Gemeinsame Obsorge

"Harmonie zwangsverordnet"

Stefanie Ruep, 6. Mai 2011, 17:25

Scharfe Worte fanden die Mitglieder des Frauenarmutsnetzwerks Salzburg - Sie orten eine "Gegenbewegung zur Emanzipation"

Salzburg- Scharfe Worte fanden die Mitglieder des Frauenarmutsnetzwerks Salzburg zum Thema gemeinsame Obsorge. "So eine gemeinsame Obsorge kann man nicht verordnen", kritisiert Birgit Thaler-Haag, Leiterin des Frauenhauses Salzburg, das geplante Gesetz, das bei der Frauenarmutskonferenz diskutiert wurde.

Ihr Fazit zum neuen Gesetzesentwurf: "Es passen die Rahmenbedingungen nicht". Die Interaktionskette zwischen Gericht und Jugendamt funktioniere nicht immer und die gemeinsame Obsorge mache viele Familienstreitereien noch komplizierter als sie ohnehin schon seien.

"Kinder aus der Kampfzone schaffen"

Künftig könne ein Gericht die gemeinsame Obsorge verordnen, auch wenn sich die beiden Elternteile überhaupt nicht verstehen und die Mutter dagegen ist, dass der Vater das Kind weiter sehe. So werde "Harmonie zwangsverordnet" und das sei problematisch, betont Thaler-Haag. Die Paarebene und die Elternebene zu trennen sei eben schwer und genau das kann von einem Gericht verlangt werden, pflichtet Doris Schober, von der Frauenberatung Salzburg bei. Oft sei es besser für die Kinder klare Verhältnisse zu schaffen und bei Konflikten "muss man die Kinder aus der Kampfzone schaffen", betont Schober. Die gemeinsame Obsorge führe nur dazu, dass es zu mehr Anlässen kommen könne für Wutausbrüche.

Auch die neuen Regelungen für das Besuchsrecht, die im Gesetzesentwurf verankert sind, stoßen bei der Frauenarmutskonferenz auf Ablehnung. Die grundsätzliche Verpflichtung auf einen persönlichen Verkehr zum Kind nütze dem Kind nicht, denn es sei nicht ausgewiesen welche Sanktionen drohen, wenn der Vater die vereinbarten Besuchszeiten nicht einhält. Für die Mutter hingegen gebe es sehrwohl Sanktionen, wenn sie den Besuch verweigert. Das könne so weit gehen, dass die Mutter die Obsorge verliert.

"Gegenbewegung zur Emanzipation"

Die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sei von "den starken Väterrechtlern, die in den Medien hohe Präsenz genießen" zu der Gesetzesnovelle gedrängt worden, meint Thaler-Haag. Beatrix Karl werde den Kurs ihrer Vorgängerin in der Obsorge-Debatte weiterführen. Für Sibylle Aschauer, Vorsitzende des Evangelischen Diakonievereins Salzburg, ist diese Politik eine "Gegenbewegung zur Emanzipation".

Überhaupt sei der Anlassfall für das Gesetz nicht zu vergleichen mit anderen Fällen, für die das Gesetz Gültigkeit hätte. Der Sohn habe schon mehrere Jahre beim Vater gelebt. Solche Fälle müsse man sich immer im Detail ansehen, gibt Thaler-Haag zu bedenken. "Man versucht mit einem Gesetz Einzelfälle in einen Topf zu werfen" bekräftigt Sibylle Aschauer; "damit wird Unrecht geschaffen".

Anwaltsfond für Mütter

Die Juristin Birgit Thaler-Haag hat schon vielfach Erfahrungen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Obsorge der Kinder gemacht. Die Frauen säßen dabei immer am kürzeren Ast, da sie nicht das Geld hätten sich einen guten Anwalt zu leisten. Es werde auch kein Anwalt gestellt und wenn eine Vertrauensperson mitgehe, dürfe die kein Wort sagen. "Wir brauchen einen Fond für Anwaltsunterstützung für Mütter" fordert Sibylle Aschauer. "Nur weil Mütter nicht das Geld für einen Anwalt haben, dürfen sie in einem Sorgerechtsstreit nicht unterlegen sein."

