Leihmutterschaft scheint in den USA kein Tabu mehr zu sein. In Europa stellt sich die Lage gesetzlich und kulturell völlig anders dar
Ob Nicole Kidman,
Ricky Martin oder Sarah Jessica Parker – sie alle haben ein Kind über eine
Leihmutter bekommen und suggerieren via Massenmedien, die alle Teile der Welt erreichen, dass diese
Fortpflanzungsform mittlerweile das selbstverständlichste der Welt ist.
Die Gesetzeslagen
in den USA und Europa sprechen aber eine
völlig unterschiedliche Sprache. Hinzu kommt, dass Debatten über ethische
Probleme von Leihmutterschaft noch weitgehend ausstehen. In diesem
Spannungsfeld von einerseits locker-lässiger Repräsentation von
Leihmutterschaft, dem Verbot in vielen
Ländern und der fehlenden politischen und ethischen Diskussion befinden sich
KinderwunschpatientInnen derzeit. Nur allzu oft werden Leihmutter-Verbote
deshalb umgangen.
Situation in den USA
In den USA ist die
Gesetzeslage sehr unterschiedlich. Viele KinderwunschpatientInnen weichen nach Kalifornien aus, weil dort Leihmutterschaft
besonders leicht zugänglich ist: Agenturen organisieren alles - vom ersten
Kennenlernen der Leihmutter bis zur Geburt des Kindes. In der Geburtsurkunde
werden gleich die Namen derer eingetragen, die die Eltern sein werden. Die
Kosten dafür belaufen sich um die 80.000 Dollar und darüber hinaus.
Sind die Kinder Deutsche oder Inder?
Und auch andere Länder
werden von zahlungskräftigen Pärchen zwecks Leihmutterschaft frequentiert. Die
Gesetzeslage in Indien z.B. erlaubt das Geschäft mit der Leihmutterschaft, die
Kosten sind aufgrund der vorherrschenden ökonomischen Verhältnisse deutlich
niedriger als in den USA. Zwischen 2500 und 6500 Dollar
kostet dort eine Leihmutter, ein "Dienst" der vor allem von Frauen aus den Armutsvierteln
verrichtet wird. Abgesehen von diesem enormen sozialen Gefälle zwischen den
Auftrag gebenden Eltern und den indischen Leihmüttern, kann es auch zu
rechtlichen Schwierigkeiten kommen. So sorgte 2010 der Fall eines deutschen Paares für Aufsehen: Dank einer
Eizellenspende und einer indischen Leihmutter (beides ist in Deutschland
verboten) konnte sich das Paar über Zwillinge freuen, die in Indien geboren
wurden. Von Seiten Indiens hieß es, die Deutschen seien die Eltern, deshalb auch
die Kinder. Deutschland hingegen klassifizierte die Zwillinge als Inder, weil
die Frau, die sie zur Welt brachte, Inderin ist. Schlussendlich wollten weder Deutschland noch
Indien den Kindern einen Pass ausstellen. Erst im April dieses Jahres
bestätigte ein Verwaltungsgericht die
Entscheidung der Deutschen Botschaft, den Kindern keinen deutschen Pass
auszustellen. Die zwei Buben befinden sich seit ihrer Geburt mit dem Vater in
Indien.
Gebärende
ist die Mutter – DNA hin oder her
Auch in der Ukraine haben sich Agenturen auf ein
internationales Klientel eingestellt. Eine Leihmutter kann in der Ukraine zwar auf
das von ihr zur Welt gebrachte Kind verzichten, diese Regelung gerät aber in Europa in eine Kollision mit den
Herkunftsländern der Eltern. In Österreich gilt, dass die Frau, die das Kind
geboren hat, die Mutter ist, auch wenn die DNA mit dem Paar übereinstimmt, das
die Leihmutterschaft in Auftrag gegeben hat. Eine österreichische
Staatsbürgerschaft gibt es daher für ein Kind von einer ukrainischen Leihmutter
nicht, es müsste somit illegal nach Österreich gebracht werden.
In der
Europäischen Union ist Leihmutterschaft – allerdings nicht für kommerzielle
Zwecke – in Belgien, Großbritannien, Dänemark, Spanien und den Niederlanden
erlaubt.
Eine mögliche Legalisierung ist in Österreich
bis auf weiteres kein Thema, obwohl aktuelle hiesige Debatten von der Obsorge, der Frage der Kinderbetreuung, der
Diskussion ums Stillen bis zum Recht auf Familien für Lesben und Schwule
essentialistische oder eben nicht-essentialistische Vorstellungen von
Elternschaft besonders intensiv zur Diskussion stellen. Und auch fortpflanzungsmedizinische Methoden sind in Österreich längst Usus. Es
gibt 26 öffentliche und private Kinderwunschzentren und laut Ludwig Wildt vom Kinderwunschzentrum
in Innsbruck werden in Österreich drei von hundert Baby nach einer künstlichen
Befruchtung geboren. Auch Zentren in benachbarten Ländern wie Tschechien
begrüßen aufgrund der in Österreich bestehenden Verbote von Eizellenspenden vor
allem österreichische KundInnen. Die Bereitschaft, sich in Sachen Kinderwunsch im
Ausland weiterhelfen zu lassen, besteht also auch in Österreich.
