Sexuelle Belästigung

"Kavaliersdelikt" war gestern

26. Mai 2011, 07:00
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    foto: reuters/tim wimborne

    Im österreichischen Strafgesetzbuch heißt es Stop für Busen-Grapscher, aber nicht für Popo-Streichler.

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    Die Zeiten, als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gemeinhin noch ein "Kavaliersdelikt" war, sieht Gleichbehandlungsanwältin Nikolay-Leitner in die Ferne gerückt: Sie attestiert den Unternehmen "starken Bewusstseinswandel" beim Thema.

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    foto: apa/ap/lilli strauss

    "Vielen Tätern ist nicht bewusst, was sie machen. Dass sie Grenzen überschreiten, auch Grenzen der Würde": EU-Abgeordnete Regner setzt auf intensivere Sensibilisierung fürs Thema und rechtlich Bindendes von Seiten der EU-Kommission.

Heinisch-Hosek will Strafrecht verschärfen - Sexuelle Belästigung ist meist kein Straftatbestand, sondern ein Fall für den langen Arm des Gleichbehandlungsgesetzes

Der Fall Strauss-Kahn rollt auch das Thema sexuelle Belästigung neu auf. Dass die USA mit ihren Gesetzgebungen Vorbild sein können, sieht wohl auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek so. Sie hat diese Woche eine Verschärfung der heimischen Gesetzeslage bei sexueller Belästigung angekündigt. Auf dieStandard.at-Anfrage hieß es im Büro der Frauenministerin, die angestrebten Änderungen beziehen sich auf das Strafgesetzbuch, in das sexuelle Belästigung erst 2004 Eingang gefunden hat.

Dort nimmt sich der junge Straftatbestand sehr schmal aus: Nur das Berühren von primären und sekundären Geschlechtsteilen sei strafbar, ein Popo-Grapscher zum Beispiel schon nicht mehr. Hier gehöre nachgebessert und präzisiert, so die Sprecherin der Frauenministerin Julia Valsky. Man habe bereits mit der letzten Justizministerin verhandelt und wolle nach dem Personalwechsel auch nicht lockerlassen. Auch der Kanzler hat das klar gemacht: Sexuelle Belästigung sei kein "Kavaliersdelikt", ließ er wissen.

Gleichbehandlungsgesetz mit großem Geltungsbereich

Als "Kavaliersdelikt" kennt das Gleichbehandlungsgesetz sexuelle Belästigung schon lange nicht mehr.  Die deutliche Mehrheit der Fälle von sexueller Belästigung werden darin verhandelt. Zivilrechtlich nämlich greift im Gegensatz zum Strafrecht eine umfassende Definition, erläutert die Gleichbehandlungsanwältin im Bundekanzleramt Ingrid Nikolay-Leitner gegenüber dieStandard.at. Sie verweist angesichts der urgierten Nachbesserung auf die Tatsache, dass bei einer Ahndung nach Strafgesetzbuch schon wirklich "Gravierendes" vorfallen muss. Sonst greift der lange Arm des Gleichbehandlungsgesetzes bei Beschäftigungsverhältnissen in der Privatwirtschaft und mittlerweile auch außerhalb der Arbeitswelt, wie bei Gütern und Verkehr. 

Auch ArbeitgeberInnen belangbar

Und hier bedeutet sexuelle Belästigung nicht "nur" Grapschen: Vom Hinterherpfeifen über pornografische Bilder am Arbeitsplatz bis anzügliche Bemerkungen fällt alles hinein, was ein Arbeitsklima schafft, welches die Würde der Betroffenen beeinträchtigt. Außerdem nimmt das Gleichbehandlungsgesetz zusätzlich die ArbeitgeberInnen in die Pflicht, indem es sie belangbar macht, wenn sie einem feindseligen, anstößigen oder einfach von den Betroffenen unerwünschten Verhalten keinen Riegel vorschieben. Die Betroffenen können mit einem Mindestschadensersatz von 1.000 Euro rechnen - eine erst im März mit der Novelle installierte Erhöhung um 280 Euro. Außerdem wurde die Antragsfrist bei sexueller Belästigung von einem auf drei Jahre angehoben - mehr Zeit für Betroffene, sich zur rechtlichen Gegenwehr zu entschließen.

Für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gibt es ein eigenes Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das sich von dem für die Privatwirtschaft dadurch unterscheidet, dass beim Bund jede sexuelle Belästigung auch eine Dienstpflichtverletzung ist.

Bewusstseinswandel

Nikolai-Leitner hält außerdem fest, dass sich seit der Einführung der Gleichbehandlungslinie ein "starker Bewusstseinswandel" bei der Bewertung von sexueller Belästigung ergeben hat. Man habe ein Problem als solches erkannt. Die Glaubhaftmachung von Beweisen gegen BelästigerInnen sei deswegen heute weniger schwer, weil die Unternehmen sich gegen sexuelle Belästigung verstärkt einsetzen, auch präventiv. Von einer "Kavaliersdelikt"-Auffassung hat man sich laut der Expertin also schon länger verabschiedet.

