Er durfte Kind nicht treffen: "Ungewöhnliches" und richtungsweisendes Urteil - Justiz prüft Gesetzeslage
Wien - Dass der Oberste Gerichtshof einem Vater erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld einräumte, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll, sorgt nun in der Politik für Rumoren.
Obsorge: Neuer Gesprächstermin ausständig
Im Justizministerium will man sich das Urteil genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Ministerin Beatrix Karl (ÖVP). So es gesetzlichen Änderungsbedarf gäbe, würde dies im Zuge der ohnehin geplanten Familienrechtsnovelle passieren. Einen Termin für Verhandlungen zu dieser Novelle zwischen der neuen Justizministerin und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), unter anderem zur gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen, gibt es aber bisher nicht.
Für Heinisch-Hosek zeigt das Urteil, dass das Besuchsrecht gleich bei der Scheidung geregelt werden sollte, erklärte ihre Sprecherin am Sonntag. Gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Ministerin nicht, es gebe ja schon Rechtsmittel, dass Frauen mit Strafen belegt werden können, wenn sie das Besuchsrecht unterbinden. Die "zweite Seite der Medaille" dürfe aber in der Debatte auch nicht fehlen, nämlich dass es viele Väter gebe, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen und Kinder gar nicht abholen. In diesen Fällen gebe es keine Strafen - es sei durchaus überlegenswert, über entsprechende Sanktionen nachzudenken.
Der Hintergrund: Ein Vater, der seinen mittlerweile 15-jährigen Sohn seit mehr als vier Jahren nicht mehr gesehen hat, weil seine Ex-Frau das Besuchsrecht unterlaufen habe, fordert laut ORF von seiner Ex-Frau rund 7000 Euro für psychische Schmerzen. Ihm sei es um die "symbolische Wirkung" gegangen, es sei ihm egal, sagte er demnach, ob er das Schmerzensgeld jemals erhält. Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist dieser Meinung offenbar gefolgt - und hat dem Anspruch nun recht gegeben.
"Ungewöhnliches" Urteil
Für Anwältin Britta Schönhart ist das "natürlich sehr ungewöhnlich, weil erstmalig hat der OGH ausgesprochen, dass seelische Schmerzen, die dadurch entstehen, dass man keinen Kontakt zum Kind hat, ersatzfähig sind".
FamilienrechtsexpertInnen halten das Urteil für richtungsweisend, weil "eine bisher gesetzlich bestehende Verpflichtung, dass ein Elternteil den anderen Elternteil in den Augen des Kindes nicht heruntermachen soll, erstmals mit einer drastischen schadensersatzrechtlichen Folge ausgestattet wird", meint Michael Stormann vom Justizministerium. Das sollte den Eltern "ein Wink sein, das Kind nicht in ihre Streitigkeiten hineinzuziehen". (APA/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.5. 2011)