Psychotherapeutin und Sozialwissenschaftlerin Marion Breiter zeigte sich im dieStandard.at-Interview vom Kachelmann-Urteil wenig überrascht
Freispruch für Jörg
Kachelmann. Aus Mangel an Beweisen wurde der Fernsehmoderator gestern nach 44
Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, ein
sogenannter Freispruch zweiter Klasse, nach dem Grundsatz im Zweifel für den
Angeklagten. Das freute die ZuhörerInnen im Mannheimer Landesgericht offenkundig,
als das Gericht das Urteil verlas, gab es im Saal Applaus und Jubel.
Doch gibt es
angesichts dieses Urteils und dem Verlauf des Prozesses seit März 2010 wirklich
Grund zum Jubeln? dieStandard.at
befragte dazu die Psychotherapeutin und
Sozialwissenschaftlerin Marion
Breiter, die in den 90ern eine Studie über Vergewaltigungsprozesse in
Österreich veröffentlichte – bislang die einzige österreichische Studie zu
diesem Thema.
******
dieStandard.at:
Frau Breiter, gestern wurde das Urteil im Fall Kachelmann verkündet. Hat
es sie überrascht?
Marion Breiter: Nein. Ich
hab einen Freispruch erwartet, die Medienberichte waren klar auf Seiten des
Angeklagten. Das ist oft ein Indiz dafür, wie das Urteil tatsächlich ausfällt.
Außerdem haben die Gutachter der Verteidigung quasi den Prozess geführt. Der Richter hat sich sehr zurückgenommen und
mehr oder weniger den VerteidigerInnen und ihren Gutachtern das Feld überlassen. Insofern
war es zu erwarten, dass es im Sinne der Verteidigung ausgeht.
Die Gutachter der Verteidigung
waren alle einhellig der Meinung, dass sich die Klägerin die Verletzungen
selber beigebracht hat, während die Gutachter, die nicht von der Verteidigung
bestellt waren, diese Frage offen gelassen haben: Es könnte Selbstverletzung
gewesen sein oder sie könnten auch von jemand anderem stammen. Letztendlich ist
man nach 44 Verhandlungstagen und neun Monaten dort gelandet, wo solche
Prozesse meistens landen: Aussage steht gegen Aussage.
dieStandard.at:
Aber eben eine dieser Aussagen
musste die Klägerin revidieren, denn bei der ersten Vernehmung machte sie
Angaben, die sie später berichtigen musste.
Breiter: Nach Gewalterfahrungen ist es sehr häufig so, dass in der Erinnerung die
Dinge durcheinanderkommen. Natürlich auch, wenn keine traumatischen Erlebnisse
vorliegen. Wenn Sie jemand genau befragen würde, was Sie am 30. Mai 2010
gemacht haben – da würden Sie sich wahrscheinlich auch in Widersprüche
verwickeln. Aus der Traumaforschung wissen wir, dass Details oft nicht
wahrgenommen werden. Für meine Studie über Vergewaltigungsprozesse in
Österreich habe ich viele Vernehmungsprotokolle gelesen, und da kamen Fragen in
der Art vor, ob die Schuhe des Gewalttäters braun oder schwarz waren. Wenn das
Opfer einmal braun und einmal schwarz gesagt hat, hatte es sich schon in
Widersprüche verwickelt. Solche Details werden aber für den Prozess durchaus
herangezogen – obwohl ein traumatisierter Mensch oft sehr schlecht in der Lage
ist, diese Details zu rekonstruieren.
dieStandard.at:
Welche Ergebnisse der Studie
passen noch auf den Fall Kachelmann?
Breiter: Bei Sexualdelikten handelt es sich um eines der "sichersten" Verbrechen.
Es gibt wenig Beweise, es steht Aussage gegen Aussage und die Opfer verwickeln
sich aufgrund ihrer Traumatisierung oft in Widersprüche. Zu guter Letzt haben
auch die Täter oft die besseren finanziellen Voraussetzungen, auch der Angeklagte Kachelmann
konnte sich natürlich einen Star-Verteidiger leisten. Das alles führt sehr oft
zu Freisprüchen.
Als ich die Studie durchführte, war die Anzahl der Anzeigen sehr niedrig
und man kann annehmen, dass die Dunkelziffer enorm ist. Frauen zeigen sexuelle
Übergriffe nur sehr selten an, vor allem wenn es um Beziehungstäter geht. Auch
die männlichen Opfer habe ich in der Studie berücksichtigt, bei ihnen ist die
Dunkelziffer vermutlich noch höher.
Wenn man von den
ohnehin nur geringen Anzeigen zu den Fällen übergeht, die vor Gericht landen
und die bedingten Strafen und Freisprüche berücksichtig, dann landet man bei
einer sehr geringen Zahl von einigermaßen empfindlichen Strafen für
Sexualdelikte: weniger als zwei Prozent. Das war allerdings 1990 – ich kenne
keine neuere Studie, es wäre aber Zeit, hier neue Zahlen vorzulegen.
