Expertin über Kachelmann

"Den Gutachtern wurde das Feld überlassen"

1. Juni 2011, 07:00
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    foto: apa/ronald wittek

    Breiter: "Die Gutachter der Verteidigung haben quasi den Prozess geführt." Kachelmann mit seinen Anwälten  Johann Schwenn und Andrea Combe.

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    Marion Breiter ist Psychotherapeutin, Sozialwissenschaftlerin und Universitätslektorin. Sie hat 1980 die erste Frauenberatungsstelle in Wien mitbegründet und 1995 die Dachorganisation "Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen" mit 57 Beratungsstellen in ganz Österreich mitinitiiert.

Psychotherapeutin und Sozialwissenschaftlerin Marion Breiter zeigte sich im dieStandard.at-Interview vom Kachelmann-Urteil wenig überrascht

Freispruch für Jörg Kachelmann. Aus Mangel an Beweisen wurde der Fernsehmoderator gestern nach 44 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, ein sogenannter Freispruch zweiter Klasse, nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Das freute die ZuhörerInnen im Mannheimer Landesgericht offenkundig, als das Gericht das Urteil verlas, gab es im Saal Applaus und Jubel.

Doch gibt es angesichts dieses Urteils und dem Verlauf des Prozesses seit März 2010 wirklich Grund zum Jubeln? dieStandard.at befragte dazu die Psychotherapeutin und Sozialwissenschaftlerin Marion Breiter, die in den 90ern eine Studie über Vergewaltigungsprozesse in Österreich veröffentlichte – bislang die einzige österreichische Studie zu diesem Thema.

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dieStandard.at:  Frau Breiter, gestern wurde das Urteil im Fall Kachelmann verkündet. Hat es sie überrascht?

Marion Breiter: Nein. Ich hab einen Freispruch erwartet, die Medienberichte waren klar auf Seiten des Angeklagten. Das ist oft ein Indiz dafür, wie das Urteil tatsächlich ausfällt. Außerdem haben die Gutachter der Verteidigung quasi den Prozess geführt. Der Richter hat sich sehr zurückgenommen und mehr oder weniger den VerteidigerInnen und ihren Gutachtern das Feld überlassen. Insofern war es zu erwarten, dass es im Sinne der Verteidigung ausgeht.

Die Gutachter der Verteidigung waren alle einhellig der Meinung, dass sich die Klägerin die Verletzungen selber beigebracht hat, während die Gutachter, die nicht von der Verteidigung bestellt waren, diese Frage offen gelassen haben: Es könnte Selbstverletzung gewesen sein oder sie könnten auch von jemand anderem stammen. Letztendlich ist man nach 44 Verhandlungstagen und neun Monaten dort gelandet, wo solche Prozesse meistens landen: Aussage steht gegen Aussage.

dieStandard.at: Aber eben eine dieser Aussagen musste die Klägerin revidieren, denn bei der ersten Vernehmung machte sie Angaben, die sie später berichtigen musste.

Breiter: Nach Gewalterfahrungen ist es sehr häufig so, dass in der Erinnerung die Dinge durcheinanderkommen. Natürlich auch, wenn keine traumatischen Erlebnisse vorliegen. Wenn Sie jemand genau befragen würde, was Sie am 30. Mai 2010 gemacht haben – da würden Sie sich wahrscheinlich auch in Widersprüche verwickeln. Aus der Traumaforschung wissen wir, dass Details oft nicht wahrgenommen werden. Für meine Studie über Vergewaltigungsprozesse in Österreich habe ich viele Vernehmungsprotokolle gelesen, und da kamen Fragen in der Art vor, ob die Schuhe des Gewalttäters braun oder schwarz waren. Wenn das Opfer einmal braun und einmal schwarz gesagt hat, hatte es sich schon in Widersprüche verwickelt. Solche Details werden aber für den Prozess durchaus herangezogen – obwohl ein traumatisierter Mensch oft sehr schlecht in der Lage ist, diese Details zu rekonstruieren.

dieStandard.at: Welche Ergebnisse der Studie passen noch auf den Fall Kachelmann?

Breiter: Bei Sexualdelikten handelt es sich um eines der "sichersten" Verbrechen. Es gibt wenig Beweise, es steht Aussage gegen Aussage und die Opfer verwickeln sich aufgrund ihrer Traumatisierung oft in Widersprüche. Zu guter Letzt haben auch die Täter oft die besseren finanziellen Voraussetzungen, auch der Angeklagte Kachelmann konnte sich natürlich einen Star-Verteidiger leisten. Das alles führt sehr oft zu Freisprüchen.