"Soziale
Dimensionen müssen bedacht werden"
Kritik an der hiesigen Gesetzeslage in der Fortpflanzungsmedizin
gibt es derzeit von den Grünen. Sie brachten Anfang Mai einen Entschließungsantrag zur Änderung des
Fortpflanzungsmedizingesetzes und des Adoptionsverbotes für Lesben und Schwule
ein. Auf Leihmutterschaft wollten sie
darin nicht eingehen. "Bei Fragen rund um den Kinderwunsch müssen auch die
sozialen Dimensionen betrachtet werden", so Grünen-Familiensprecherin Daniela
Musiol gegenüber dieStandard.at, die
gemeinsam mit Jennifer Kickert, Grünen-Sprecherin für Lesben und Schwule, für
den Antrag verantwortlich ist. Für sie liegt im aktuellen
Fortpflanzungsmedizingesetz insofern Diskriminierung vor, als dass In-vitro
Fertilisation derzeit nur mit Ei- und Samenzellen eines (Ehe-) Paares erlaubt
ist. Heterosexuelle Paare können außerdem künstliche Befruchtung mit
Spendersamen in der Gebärmutter durchführen. Eizellen In-vitro mit
Spendersamen zu befruchten ist hingegen in Österreich ebenso verboten wie
Eizellenspenden. Die Konsequenz: Homosexuelle oder auch Alleinstehende sind von
diesen Fortpflanzungstechnologien ausgeschlossen.
"Es gibt noch viele Hürden, etwa bei der
In-vitro-Fertilisation, die für Frauen derzeit einen Partner vorschreibt, bei der Insemination für alleinstehende
oder lesbische Frauen oder eben bei
Adoptionen". Bevor hier keine Änderungen passieren, sieht Musiol keinen
Diskussionsbedarf über Leihmutterschaft.
Außerdem hätten Erfahrungen aus Ländern, in denen Leihmutterschaft
erlaubt ist, gezeigt, dass Frauen sich aus existenzsichernden Überlegungen für
eine Leihmutterschaft zur Verfügung stellen, "da stellt sich die Frage, ob das
freier Wille ist oder sozialer Zwang".
"Kein Geschäft auf Kosten ärmerer Frauen"
Auch Judith
Schwentner, Frauensprecherin der Grünen, macht vor allem der soziale Aspekt
Sorgen. "Ich sehe eine große Gefahr, dass dabei reich gegen arm ausgespielt
werden könnte. So etwas darf auf keinen Fall ein Geschäft auf Kosten der
ärmeren Frauen werden." Außerdem sei eine Schwangerschaft eine enorme
körperliche Belastung, und schließlich entstünde auch eine soziale Bindung mit
dem Ungeborenen, die auch gar nichts mit einer genetischen Verbindung zu tun habe.
Wenn überhaupt, sollte Leihmutterschaft nur sehr eingeschränkt möglich sein, "aber
das müsste sehr gut durchdiskutiert werden", so Schwentner.
Kein breiter Konsens
Keinen Anlass für eine
Debatte sieht auch die ÖVP. Ridi Steibl, Nationalratsabgeordnete
und Bereichssprecherin für Familie im Parlamentsklub der ÖVP dazu: "Bei der
Beschlussfassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat man sich ausdrücklich
auf ein Verbot der Leihmutterschaft und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
auf den Bereich der homologen Insemination (Anm.: die Insemination für
verheiratete Paaren oder heterosexuelle Paare) eingeschränkt. Für mich gibt es
derzeit keinen Grund, von diesem Standpunkt abzugehen". Auch ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger sieht
diese Thematik in der ÖVP auf verlorenem Posten, dafür gäbe es keinen breiten
Konsens in der Partei, und schließlich "muss nicht alles erlaubt sein", so
Rasinger.
Die großen Brocken
So einfach kann es
sich die Bioethikkommission natürlich nicht machen. Die ethische Seite der
Fortpflanzungsmedizin steht für die Kommission insbesondere seit 2010 auf der
Agenda. Letzten Herbst wurde vom Bundeskanzler ein Papier mit Einschätzungen
der Kommission zu fortpflanzungsmedizinischen Fragen in Auftrag gegeben, wobei
hierbei Themen wie die "Insemination für lesbische Frauen und Alleinstehende,
oder auch das Adoptionsrecht die größten Brocken sind", meint Doris
Wolfslehner, Leiterin der Bioethikkommission. Die Kommission veranstaltet Mitte
Juni die Konferenz "Fortpflanzungsmedizin –
Quo Vadis? Was will die Gesellschaft". Öffentliche Diskussionsprozesse, wie
sie bei einer Konferenz wie dieser entstehen, sollen laut Wolfslehen in die Überlegungen
über die ethischen Dimensionen der Fortpflanzungsmedizin
einbezogen werden. Im Zuge dieser Arbeit
der Kommission wird auch Leihmutterschaft Thema sein.
Bevor das offizielle Dokument vorliegt, will sich die Leiterin der
Bioethikkommission aber nicht näher dazu äußern. Eines kann sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit schon sagen: Das im kommenden Herbst oder Winter präsentierte Dokument der Kommission
wird wahrscheinlich nicht einstimmig verabschiedet werden, die Diskussionen um
Fortpflanzungsmedizin seien zu komplex und beinhalten zu viele Wertungswidersprüche.
Diese Wertungswidersprüche, die
unterschiedlichen Gesetze der Länder inklusiver ihrer Doppelstandards für Heterosexuelle,
Homosexuelle oder Alleinstehende und die zunehmenden sozialen Hierarchien
weltweit werden Fortpflanzungsmedizinische Methoden wie Leihmutterschaft alles
andere als bremsen. Mit oder ohne Diskussion darüber. (Beate Hausbichler, dieStandard.at, 29.5.2011)
Lesen Sie am 2. Juni das Interview mit Soziologin Gerlinde Maurer über die feminististischen Perspektiven auf Leihmutterschaft.
Konferenz "Fortpflanzungsmedizin –
Quo Vadis? Was will die Gesellschaft", 20. - 21. Juni 2011, Beginn: 20. Juni, 10:00 Uhr, Ort: Bundeskanzleramt, Amtsgebäude Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien