Automatik" bei der Gemeinsamen Obsorge: Bandion-Ortner und Heinisch-Hosek gaben nach der ersten Runde keine Auskunft über etwaige Übereinkünfte.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Wien- Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek haben sich nach der ersten Verhandlungsrunde zu Änderungen im Familienrecht Donnerstagnachmittag verschlossen gegeben. Wie das Gespräch inhaltlich verlaufen ist und ob sich die beiden Ministerinnen in einzelnen Punkten näher gekommen sind, wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht beantwortet. Beide betonten aber, dass das Gespräch gut verlaufen sei.

"Automatik" als Knackpunkt

Im Vorfeld hatten sich die Ministerinnen noch nicht so wortkarg gegeben - erst dieser Tage warteten sie medial mit neuen Vorschlägen und Forderungen auf. Die Debatte um Änderungen im Familienrecht - vor allem was das Streitthema gemeinsame Obsorge betrifft - schwelt seit Monaten. Die gemeinsame Obsorge nach Scheidungen war bisher der größte Knackpunkt: Bandion-Ortner will, dass diese grundsätzlich aufrecht bleibt, Heinisch-Hosek ist gegen eine solche "Automatik".

Nach Austausch zügig weiterverhandeln

Im Anschluss an die erste Verhandlungsrunde sprachen Heinisch-Hosek und Bandion-Ortner gemeinsam gegenüber JournalistInnen von "sehr konstruktiven" Gesprächen. Man habe zunächst Bedenken und Vorschläge ausgetauscht, werde nun laufend und zügig weiterverhandeln und dann ein Ergebnis präsentieren. Zwischenergebnisse werde man nicht bekanntgeben, so Heinisch-Hosek. Auch auf einen Zeitplan wollten sich die Ministerinnen nicht festlegen - man lasse sich die nötige Zeit dafür.

Namensrecht gleich mitverhandeln

Im Vorfeld hatte die Frauenministerin angekündigt, für eine breiter angelegte Novelle als von Bandion-Ortner angedacht zu verhandeln. So möchte Heinisch-Hosek etwa ihren Vorschlag eines Partnerschaftsvertrags als Alternative zur Ehe sowie Änderungen im Namensrecht und für Patchworkfamilien in die Verhandlungen einbringen. Bei letzterem Punkt stellt sich die Ministerin vor, dass in Patchwork-Familien, in denen die PartnerInnen nicht verheiratet sind, der andere Elternteil als Angehörige/r definiert werden soll - damit könnte diese/r PartnerInnen etwa einer ärztlichen Untersuchung des Kindes zustimmen.

Bandion-Ortner wiederum will ihren Entwurf insofern nachschärfen, dass jegliche Form von Gewalt eine Obsorge ausschließt. Auch das Besuchsrecht soll künftig schon beim Verdacht auf Gewalt vorläufig verwehrt werden. (APA)