KinderanwältInnen

Gemeinsame Obsorge wird überbewertet

24. März 2011, 17:33
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    foto: apa/ap/frank leonhardt

    Für die Kinder- und Jugendanwaltschaften ist klar: Wenn es keine Bindung zwischen Kind und einem Elternteil gibt, ist ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile nicht sinnvoll.

Begleitende Maßnahmen wie außergerichtliche Schlichtungsstellen und gestärkter Kinderbeistand seien wichtiger

Salzburg - "Aus Sicht der Kinder" dürfe die Obsorge beider Eltern "nicht überbewertet werden". Die "gleichteilige Elternverantwortung" sei zwar grundsätzlich erstrebenswert, sie stelle aber für die Kinder- und Jugendlichen bei Trennungen der Eltern "kein Allheilmittel" dar.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs bezogen am Donnerstag bei ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz auch zur Debatte um Änderungen im Familienrecht Stellung. Zentrale Nachricht aus Sicht der ExpertInnen an die politischen VerhandlerInnen: gemeinsames Sorgerecht nur bei entsprechenden Rahmenbedingungen.

Einen Automatismus zur gemeinsamen Obsorge wollen sie jedenfalls nicht: "Wenn keinerlei Bindung zwischen dem Kind und einem Elternteil besteht, wäre es absurd, die Obsorge beider Eltern auszusprechen", sagt die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt.
Wichtigste Forderung der KindervertreterInnen ist eine "außergerichtliche Familienschlichtungsstelle". Diese soll - ähnlich dem im Strafrecht bewährten "außergerichtlichen Tatausgleich" - bei Trennungen zum Zug kommen. Noch vor einem Gerichtsverfahren müsse ein verpflichtendes Mediationsgespräch mit den Konfliktparteien stattfinden.

In diesen Mediationen könnten die für die Kinder oft sehr belastenden Streitigkeiten der Eltern - etwa um Besuchszeiten - abgefangen werden. Viele Streitparteien würden sich dann "am Riemen reißen", hofft Holz-Dahrenstaedt. Die Bedürfnisse der Kinder würden nach diesem Modell durch einen Kinderbeistand "gehört und einbezogen". Bei den Kinderbeiständen fordern die Ombudsleute für Kinderinteressen ebenfalls Nachbesserungen. Zuerst einmal quantitativ: Für ganz Oberösterreich gebe es beispielsweise derzeit nur drei, für Salzburg nur zehn bei der Justizbetreuungsagentur der Republik eingetragene Kinderbeistände, die in Scheidungsverfahren auf richterliche Anordnung die Interessen der Kinder vertreten. In Vorarlberg existiere kein einziger Kinderbeistand, berichtet der Kinder- und Jugendanwalt aus dem Ländle, Michael Rauch.

Neben einer Aufstockung - österreichweit laut Schätzung der KinderanwältInnen um mehr als einhundert - bedürfe es auch einer eigenen Trägerorganisation. Die als Kinderbeistände ausgebildeten SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PädagogInnen würden derzeit noch als EinzelunternehmerInnen arbeiten. Der Vorteil einer Dachverbandslösung läge in gemeinsamen Fortbildungen und Supervisionen sowie in österreichweit einheitlichen Qualitätsstandards. (Thomas Neuhold/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25.3.2011)

Tullner Liebe
21
27.3.2011, 14:20
Warum gehen die "KinderanwältInnen" davon aus,

dass zwischen Vater und Kind keinerlei Bindung besteht?

Ein unappetitliches und ein katastrophal reaktionäres Familienbild zeigen diese "KinderanwältInnen".

Gott sei Dank gibt es den EGMR!

fersuchung
00
10.6.2011, 11:15
hat ja niemand gesagt

was an wörtern wie "wenn" und "ein elternteil" verstehen sie nicht?

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