Wien - Mit dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft wurde lesbischen Paaren gleichzeitig die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verboten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung dieses Verbots wegen Verfassungswidrigkeit beantragt.

Mit der eingetragenen Partnerschaft wurde die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausdrücklich verboten - mit Strafdrohung: bis zu 36.000 Euro Geldstrafe oder bis zwei Wochen Haft.

Daniela und Christina Bauer, die eine österreichische, die andere deutsche Staatsbürgerin, haben sich 2008 in Deutschland verpartnert und sind anschließend nach Wels in Oberösterreich gezogen. Dort haben sie 2010 beim Bezirksgericht Wels die Insemination beantragt. Das Bezirksgericht wies den Antrag ab, das Landesgericht Wels bestätigte die Abweisung. Begründung: Die Ablehnung verstoße keineswegs gegen Menschen- oder EU-Bürgerrechte.

Sexuelle Diskriminierung

Der OGH sieht das, laut jüngstem Beschluss, gänzlich anders. Er stellt den Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), jenen Passus im Fortpflanzungsgesetz als verfassungswidrig aufzuheben, der von "Personen verschiedenen Geschlechts" spricht. Denn auf diese Weise würden Frauen, die mit anderen Frauen zusammenleben, von der Möglichkeit ausgeschlossen, "Kinder zu haben und aufzuziehen". Frauen würden damit wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert.

Das Rechtskomitee Lambda (RKL), Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigte sich darüber am Donnerstag "hocherfreut". (red, DER STANDARD/Printausgabe 15.4.2011)