Erst draufgezahlt, dann gekündigt

9. Mai 2011, 10:21
  • Kern des Gleichbehandlungsgesetzes ist das Gleichbehandlungsgebot: ArbeitgeberInnen müssen die geforderte Gleichbehandlung 
sicherstellen. In diesem Fall hat die AK dafür gesorgt, dass die Klägerin nicht leer ausgeht.
    foto: apa/ag./stefan sauer

    Kern des Gleichbehandlungsgesetzes ist das Gleichbehandlungsgebot: ArbeitgeberInnen müssen die geforderte Gleichbehandlung sicherstellen. In diesem Fall hat die AK dafür gesorgt, dass die Klägerin nicht leer ausgeht.

Mehrfache Diskriminierung nach dem Geschlecht: Arbeiterkammer erstritt 16.000 Euro für weibliche Führungskraft, die nach Fehlgeburt entlassen wurde

Linz - Sie verdiente als Abteilungsleiterin weniger als vergleichbare Kollegen, ihrem Ersuchen um Gehaltsanpassung kam die Firma nicht nach und nach einer Fehlgeburt wurde sie sogar gekündigt: Der Fall einer oberösterreichischen Wirtschaftswissenschafterin landete bei der Arbeiterkammer (AK), die nun 16.000 Euro Nachzahlung erstritten hat.

Offiziell gleichgestellt

Die 35-jährige studierte Wirtschaftswissenschafterin mit mehrjähriger Berufserfahrung arbeitete in einem oberösterreichischen Unternehmen als Einkaufsleiterin. Während sie im ersten Jahr rund 2.700 Euro verdiente, waren alle übrigen männlichen Abteilungsleiter in der nächsthöheren Verwendungsgruppe eingereiht und verdienten deutlich mehr. Laut Firmen-Organigramm waren aber alle gleichgestellt.

Minimum 500 Euro pro Monat weniger

Verhandlungen über eine Anpassung ihres Gehalts scheiterten, von Seiten des Betriebes wurden geringere Berufserfahrung und ein kleineres Aufgabengebiet ins Treffen geführt. Tatsächlich waren die Tätigkeiten aber gleichwertig, selbst unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vordienstjahre ergab sich ein monatlicher Einkommensnachteil von mindestens 500 Euro.

Rauswurf nach Fehlgeburt

Nach etwa einem Jahr in der Firma wurde die Frau schwanger. Der Betrieb reagierte wenig erfreut und nutzte die Gelegenheit, sie unmittelbar nach einer erlittenen Fehlgeburt zu kündigen.

Die Linzerin wandte sich an die AK-Gleichbehandlungsberatung, wo die Expertinnen feststellten: Hier handle es sich um einen Fall von mehrfacher Diskriminierung nach dem Geschlecht. Zum einen sei der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verletzt worden und zum anderen sei die Kündigung klar im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bzw. Fehlgeburt gestanden. 

Keine Nachweise für schlechte Arbeit

Der Betrieb versuchte zwar, die Kündigung als Folge mangelhafter Arbeitsleistung darzustellen, konnte dafür aber keine Nachweise bringen. Man hatte das ursprünglich auf sechs Monate befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt und danach der Mitarbeiterin ständig zusätzliche Aufgaben übertragen - keine echten Indizien für Unzufriedenheit.

Erfolgreiche Klage

Die AK klagte beim Arbeitsgericht und war erfolgreich: Die Arbeitnehmerin erhielt im Vergleichsweg 16.000 Euro Nachzahlung. Eine Weiterarbeit im Betrieb war für die Frau angesichts der unfairen Behandlung allerdings nicht vorstellbar. 

"Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, wie wichtig rechtliche Regelungen gegen Diskriminierung sind", so AK-Präsident Johann Kalliauer. Erst durch Gesetze und Sanktionen könnten solche Missstände abgestellt werden. (red)


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Mehr dazu unter derStandard.at/Karriere

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13 Postings
Wie viele Männer gibt es...

...die bei gleicher Verantwortung weniger als andere Kollegen verdienen? Sicher auch ein paar... wo können die sich dann eigentlich beschweren?

ist ein schöner Beweis dafür daß Diskriminierungen zwar vorkommen

aber in der Praxis lediglich dem Diskriminierenden Unternehmen zum Verhängnis werden

da das Verfahren scheinbar auch in erster Instanz erfolgreich war und das Urteil angenommen wurde kann allerdings auch niemand mehr behaupten in Österreich würden Frauen straflos diskriminiert

ein Erfolg für die offensichtlich diskriminierte Frau, und für jene Justiz der ja von Feministinnen nach wie vor gerne unterstellt wird Diskriminierungen nicht wahr- bzw ernstzunehmen

*lol*

Einmal ein Urteil und die Welt ist VOLL in Ordnung!

Da rinnt noch viel Wasser die Donau runter bis dem so ist.....

Kein Urteil - ein Vergleich.

rofl

ist ja net so als obs das erste wäre, oder?

ich hab net behauptet daß jetzt alles eitel wonne ist

sie müssen ja auch net so tun als ob jeder Arbeitgeber ein Diskriminierer wäre oder jede Frau ein Opfer...

Ich gehöre ja des Öfteren zu den kritischen Postern auf dieStandard.at - aber das hier ist einfach eine Schweinerei. Natürlich sind 16k€ auch net grade viel, aber immerhin zeigt es diesen Firmen, dass man mit solchen Praktiken nicht ungeschoren davon kommt.

Und das beruhigt, denn noch vor 25 Jahren waren solche Praktiiken gang und gäbe und man durfte sich beim Salzamt beschwerden.

16 k sind nicht viel?

es gibt sehr viele österreicher die müssen mit weniger als 16 k ein ganzes jahr lang leben.

und?

stimmte das jetzt mit dem kleineren aufgabengebiet und der geringeren berufserfahrung?

Lesen hilft

Zitat aus dem Artikel: "Man hatte das ursprünglich auf sechs Monate befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt und danach der Mitarbeiterin ständig zusätzliche Aufgaben übertragen - keine echten Indizien für Unzufriedenheit."

Das eigentliche Problem ist, dass sie überhaupt den Job um das Geld angenommen hat.

Damit macht sie den Markt für andere Arbeitnehmerinnen komplett kaputt. Vielleicht gab es beim recruiting-prozess andere Bewerberinnen mit gleicher oder besserer Erfahrung, die aber einen vernünftigen Einkommenswunsch geäußert haben, dadurch nicht zum Zug gekommen sind, weil die Dame mit Dumping-Preisen in die Verhandlung gegangen ist.

Dass ihr im Nachhinein die Gehaltserhöhung nicht zugestanden wird, find ich eigentlich gerecht, wenn sie schon für andere den Markt verdirbt!!

2700 Euro... in meinem ersten Job nach dem Studium habe ich mehr verlangt und auch bekommen. Da war ich von einer Leitungsfunktion mit Personalverantwortung noch weit entfernt.

Les dir einfach den Artikel ordentlich durch!

Nein, das Aufgabengebiet war genauso groß und wenn fehlende Dienstjahre miteinberechnet worden wären, hätte sie trotzdem noch 500 Euro zu wenig verdient.
Verstanden?

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