Als ich die Studie durchführte, war die Anzahl der Anzeigen sehr niedrig und man kann annehmen, dass die Dunkelziffer enorm ist. Frauen zeigen sexuelle Übergriffe nur sehr selten an, vor allem wenn es um Beziehungstäter geht. Auch die männlichen Opfer habe ich in der Studie berücksichtigt, bei ihnen ist die Dunkelziffer vermutlich noch höher.

Wenn man von den ohnehin nur geringen Anzeigen zu den Fällen übergeht, die vor Gericht landen und die bedingten Strafen und Freisprüche berücksichtig, dann landet man bei einer sehr geringen Zahl von einigermaßen empfindlichen Strafen für Sexualdelikte: weniger als zwei Prozent. Das war allerdings 1990 – ich kenne keine neuere Studie, es wäre aber Zeit, hier neue Zahlen vorzulegen.

Interessant an den Studienergebnissen war auch, dass RichterInnengremien – RichterInnen, StaatsanwältInnen und BeisitzerInnen – nur aus Männern bestehend, jeden zweiten Angeklagten freigesprochen haben. Wenn eine Frau im Gremium war, wurde hingegen nur jeder sechste freigesprochen.

dieStandard.at: Hat so ein Freispruch, wie der Kachelmanns, Auswirkungen auf die Bereitschaft von Frauen, Sexualdelikte zur Anzeige zu bringen?

Breiter: Das ist für Frauen, die Opfer wurden, natürlich entmutigend. Noch dazu, wie in diesem Fall, der so breit diskutiert wurde und das Opfer auch öffentlich runtergemacht wurde. Da macht es auch keinen Unterschied, dass der Freispruch nicht deshalb erfolgt ist, weil der Angeklagte so glaubwürdig ist, sondern weil die Beweise nicht ausgereicht haben – also im Zweifel für den Angeklagten.

dieStandard.at: Das reicht aber offenbar für Jubel im Gerichtsaal aus.

Breiter: Wenn ein Urteil, das aus Mangel an Beweisen erfolgt, mit Jubel begrüßt wird, ist das nicht im Sinne des Rechtsstaates. Es wird nicht gesehen, dass so etwas für die öffentliche und vor allem für die individuelle Sicherheit ein Problem ist – das ist eine Schwächung des Rechtstaates.

dieStandard.at: Es bleibt Ihrer Meinung nach somit nicht im Bewusstsein, dass der Fall Kachelmann letztendlich nicht geklärt werden konnte?

Breiter: Nein, das geht vermutlich bald völlig unter. Dem Angeklagten schadet somit diese Klage nicht, wie das aber immer behauptet wurde – ich bin ziemlich sicher, dass seine Karriere nicht beendet ist. Das Opfer ist hingegen schwer belastet, für sie muss der Prozess schon ein Wahnsinn gewesen sein. Denn es geht bei diesen Prozessen fast immer nur um die Glaubwürdigkeit des Opfers und die Strategie der Verteidigung ist die, das Opfer auf allen möglichen Ebenen herabzusetzten. Schlussendlich bleibt dann der Schluss übrig "das ist ein Flitscherl, dem kann man nicht trauen." So wird das noch immer betrieben, obwohl sich bei Sexualstrafdelikten in Österreich durchaus schon etwas getan hat.

dieStandard.at: Zum Beispiel?

Breiter: Opfer von Sexualdelikten dürfen z.B. nicht mehr nach ihrem sonstigen Sexualleben befragt werden, das war früher gang und gäbe. Ein Meilenstein des Opferschutzes in Österreich ist auch die Vernehmung des Opfers per Video, so dass es nicht mit dem Angeklagten in einem Raum sitzen muss. Seit einigen Jahren gibt es auch das Recht auf psychosozialen Beistand, wobei hierfür jedoch die finanziellen Rahmenbedingungen leider nicht immer gegeben sind.

dieStandard.at: In einer deutschen Talk-Show meinte ein ehemaliger deutscher Staatsanwalt im Zuge der Debatte um Strauss-Kahn, er würde seiner Tochter nicht raten, Anzeige zu erstatten, wenn sie Opfer eines Sexualdeliktes wäre.

