Vorwurf der systematischen Vergewaltigung

26. Mai 2011, 13:20

Aung San Suu Kyi: Vergewaltigungen dienen als "Instrument der Einschüchterung" ethnischer Minderheiten

Montreal - Das eine halbe Million Mann starke burmesische Militär bediene sich der systematischen Vergewaltigung als "Instrument der Einschüchterung" ethnischer Minoritäten, betonte Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi in einer Botschaft an eine internationale Konferenz gegen sexuelle Gewalt in Kanada. "Jede Vergewaltigung spaltet das Land, die Menschen, die Geschlechter, die Streitkräfte, die ethnischen Gruppen", klagte die Symbolfigur der burmesischen Demokratiebewegung in der am Mittwoch veröffentlichten Botschaft. Zudem seien etwa ein Viertel der politischen Gefangenen in ihrer Heimat Frauen.

Menschenrechtsverstöße

Dem Militärregime, das sich eine zivile Fassade gegeben hat, werden schwerste Menschenrechtsverstöße zur Last gelegt, insbesondere Zwangsarbeit, Folter, brutale Verfolgung von ethnischen Minderheiten und Missbrauch von Kindersoldaten. Die wichtigsten nichtburmesischen Völker sind die Karen, Shan, Kachin, Chin und Mon. In den 1990er-Jahren flüchteten 300.000 muslimische Rohingya aus dem Nordwesten nach Bangladesch. Nach einer Militäroffensive suchten annähernd 100.000 Karen Zuflucht in Thailand. Teile des burmesischen Staatsgebietes werden von ethnischen Rebellenarmeen kontrolliert.

21 Jahre in Haft oder unter Hausarrest

Suu Kyi bleibt auch nach der Aufhebung ihres Hausarrests im Vorjahr von jeder politischen Betätigung ausgeschlossen. Die 65-Jährige hat 15 der vergangenen 21 Jahre in Haft oder unter Hausarrest verbringen müssen. Ihre Nationale Liga für Demokratie (NLD) hatte 1990 Wahlen zu einer Verfassungsgebenden Nationalversammlung mit Vierfünftelmehrheit gewonnen, doch hatten die Streitkräfte die Machtübergabe verweigert und das Wahlergebnis annulliert. Zuletzt scheiterte die NLD vor dem Obersten Gerichtshof mit einem Einspruch gegen ihre Auflösung. Nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes hätte die NLD ihre eigene Vorsitzende ausschließen müssen, um sich registrieren lassen zu können; die Nichtregistrierung hatte automatisch die Auflösung der Partei zur Folge. (APA)

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