Mehrfache Diskriminierung nach dem Geschlecht: Arbeiterkammer erstritt 16.000 Euro für weibliche Führungskraft, die nach Fehlgeburt entlassen wurde
Linz - Sie verdiente als Abteilungsleiterin weniger als vergleichbare Kollegen, ihrem Ersuchen um Gehaltsanpassung kam die Firma nicht nach und nach einer Fehlgeburt wurde sie sogar gekündigt: Der Fall einer oberösterreichischen Wirtschaftswissenschafterin landete bei der Arbeiterkammer (AK), die nun 16.000 Euro Nachzahlung erstritten hat.
Offiziell gleichgestellt
Die 35-jährige studierte Wirtschaftswissenschafterin mit mehrjähriger Berufserfahrung arbeitete in einem oberösterreichischen Unternehmen als Einkaufsleiterin. Während sie im ersten Jahr rund 2.700 Euro verdiente, waren alle übrigen männlichen Abteilungsleiter in der nächsthöheren Verwendungsgruppe eingereiht und verdienten deutlich mehr. Laut Firmen-Organigramm waren aber alle gleichgestellt.
Minimum 500 Euro pro Monat weniger
Verhandlungen über eine Anpassung ihres Gehalts scheiterten, von Seiten des Betriebes wurden geringere Berufserfahrung und ein kleineres Aufgabengebiet ins Treffen geführt. Tatsächlich waren die Tätigkeiten aber gleichwertig, selbst unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vordienstjahre ergab sich ein monatlicher Einkommensnachteil von mindestens 500 Euro.
Rauswurf nach Fehlgeburt
Nach etwa einem Jahr in der Firma wurde die Frau schwanger. Der Betrieb reagierte wenig erfreut und nutzte die Gelegenheit, sie unmittelbar nach einer erlittenen Fehlgeburt zu kündigen.
Die Linzerin wandte sich an die AK-Gleichbehandlungsberatung, wo die Expertinnen feststellten: Hier handle es sich um einen Fall von mehrfacher Diskriminierung nach dem Geschlecht. Zum einen sei der Grundsatz der gleichen Entlohnung für gleiche oder gleichwertige Arbeit verletzt worden und zum anderen sei die Kündigung klar im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bzw. Fehlgeburt gestanden.
Keine Nachweise für schlechte Arbeit
Der Betrieb versuchte zwar, die Kündigung als Folge mangelhafter Arbeitsleistung darzustellen, konnte dafür aber keine Nachweise bringen. Man hatte das ursprünglich auf sechs Monate befristete Arbeitsverhältnis anstandslos in ein unbefristetes umgewandelt und danach der Mitarbeiterin ständig zusätzliche Aufgaben übertragen - keine echten Indizien für Unzufriedenheit.
Erfolgreiche Klage
Die AK klagte beim Arbeitsgericht und war erfolgreich: Die Arbeitnehmerin erhielt im Vergleichsweg 16.000 Euro Nachzahlung. Eine Weiterarbeit im Betrieb war für die Frau angesichts der unfairen Behandlung allerdings nicht vorstellbar.
"Dieser Fall zeigt sehr anschaulich, wie wichtig rechtliche Regelungen gegen Diskriminierung sind", so AK-Präsident Johann Kalliauer. Erst durch Gesetze und Sanktionen könnten solche Missstände abgestellt werden. (red)