"Entführungen werden gesetzeskonform"

Gerade Frauen die von Gewalt betroffen sind, würden unter einer verordneten gemeinsamen Obsorge leiden. Birgit Thaler-Haag hatte schon einen Fall im Frauenhaus Salzburg bei dem eine Gutachterin zur gemeinsamen Obsorge gedrängt habe, obwohl der Mann gewalttätig gegenüber der Mutter gewesen sei. Die Mutter habe bei jedem Zusammentreffen vor Gericht unter Angst gelitten. Die sich nun Aufgrund des Besuchsrechts fortsetzen werde. "Die Vorstellung, dass das gesetzlich untermauert ist, da wird mir ganz übel", fügt Doris Weißenberger, Leiterin des Frauenhaus Hallein hinzu.
Ein weiteres Problem sehen die Teilnehmerinnen der Frauenarmutskonferenz darin, dass der Aufenthaltsort des Vaters mit dem Kind nicht kontrollierbar sei. Wenn ein Vater etwa sein Kind entführe und die gemeinsame Obsorge bestehe, habe die Mutter keine Möglichkeit die Polizei zu verständigen. "So werden Entführungen gesetzeskonform", folgert Weißenberger. (Stefanie Ruep, dieStandard.at 6.5.2011)

Kommentar posten
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Erimet
25
11.5.2011, 04:29
Vielleicht einfach...

...die Obsorge hierzulande gänzlich den Müttern übertragen und den Vätern jedes Recht auf die Kinder entziehen, ohne Ausnahme. Außerdem sämtliche Alimente verdoppeln, oder - noch besser - verdreifachen. Und zu guter Letzt, die Kollektivschuld der Männer einführen mit Wiedergutmachungszahlungen an die Frauen, welche monatlich 32% des jeweiligen Einkommens ausmachen, um die Einkommensunterschiede auszugleichen.

Innerhalb von zwei bis drei Generationen würden sich ALLE Probleme auf magische Art und Weise von selbst lösen. Auf eine Art und Weise, die den Frauen sehr gut gefallen würde, davon bin ich überzeugt.

A.B. Artig1
10
13.5.2011, 21:55

Sandkiste ruft!

BlackAdder
63
11.5.2011, 11:35

Einfach mal erwachsen werden,
wie wär's damit ?

Erimet
20
11.5.2011, 17:22
Wie soll das gehen?

Ich bin ein Mann, und Männer werden NIE erwachsen! Nie, nie, nie! :-D

Johannes St.
 
31
12.5.2011, 12:45
trifft auf die VäterUNrÄchtler definitiv zu

BlackAdder
12
11.5.2011, 17:28

ähm, ja, dann ok ... I forgot ;-)

K. K. Lacke
12
11.5.2011, 12:46
fragst ausgerechnet DU?

selfpwnd

VoK
14
10.5.2011, 09:30
Die Juristin Birgit Thaler-Haag:

"Die Frauen säßen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Obsorge immer am kürzeren Ast, da sie nicht das Geld hätten sich einen guten Anwalt zu leisten. Es werde auch kein Anwalt gestellt und wenn eine Vertrauensperson mitgehe, dürfe die kein Wort sagen."

Das ist eine bewußte Lüge! Verfahrenshilfe für einen Anwalt wird sehr wohl gewährt wenn das Verfahren kompliziert ist oder die Partei geistig nicht in der Lage scheint dem Verfahren folgen zu können. Und dass Frauen bei Familienrechtsangelegenheiten gegenüber Männern benachteiligt werden ist ja wohl ein Witz!

Sibylle Aschauer: "Wir brauchen einen Fond für Anwaltsunterstützung für Mütter".

Gleichbehandlung at it's best!

Johannes St.
 
11
12.5.2011, 12:46
Sie schreiben selbst: WENN

also doch NIE

Die Verfahrenshilfe gilt nicht für den Anwalt - und das ist der Hauptteil der Kosten
immerhin ist auch kein Anwaltszwang, aber ohne einen ist man einem aggressiven Gewaltväter hilflos ausgeliefert

VoK
21
13.5.2011, 13:45

Warum denken sie ist bei einer Familienrechtssache VOR GERICHT ein "aggressiven Gewaltväter" ein gefährlicherer Gegner als eine stille zarte Mutter?

Johannes St.
 
20
14.5.2011, 08:02
na lassen Sie sich die beiden Eigenschaftswörter mal auf sich einwirken

aggressiven versus zarte

VoK
11
16.5.2011, 07:09

Einwirken? Aus Erfahrung kann ihnen JEDER mit Gerichten Befasste bestätigen dass bei Gericht "Aggressive" Parteien vom Start weg eine Malus besitzen während "zarte" Parteien von den Richtern viel sanfter angefasst werden, einen Vertrauensvorschuß geniessen und auch viel weniger hart bestraft werden.

Aber vermutlich wissen sie das eh und haben nur "vor Gericht in Anwesenheit eines Richters" verwechselt mit "alleine mit dem Gegner in einer dunklen Gasse"...

Johannes St.
 
01
16.5.2011, 08:29
warum sollten aggressive (ev. vielleich auch noch Lügner) einen Bonus bekommen oder ihr merkwürdiges Verhalten übergangen werden...

