Vorstoß für Abbruch ab 16 Jahren zurückgezogen - Arbeit an selbstständigem Abtreibungsgesetz verschoben
Prag - Der tschechische Gesundheitsminister Leos Heger hat Änderungen in der gesetzlichen Regelung der Abtreibung aus einem Gesetzesentwurf über "spezifische Gesundheitsdienste" eliminiert und damit den Erwartungen der katholischen Bischofskonferenz entsprochen. Das Ministerium rechne mit einer "längeren und eingehenden Diskussion", um einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu erreichen; erst danach solle ein selbstständiges Abtreibungsgesetz ausgearbeitet werden, erklärte laut Kathpress Vizeminister Martin Pliska.
Vorgesehen war, die Altersgrenze für die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch auf 16 Jahre herabzusetzen. Das Gesetz über die "spezifischen Gesundheitsdienste" regelt auch die künstliche Befruchtung; den betreffenden Abschnitt beließ Heger jedoch im Reformpaket.
Die Herausnahme der Abtreibung sei erfolgt, um die Reform des Gesundheitswesens als ganze nicht zu gefährden, erklärte Pliska. Außerdem seien Gewissensvorbehalte bei einigen Abgeordneten aufgetreten, die gegen das Reformgesetz gestimmt hätten. Die Reform des Gesundheitswesens ist ein zentrales Anliegen der liberal-konservativen Regierung von Ministerpräsident Petr Necas. (APA)