Interessant an den
Studienergebnissen war auch, dass RichterInnengremien – RichterInnen, StaatsanwältInnen und
BeisitzerInnen – nur aus Männern bestehend, jeden zweiten Angeklagten freigesprochen
haben. Wenn eine Frau im Gremium war, wurde hingegen nur jeder sechste
freigesprochen.
dieStandard.at:
Hat so ein Freispruch, wie der
Kachelmanns, Auswirkungen auf die Bereitschaft von Frauen, Sexualdelikte zur
Anzeige zu bringen?
Breiter: Das ist für Frauen, die Opfer wurden, natürlich entmutigend. Noch dazu,
wie in diesem Fall, der so breit diskutiert wurde und das Opfer auch öffentlich
runtergemacht wurde. Da macht es auch keinen Unterschied, dass der Freispruch
nicht deshalb erfolgt ist, weil der Angeklagte so glaubwürdig ist, sondern weil
die Beweise nicht ausgereicht haben – also im Zweifel für den Angeklagten.
dieStandard.at:
Das reicht aber offenbar für Jubel
im Gerichtsaal aus.
Breiter: Wenn ein Urteil, das aus
Mangel an Beweisen erfolgt, mit Jubel begrüßt wird, ist das nicht im Sinne des
Rechtsstaates. Es wird nicht gesehen, dass so etwas für die öffentliche und vor
allem für die individuelle Sicherheit ein Problem ist – das ist eine Schwächung
des Rechtstaates.
dieStandard.at: Es bleibt Ihrer Meinung nach somit nicht im
Bewusstsein, dass der Fall Kachelmann letztendlich nicht geklärt werden konnte?
Breiter: Nein, das geht vermutlich bald völlig unter. Dem Angeklagten schadet
somit diese Klage nicht, wie das aber immer behauptet wurde – ich bin ziemlich
sicher, dass seine Karriere nicht beendet ist. Das Opfer ist hingegen schwer
belastet, für sie muss der Prozess schon ein Wahnsinn gewesen sein. Denn es
geht bei diesen Prozessen fast immer nur um die Glaubwürdigkeit des Opfers und
die Strategie der Verteidigung ist die, das Opfer auf allen möglichen Ebenen
herabzusetzten. Schlussendlich bleibt dann der Schluss übrig "das ist ein
Flitscherl, dem kann man nicht trauen." So wird das noch immer betrieben,
obwohl sich bei Sexualstrafdelikten in Österreich durchaus schon etwas getan
hat.
dieStandard.at: Zum Beispiel?
Breiter: Opfer von Sexualdelikten dürfen z.B. nicht mehr nach ihrem sonstigen Sexualleben
befragt werden, das war früher gang und gäbe. Ein Meilenstein des Opferschutzes
in Österreich ist auch die Vernehmung des Opfers per Video, so dass es nicht
mit dem Angeklagten in einem Raum sitzen muss. Seit einigen Jahren gibt es auch
das Recht auf psychosozialen Beistand, wobei hierfür jedoch die finanziellen
Rahmenbedingungen leider nicht immer gegeben sind.
dieStandard.at: In einer deutschen Talk-Show meinte ein
ehemaliger deutscher Staatsanwalt im Zuge der Debatte um Strauss-Kahn, er würde
seiner Tochter nicht raten, Anzeige zu erstatten, wenn sie Opfer eines
Sexualdeliktes wäre.
Breiter: Das ist im Prinzip ein Freibrief für Sexualstraftaten. Aber es ist
tatsächlich so, dass solche Gerichtsverfahren gerade für Opfer psychisch sehr
belastend sind – das wissen die Betroffenen auch. Das ist einer der Gründe,
warum es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine Frau sich so einer Situation
aussetzt ohne wirklich betroffen zu sein.
dieStandard.at:
Wie geht man in der
Beratungspraxis damit um? Raten Sie Frauen zur Polizei zu gehen?
Breiter: Man muss einer betroffenen Frau klar sagen, was mit einer Anzeige auf
sie zukommt. In unseren Beratungsstellen wird keine Frau zur einer Anzeige
gedrängt, auf der anderen Seite ist es aber unerträglich, die Situation so zu
belassen. Man muss die Balance zwischen Ermutigung und realistischer
Einschätzung eines Prozesses versuchen. Und wenn sich eine Frau zu einer
Anzeige entschließt, muss sie rechtlich und psychologisch so gut wie nur
möglich unterstützt werden – das ist extrem wichtig. (Die Fragen stellte Beate
Hausbichler, dieStandard.at, 1. Juni 2011)
Buch
Marion Breiter: "Vergewaltigung – ein Verbrechen ohne Folgen?" Verlag für Gesellschaftskritik,
Wien 1995
Wissen
Statistische
Zahlen vom BAFÖ - dem Bundesverband der Autonomen
österreichischen Frauennotrufe:
Zwischen
2005 und 2010 wurden von den Notrufen 233 Prozessbegleitungen nach
Vergewaltigung durchgeführt und abgeschlossen.
Es
gab 121 Einstellungen, 37 Freisprüche, 18 Abbrüche, 3 andere Formen der
Einstellung (das sind 77% der Strafverfahren). Bei 23 Prozent der
Verfahren kam es zu einer Verurteilung.
Diese Zahlen beziehen sich nur auf
Vergewaltigung.