VoK
00
17.5.2011, 12:28

Nochmals für euch Cerebralasketen: Warum soll ein beim Richter sich aggressiv gebärdender (Gewalttäter) bei den Tagsatzungen Vorteile gegenüber einem stillen (eingeschüchtert wirkenden) zarten Fräulein haben?

Johannes St.
 
01
18.5.2011, 21:47
haben Sie es doch kapiert, dass Aggressivlinge nicht gefragt sind

jetzt müssen Sie nur noch an Ihnen arbeiten...

VoK
00
19.5.2011, 08:34

Na sie sind ja ein Habakuck! NIE habe ich irgendwo geschrieben dass Gewalt OK ist - fühlen sie sich besser wenn sie mir sowas unterstellen?

Und im übrigen sind sie noch immer die Erklärung schuldig wodurch ein beim Richter sich aggressiv gebärdender (Gewalttäter) bei den Tagsatzungen Vorteile gegenüber einem stillen (eingeschüchtert wirkenden) zarten Fräulein haben soll...

Johannes St.
 
00
19.5.2011, 21:18
Sie verteidigen nur ständig gewalttätige VäterUNrÄchtler

VoK
00
20.5.2011, 05:57

Und im übrigen sind sie noch immer die Erklärung schuldig wodurch ein beim Richter sich aggressiv gebärdender (Gewalttäter) bei den Tagsatzungen Vorteile gegenüber einem stillen (eingeschüchtert wirkenden) zarten Fräulein haben soll...

Johannes St.
 
10
20.5.2011, 20:42
hab ich ja nie behauptet Sie Wortverdreher!

lernen Sie lesen!

VoK
01
19.5.2011, 22:29

Ich verteidige von ihnen fanatisch verfolgte und ohne Beweise pauschal als Gewaltverbrecher denunzierte Personengruppen - egal welchen Geschlechts. Seit 5 Monaten haben sie keinen einzigen Beweis erbracht dass in einem der Vätervereine (ausser dem Herr B. früher) ein verurteilter Gewaltverbrecher im Vorstand sitzt.

Aber ihre diesbezüglichen erlogenen Anwürfe leiern sie gebetsmühlenartig hirnlos herunter. Und ganz sicher fühlen sie sich auch noch ungerecht behandelt wenn sie von einer (oder mehrer) dieser Personen auf Unterlassung (oder etwas anderes) geklagt werden.

BlackAdder
12
12.5.2011, 16:25

Nicht nur einem gewaltvater, man ist prinzipiell einem anwaltlich vertretenen kontrahenten gegenüber im nachteil wenn man selbst keinen beistand hat.

VoK
10
13.5.2011, 13:43

Nur wenn man sich selbst nicht auskennt und der Richter seiner Manuduktionspflicht nicht nachkommt.

Es gibt haufenweise gute Anwälte ..... auf einem oder zwei Gebieten auf die sie sich spezialisiert haben und auf anderen sind sie beschämend blank. Man muss sich schon auch seinen Anwalt gut aussuchen will man nicht einfahren.

BlackAdder
01
13.5.2011, 17:44

Aber beim abkassieren sind sie alle gut,
hab ich bei meiner scheidung gesehen ;-)

VoK
00
16.5.2011, 06:01

Klar sind gute Anwälte teuer - aber es heißt auch:

"Nichts ist so teuer wie KEIN Anwalt".

Das stimmt natürlich nicht generell - aber wenn man z.B. für einen Anwalt EUR 500,- in einem UH-
Verfahren hinblättert und dafür dann nur EUR 30,- mehr UH erhält (bzw. weniger UH zahlen muss) dann hat sich diese Investition in weniger als 1 1/2 Jahren amortisiert.

Man muss jedoch schon das Glück haben (oder so gute Menschenkenntnis) dass man einen RA engagiert der

a) fachlich gut ist
b) nicht auf Eskalation aus ist.

BlackAdder
32
11.5.2011, 08:22

Was hat verfahrenshilfe ursächlich mit "sich keinen anwalt leisten können" zu tun ?

Viele frauen scheuen von vornherein davor zurück sich anwaltlich vertreten zu lassen weil sie sich keinen anwalt leisten können, lange vor dem zeitpunkt wo verfahrenshilfe relevant wird, auch betrifft sie nur strittige verfahren.

Desweiteren gibt es keine automatik, das gericht muß entscheiden ob verfahrenshilfe gewährt wird.

Drittens betrifft die verfahrenshilfe nur die EIGENEN kosten, für den fall dass frau ein strittiges verfahren verliert und die "gegnerischen" anwaltskosten zu tragen hat ist das prozessrisiko immer noch enorm.

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