Thema auf EU-Ebene hieven

Für die SP-Europaabgeordnete Evelyn Regner ist es abseits der recht umfassenden nationalen Gesetzgebung auch EU-weit Zeit für Rechtsverbindliches. "Vor einigen Jahren hat die Kommission bereits das Thema Mobbing inklusive sexueller Belästigung verhandelt, aber herausgekommen ist nur eine Broschüre. Es ist notwendig, gesetzgeberisch tätig zu werden." Seit dem Lissabonvertrag sei es einfacher, grenzüberschreitend vorzugehen.

Handlungsbedarf sieht die Parlamentarierin vorallem im Bereich sexuelle Belästigung durch Dritte, sprich KundInnen. Der Fall Strauss-Kahn bringt hier auch Positives mit sich, nämlich die Aufmerksamkeit für die Arbeitsbereiche, in denen Belästigung oder gar sexuelle Gewalt gegen Frauen mittoleriert würden: Das müsse raus aus der "Schmuddelecke", und für Regner steht fest, dass die EU hier Kompetenzen hat: "Sie sollte tätig werden." Denn: "Mit zunehmendem Druck am Arbeitsplatz, dem Stress, der Dichte des Arbeitslebens gibt es auch mehr Situationen mit Opfern."

Gemeinsam mit der Grünen Ulrike Lunacek und der fraktionslosen EU-Abgeordneten Angelika Werthmann hat sie einen Antrag für die Einführung eines Aktionstages gegen Belästigung und Mobbing ins EU-Parlament eingebracht. Mehr Sensibilisierung fürs Thema sei nötig, betont Regner gegenüber dieStandard.at. Der Antrag wurde zwar nicht angenommen, aber nicht wegen einer Nachrangigkeit des Themas - der jüngst in Straßburg angenommene Beschluss zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zeige das Gegenteil, meint Regner: "Viviane Reding will das anpacken." (bto/dieStandard.at, 26.5.2011)

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Posting 1 bis 25 von 110
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Quer denker1
02
29.5.2011, 10:47
Allein vermutliche Anklage für sexuelle Belästigung einer Frau ruiniert eine männliche Existenz.

Sind die überforderte Justiz in der Lage die Wahrheit zu entdecken?

Die weibliche Lüge ist auch kein Kavaliersdelikt mehr.

Welche Strafe gibt es dafür?

faxmonkey
 
48
27.5.2011, 08:10

Willkommen in der schönen neuen PC Welt, in der man Erwachsene wie Kinder behandelt. Jeder blöde Scherz, harmlose Anbahnung oder eine geschmacklose Bemerkung kann soll jetzt eine potentielle Straftat darstellen ?
Ist es geschmacklos Pornobilder per email zu verschicken ? Natürlich. Sollte das eine Straftat sein ? Natürlich nicht. Sollte ich mich vor einer Anzeige fürchten müssen, wenn ich einer Frau ein Kompliment machen ? Ich denke nicht.
Man sollte wirklich nicht alles mit sexueller Nötigung oder gar Vergewaltigung verquicken, das relativiert nur die Schlimme dieser Taten. Wenn man zu oft Feuer schreit kommt die Feuerwehr nicht mehr.

noirc80
51
27.5.2011, 15:01
unlogisch.

"Sollte ich mich vor einer Anzeige fürchten müssen, wenn ich einer Frau ein Kompliment machen ? Ich denke nicht."
ich denke schon. schließlich liegt es nicht an ihnen zu bestimmen, was ein anderer mensch als kompliment aufzufassen hat und was nicht. manche finden, der griff an den allerwertesten sei ein kompliment. nach ihrer logik muss der/die belästigte sich das gefallen lassen und sollte dagegen keine rechtlichen schritte einleiten können, denn ihrer meinung nach ist ja ausschlaggebend, wie der, der auf den hinter gegriffen hat, das gemeint hat.

Freigeistin1
14
27.5.2011, 12:13

Ja - leider. Aber bald werden diese Gender und PC Korrekten eh abgewählt werden ;-)

noirc80
21
27.5.2011, 15:07

wir werden von gender und pc korrekten regiert? lol dafür gibts "interessant"

rabbit heart
52
27.5.2011, 08:43

genau wegen solchen koffern wie ihnen sollte es verschärfte gesetze geben.

seit wann sind sexuelle belästigungen wie zb das verschicken von pornographischem material, ungefragt!, komplimente?

die zeiten in denen sexuelle belästigung als komplimente machen gesehen wurden sind hoffentlich bald geschichte.

Freigeistin1
24
27.5.2011, 12:13

Wie gesagt - es ist mehr als geschmacklos ungefragt solche Bilder per Mail zu verschicken. Aber ein STRAFtatbestand??? Lächerlich!

Hui Buh
02
27.5.2011, 15:24
Sagte jene Posterin, die gestern noch Pornos im www verbieten lassen wollte.

Sehr wankelmütig mit Ihren Ansichten...*ggg*

Thomas Felder1
01
27.5.2011, 17:26

ausserdem absurd und naiv

Hui Buh
01
27.5.2011, 23:13
Nicht verwundernswert bei der reaktionären Dame!!

knurrhoernchen
21
27.5.2011, 13:36
Ein Bild ist eh nicht das Problem sondern,

permanent mit Bildern belästigt zu werden, obwohl er/sie klar zu erkennen gibt, dass er/sie das nicht will.

Stell dir vor, dass Hetero-Mitarbeiter einem schwulen Mitarbeiter ständig nackte Frauen und/oder nackte Männer schicken!

Aguirre74
 
12
27.5.2011, 17:19

10 Jahre schwerer Kerker müsste dafür eigentlich die Mindeststrafe sein.

Mal im Ernst. Wenn mir wer einen nackten Mann schickt? "Delete". Fertig. Da muss man nicht gleich jemanden einsperren oder kriminalisieren. Tut mir leid, aber schön langsam kann ich - ob eurer Probleme - nur mehr konstatieren: Ihr habt echt eine Knall.

knurrhoernchen
20
30.5.2011, 15:54
Das mit "Delete" funktioniert nicht so leicht

IdR. geben die Belästiger mit ihren Belästigungen an, sodass die Belästigten von KollegInnen zusätzlich anzüglich angeschmunzelt werden.
Ob "wir" einen Knall haben wirst du merken, wenn du der sexuellen Belästigung bezichtigt wirst. Dann wird dir das schon so erklärt werden, dass auch du es verstehst.
Verabschiede dich dann schon mal von Frau, Kind und deinem sozialen Umfeld ;-)

noirc80
41
27.5.2011, 17:37

sie sind der beste beweis dafür, dass solche gesetze notwendig sind: die übliche "stellt euch nicht so an, ist doch nicht so schlimm" - verharmlosung.

Aguirre74
 
02
27.5.2011, 19:00

Sorry, ich kann euch nicht ernst nehmen. Dieses lächerliche Zizibäh Gehabe geht an den Problem der Welt vollkommen vorbei. In der Dritten Welt schuften Kinder in Minen und ihr wollt Männer/Frauen ins Gefängnis schicken, weil sie es wagen, einem homosexuellen Kollegen eine nackte Frau per mail zu schicken?

noirc80
20
27.5.2011, 22:35
ach so, na gut, dann kümmern wir uns hier erst wieder um etwas, wenn im iran die menschenrechte eingehalten werden - alles klar.

Der Unkurze
00
27.5.2011, 16:12

dafür gibts spamfilter :)

Thomas Eugene
22
27.5.2011, 09:33
Jetzt kommen die Zeiten in denen Komplimente machen als sexuelle Belästigung geahndet werden.

Wenn ich jedesmal eine Anzeige bekommen hätte als ich das Fräulein von der Bedienung nach ihrer Telefonnummer frug, wär ich heute nicht mehr auf freiem Fuße.

baroli
21
27.5.2011, 15:31

Hat sich Ihr Pool nur auf Bedienungsfräuleins beschränkt?
Eigentlich ein bisserl traurig.

Auf die Idee, wie sich eine Angestellte eines Lokals fühlt, wenn sie andauernd von irgendwelchen Knilchen, die ihr völlig egal, wenn nicht sogar zuwider sind, angebaggert wird, sind Sie sicher noch nie gekommen.
Das kann sehr wohl in Belästigung ausarten.

knurrhoernchen
22
27.5.2011, 13:41
Schlag dein Notebook auf und lade dir einen Sexfilm runter, den du im Lokal permanent lautstark abspielst

Eigentlich sollte dir dein Instinkt sagen, was als (sexuelle) Belästigung empfunden wird.

Der Unkurze
12
27.5.2011, 08:49

sie haben da sachen gelesen die nicht geschrieben stehen

Pygar
 
82
26.5.2011, 21:32

Sehr gut!

Verschärften ist gut. Zusätzlich sollte das Strafrecht aber auch konsequent und nachhaltig angewandt werden. Daran scheitert es ja leider regelmässig ...

OGHaha
15
26.5.2011, 20:53
Man sollte diese grausliche Methode des Zusammensteckens von Ausscheidungsorganen unter blödem Keuchen sowieso streng verbieten.

Sowas ist ja bei weitem kein Kavaliersdelikt, sondern ein Schwerverbrechen.

Da gibts ja heute schon klinisch saubere Methoden, dass muss ja wirklich nicht mehr sein!

noirc80
41
26.5.2011, 21:04

nein, nein. es ist nur ein verbrechen, wenn das einer mit ihnen macht, wenn sie es nicht wollen. genau lesen! und dann passiert sowas nicht mehr!

Gobi Todic
02
26.5.2011, 18:55
sie: hallo gobi, kannst du mir die kiste da hochheben?

ist sooo schwer!

gobi: okay.

sie: oh, welch starke arme. alles echt, selber trainiert? *zwick* ohhh, wie hart!

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