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Urteil gefällt: Bedingte Haftstrafen und die Hälfte des von den KlägerInnen geforderten Schadenersatzes für drei Angreifer der ParadenteilnehmerInnen in Helsinki.

Foto: APA/EPA/TATYANA ZENKOVICH

Helsinki - Drei Männer im Alter von 20 bis 30 Jahren sind am Dienstag in Finnland wegen eines Tränengas-Anschlags auf die Homosexuellen-Parade "Helsinki Pride" im vergangenen Sommer verurteilt worden. Das Urteil lautete in allen drei Fällen auf vier Monate bedingte Haft. Als Grundlage dienten dem Gericht dabei die Paragrafen Misshandlung (in 88 Fällen), Störung der politischen Betätigungsfreiheit sowie das Mitführen von zur Gefährdung anderer geeigneten Gegenstände oder Mittel.

Hälfte der geforderten Entschädigung

Dea Helsinkier Gericht hielt auch fest, dass an dem Anschlag weitere Personen beteiligt gewesen seien. Diese hätten jedoch nicht ausfindig gemacht werden können. Die drei Verurteilten, die laut Gericht "Kontakte zur Skinheadszene" unterhielten, müssen den zu Schaden gekommenen ParadeteilnehmerInnen und ZuschauerInnen insgesamt 25.000 Euro Entschädigung zahlen. Das ist rund die Hälfte der von den PrivatanklägerInnen geforderten Summe.

Dutzende Personen geschädigt

Bei dem jährlichen Umzug sexueller Minderheiten attackierten Anfang Juli vergangenen Jahres mehrere teilmaskierte junge Männer Paradenteilnehmer mit einer Tränengasmischung. Auf einem heute noch auf Youtube abrufbaren Video sind einige der Täter beim Sprayen des Gases sowie auf der Flucht zu sehen. Dutzende Personen litten nach der der Attacke unter Atembeschwerden und Augenreizungen. An der Veranstaltung hatten insgesamt rund 5.000 Personen teilgenommen. (APA)