Breiter: Das ist im Prinzip ein Freibrief für Sexualstraftaten. Aber es ist tatsächlich so, dass solche Gerichtsverfahren gerade für Opfer psychisch sehr belastend sind – das wissen die Betroffenen auch. Das ist einer der Gründe, warum es sehr unwahrscheinlich ist, dass eine Frau sich so einer Situation aussetzt ohne wirklich betroffen zu sein.

dieStandard.at: Wie geht man in der Beratungspraxis damit um? Raten Sie Frauen zur Polizei zu gehen?

Breiter: Man muss einer betroffenen Frau klar sagen, was mit einer Anzeige auf sie zukommt. In unseren Beratungsstellen wird keine Frau zur einer Anzeige gedrängt, auf der anderen Seite ist es aber unerträglich, die Situation so zu belassen. Man muss die Balance zwischen Ermutigung und realistischer Einschätzung eines Prozesses versuchen. Und wenn sich eine Frau zu einer Anzeige entschließt, muss sie rechtlich und psychologisch so gut wie nur möglich unterstützt werden – das ist extrem wichtig. (Die Fragen stellte Beate Hausbichler, dieStandard.at, 1. Juni 2011)

Buch

Marion Breiter: "Vergewaltigung – ein Verbrechen ohne Folgen?" Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1995

Wissen

Statistische Zahlen vom BAFÖ - dem Bundesverband der Autonomen österreichischen Frauennotrufe:

Zwischen 2005 und 2010 wurden von den Notrufen 233 Prozessbegleitungen nach Vergewaltigung durchgeführt und abgeschlossen.

Es gab 121 Einstellungen, 37 Freisprüche, 18 Abbrüche, 3 andere Formen der Einstellung (das sind 77% der Strafverfahren). Bei 23 Prozent der Verfahren kam es zu einer Verurteilung.

 Diese Zahlen beziehen sich nur auf Vergewaltigung. 

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Posting 1 bis 25 von 296
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speakers corner
00

Interessante Reportage von dem ZDF - Frauenmagazin MonaLisa:
http://www.youtube.com/watch?v=yVM_f-u3NC4

noirc80
01
Von Sabine Rückert, der Gerichtsreporterin der „Zeit“, wird man sagen dürfen, dass sie in puncto Parteilichkeit der Presse bei diesem Prozess neue Maßstäbe gesetzt hat – so wie auf der anderen Seite die „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer.

Denn Sabine Rückert hat dem ersten Verteidiger Kachelmanns, Reinhard Birkenstock, geraten, die Dienste eines geschätzten Kollegen in Anspruch zu nehmen. Sie hatte Birkenstocks Offerte, Prozessakten zu bekommen, abgelehnt und in einer E-Mail geschrieben: „Wir können nur zusammenkommen, wenn Ihre Verteidigung in dem angedeuteten Sinne professionalisiert wird, dazu sollten Sie sich überlegen, einen Kollegen einzubinden, der Verfahren dieser Art auch gewachsen ist.“

http://www.faz.net/artikel/C... 28175.html

ja, allerhand, was da so gelaufen ist, bei den medien!

speakers corner
00

Um die geht es ja auch nur am Rande. Gisela Friedrichs find ich sehr fair und sicher eine wirkliche Spezialistin.
Aber sie haben schon Recht dass die PArteilichkeit der Medien wirklich erschütternd ist. z.b wurde dieses Posting mit dem Hinweis auf die Sendung hier zweimal gelöscht.

noirc80
00
um die frau friedrichsen geht es in dem faz artikel auch und auch sie ist nicht grad das, was man unter "journalistisch neutral" versteht!

aber sie haben recht, sie kommt recht charmant rüber und spielt die hascherl-ich-bin-ja-nur-an-den-fakten-interessiert-rolle perfekt.

Hui Buh
00
Es geht keineswegs ums "charmante" Rüberkommen (typisch Mann, so eine Wahrnehmung)

sondern um Unbefangenheit. Sie hat das Opfer als nicht so unglaubwürdig dargestellt und vorverurteilt, wie die extrem verbissene A.Sch. (die ich bis zu jenem Moment, da sie sich als Gerichtssaalreporterin für die Bild hergab, immer sehr mochte und schätzte).

noirc80
01

lesen sie doch erst den artikel, okay? dann wird auch ihnen ein licht aufgehen.

