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Darf wieder laufen: Südafrikas 800-m-Weltmeisterin Caster Semenya hat am Sonntag in Durban den anpeilten Leichtathletik-Titel über die zwei Stadionrunden geholt. Ihr Fall gab Anlass für den neuen "Sex-Test" via Androgen-Messung.

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Die International Association of Athletics Federations IAAF führt als Konsequenz aus dem Fall Caster Semenya als erster internationaler Sportverband eine Regel für Athletinnen mit einer Überproduktion männlicher Hormone ein. Wie der Leichtathletik-Weltverband am Dienstag mitteilte, wird die Regel für den sogenannten Hyperandrogenismus vom 1. Mai an für alle internationalen Wettkämpfe gültig sein.

Die IAAF war durch das Verhalten in der Affäre um 800-Meter-Weltmeisterin Semenya stark in die Kritik geraten. Unmittelbar vor der Weltmeisterschaft in Berlin im August 2009 wurde bekannt, dass der Weltverband einen Geschlechtstest für die Südafrikanerin angeordnet hatte.

Einen nicht vorhandenen Vorteil nachweisen

Die neue Regel für den sogenannten Hyperandrogenismus wird vom 1. Mai an für alle internationalen Wettkämpfe gültig sein. Danach dürfen Athletinnen, bei denen eine männliche Hormon-Überproduktion festgestellt wird und bei denen das Androgen-Level unter dem eines Mannes liegt, in Frauen-Wettbewerben starten. Sollte das Androgen-Niveau dem eines Mannes entsprechen, kann eine Athletin auch bei den Frauen starten, wenn sie dadurch nachweisbar keinen Vorteil hat.

IOC führt Regel 2012 ein

Die IAAF folgt damit auch dem Internationalen Olympischen Komitee. Das IOC hatte vor einer Woche angekündigt, dass bei den Olympischen Spielen 2012 in London neue Bestimmungen für Teilnehmerinnen mit einer männlichen Hormon-Überproduktion in Kraft treten (mehr dazu hier). Im Jahr 2000 hatte das IOC den medizinisch nicht mehr haltbaren Geschlechtstest abgeschafft.

Streng vertraulich

Ein Kreis von internationalen Medizin-ExpertInnen, der von der IAAF benannt worden ist, wird im Einzelfall über eine Startberechtigung von Frauen mit Hyperandrogenismus entscheiden. Strikte Vertraulichkeit soll bei der medizinischen Untersuchung garantiert sein. Eine Athletin, die eine solche Untersuchung versäumt oder verweigert, ist nicht für Frauen-Wettkämpfe startberechtigt, hieß es in der IAAF-Mitteilung. (APA/Ag.)