Scharfe Worte fanden die Mitglieder des Frauenarmutsnetzwerks Salzburg - Sie orten eine "Gegenbewegung zur Emanzipation"
Salzburg- Scharfe Worte fanden die Mitglieder des Frauenarmutsnetzwerks Salzburg zum Thema gemeinsame Obsorge. "So eine gemeinsame Obsorge kann man nicht verordnen", kritisiert Birgit Thaler-Haag, Leiterin des Frauenhauses Salzburg, das geplante Gesetz, das bei der Frauenarmutskonferenz diskutiert wurde.
Ihr Fazit zum neuen Gesetzesentwurf: "Es passen die Rahmenbedingungen nicht". Die Interaktionskette zwischen Gericht und Jugendamt funktioniere nicht immer und die gemeinsame Obsorge mache viele Familienstreitereien noch komplizierter als sie ohnehin schon seien.
"Kinder aus der Kampfzone schaffen"
Künftig könne ein Gericht die gemeinsame Obsorge verordnen, auch wenn sich die beiden Elternteile überhaupt nicht verstehen und die Mutter dagegen ist, dass der Vater das Kind weiter sehe. So werde "Harmonie zwangsverordnet" und das sei problematisch, betont Thaler-Haag. Die Paarebene und die Elternebene zu trennen sei eben schwer und genau das kann von einem Gericht verlangt werden, pflichtet Doris Schober, von der Frauenberatung Salzburg bei. Oft sei es besser für die Kinder klare Verhältnisse zu schaffen und bei Konflikten "muss man die Kinder aus der Kampfzone schaffen", betont Schober. Die gemeinsame Obsorge führe nur dazu, dass es zu mehr Anlässen kommen könne für Wutausbrüche.
Auch die neuen Regelungen für das Besuchsrecht, die im Gesetzesentwurf verankert sind, stoßen bei der Frauenarmutskonferenz auf Ablehnung. Die grundsätzliche Verpflichtung auf einen persönlichen Verkehr zum Kind nütze dem Kind nicht, denn es sei nicht ausgewiesen welche Sanktionen drohen, wenn der Vater die vereinbarten Besuchszeiten nicht einhält. Für die Mutter hingegen gebe es sehrwohl Sanktionen, wenn sie den Besuch verweigert. Das könne so weit gehen, dass die Mutter die Obsorge verliert.
"Gegenbewegung zur Emanzipation"
Die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sei von "den starken Väterrechtlern, die in den Medien hohe Präsenz genießen" zu der Gesetzesnovelle gedrängt worden, meint Thaler-Haag. Beatrix Karl werde den Kurs ihrer Vorgängerin in der Obsorge-Debatte weiterführen. Für Sibylle Aschauer, Vorsitzende des Evangelischen Diakonievereins Salzburg, ist diese Politik eine "Gegenbewegung zur Emanzipation".
Überhaupt sei der Anlassfall für das Gesetz nicht zu vergleichen mit anderen Fällen, für die das Gesetz Gültigkeit hätte. Der Sohn habe schon mehrere Jahre beim Vater gelebt. Solche Fälle müsse man sich immer im Detail ansehen, gibt Thaler-Haag zu bedenken. "Man versucht mit einem Gesetz Einzelfälle in einen Topf zu werfen" bekräftigt Sibylle Aschauer; "damit wird Unrecht geschaffen".
Anwaltsfond für Mütter
Die Juristin Birgit Thaler-Haag hat schon vielfach Erfahrungen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Obsorge der Kinder gemacht. Die Frauen säßen dabei immer am kürzeren Ast, da sie nicht das Geld hätten sich einen guten Anwalt zu leisten. Es werde auch kein Anwalt gestellt und wenn eine Vertrauensperson mitgehe, dürfe die kein Wort sagen. "Wir brauchen einen Fond für Anwaltsunterstützung für Mütter" fordert Sibylle Aschauer. "Nur weil Mütter nicht das Geld für einen Anwalt haben, dürfen sie in einem Sorgerechtsstreit nicht unterlegen sein."
"Entführungen werden gesetzeskonform"
Gerade Frauen die von Gewalt betroffen sind, würden unter einer verordneten gemeinsamen Obsorge leiden. Birgit Thaler-Haag hatte schon einen Fall im Frauenhaus Salzburg bei dem eine Gutachterin zur gemeinsamen Obsorge gedrängt habe, obwohl der Mann gewalttätig gegenüber der Mutter gewesen sei. Die Mutter habe bei jedem Zusammentreffen vor Gericht unter Angst gelitten. Die sich nun Aufgrund des Besuchsrechts fortsetzen werde. "Die Vorstellung, dass das gesetzlich untermauert ist, da wird mir ganz übel", fügt Doris Weißenberger, Leiterin des Frauenhaus Hallein hinzu.
Ein weiteres Problem sehen die Teilnehmerinnen der Frauenarmutskonferenz darin, dass der Aufenthaltsort des Vaters mit dem Kind nicht kontrollierbar sei. Wenn ein Vater etwa sein Kind entführe und die gemeinsame Obsorge bestehe, habe die Mutter keine Möglichkeit die Polizei zu verständigen. "So werden Entführungen gesetzeskonform", folgert Weißenberger. (Stefanie Ruep, dieStandard.at 6.5.2011)