Wien - Künstliche Befruchtung ist homosexuellen Paaren in Österreich nicht erlaubt. Das könnte sich ändern: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt, die betroffene Wortfolge im Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Wann der VfGH eine Entscheidung trifft, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Mit dem Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare gab es auch eine Änderung des sogenannten Fortpflanzungsmedizingesetzes. Dort heißt es: "Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig." Damit dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen.

Klage eines lesbischen Paares

Ein lesbisches Paar, das laut Rechtsanwalt Helmut Graupner in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen und später nach Oberösterreich gezogen ist, will über eine Samenspende ein Kind bekommen und versucht diesen Wunsch nun rechtlich durchzusetzen. Ein entsprechender Antrag wurde vom zuständigen Bezirksgericht abgewiesen, das Landesgericht bestätigte die Abweisung.

Der OGH stellte nun allerdings an den VfGH den Antrag, die Wortfolge "von Personen verschiedenen Geschlechts" im Gesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Argumentiert wird vom OGH mit mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser betont u.a., dass das Recht "ein Kind zu bekommen und sich zur Erfüllung des Kinderwunsches die Errungenschaft der Fortpflanzungsmedizin zunutze zu machen" zu den geschützten Rechten in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zählt. Die österreichische Bestimmung könnte eine mögliche Diskriminierung für gleichgeschlechtliche Paare sein, meint der OGH.

Antrag bereits eingelangt

Der Antrag des Gerichts ist am Freitag beim VfGH eingelangt. Bereits anhängig ist außerdem ein Individualantrag zum gleichen Thema, ebenfalls von dem Paar. Wann es eine Entscheidung geben wird, ist laut einem VfGH-Sprecher derzeit nicht abschätzbar.

Sollte der VfGH den Anträgen folgen, würde das Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für homosexuelle Paare fallen. Rechtsanwalt Graupner freut sich jedenfalls über den Beschluss des OGH, der "bahnbrechend" sei. "Wegweisend" ist der Antrag auch für Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität). (APA)