Hui Buh
10
Cool down, my dear. ;o))

Hui Buh
10
Grad diesen hab ich nicht gelesen, gesehen

sonst aber so viel, das diesen Fall betraf - nie allerdings irgendein Produkt aus dem Burda Verlag, oder BILD - ob das nun Dr. Schwenn bei Lanz war, Anne Will, Maischberger, Beckmann, hart aber fair - es war alles sehr interessant. Frau Friedrichsen sah ich auch sehr häufig, dennoch gewann bei ihr, im Gegensatz zu Frau Schwarzer, den Eindruck von Fairneß und um Objektivität bemüht. (Soweit ein Mensch eben objektiv sein kann.)

noirc80
01
schön, dass sie überall ihren senf dazu geben, ohne wirklich zu wissen, worum es geht.

hier geht es in diesem thread grad um die faz. so lange sie den nicht gelesen haben, macht es keinen sinn, sich zu wort zu melden.

speakers corner
00

Das Problem beim faz-Artikel ist das er alle schlecht macht. Was auch stimmt aber irgendwie nicht gerade hilfreich ist.
Ich würde sagen die Friedrichs ist in dem ganzen Firlefanz noch die Bessere.

noirc80
00

da würd ich sagen: sie irren sich.

stephan huber1
22
das ist schon eine erstaunliche aussage:

Breiter: Nein, das geht vermutlich bald völlig unter. Dem Angeklagten schadet somit diese Klage nicht, wie das aber immer behauptet wurde – ich bin ziemlich sicher, dass seine Karriere nicht beendet ist.

dem balluch hat die klage sicher auch nicht geschadet...oder?

noirc80
01

wissen sie, das sagt sogar der anwalt johann schwenn, dass seinem mandanten das ganze nicht geschadet hat, bei markus lanz glaub ich hab ich das gesehen.

Personifizierte Unscheinbarkeit
01

Ich vermute mal, stephan huber1 ist auf Grund des Freispruchs im Zweifel für K., nach wie vor von dessen Schuld überzeugt und überträgt dieses subjektive Erleben der Realität auf seine Umwelt.

denke
22

Was "echte" Opfer daraus lernen können?
Bleibt bei der Wahrheit. Die Taktik durch bewusste Falschaussagen eine Verurteilung wahrscheinlicher zu machen wird zum Bumerang und hilft am Ende nur dem Täter.

Das wäre die logische Schlußfolgerung, die "seriöse" Opferschutzverbände ziehen müssten und auch in ihre Beratungen einbauen.

denke
23

[...]Wenn ein Urteil, das aus Mangel an Beweisen erfolgt, mit Jubel begrüßt wird, ist das nicht im Sinne des Rechtsstaates. [...]
Doch. Denn wenn es Organisationen gibt, die ganz offen folgende Meinungen vertreten, dann muss jeder Rest von Rechtsstaat gefeiert werden.
1)Im Zweifel gegen den Angeklagten
2)Schuldspruch unabhängig von Schuld, da es nicht um den Einzelfall geht, sondern um die gesellschaftliche Wirkung

4simo
12
die kritik

kam nach der reaktion

Stefanxy
23
Die Tatsache, dass Vergewaltigung so schwer zu beweisen ist,

muss doch notwendigerweise dazu führen, dass die Messlatte für einen Schuldspruch niedrig liegt.

Ein falscher FREISPRUCH ist nirgends so wahrscheinlich wie in einem Vergewaltigunsprozess.
Ein falscher SCHULDSPRUCH ist nirgends so wahrscheinlich wie in einem Vergewaltigunsprozess.

In einem Rechtsstaat ist es aber nunmal Aufgabe des Staates die Schuld zu beweisen. Falsche Schuldsprüche sind Zeugen eines schwachen Rechtsstaat. Sie sind viel beunruhigender als falsche Freisprüche.

noirc80
01

"Ein falscher SCHULDSPRUCH ist nirgends so wahrscheinlich wie in einem Vergewaltigunsprozess."

das stimmt nicht. nur weil etwas schwer zu beweisen sein mag folgt daraus nicht, dass die wahrscheinlichkeit eines fehlurteils steigt.

obibiber
32

"Das freute die ZuhörerInnen im Mannheimer Landesgericht offenkundig, als das Gericht das Urteil verlas, gab es im Saal Applaus und Jubel."

der applaus ist ja wohl hochgradig pervers. wenn aussage gegen aussage steht, ist es auch gut möglich, dass kachelmann vergewaltigt hat, diese möglichkeit mit applaus zu quittieren, spricht bände.

Mahnende Stimme
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Auch wenn der Applaus sicher komplett fehl am Platz ist, aber ihre einseitige Aussage ist das auch.
Genauso wahrscheinlich wie das Hr.Kachelmann eine Vergewaltigung begangen hat, ist dass die Dame gelogen hat.

noirc80
13

und deswegen muss man sich jetzt im gericht wie die affen aufführen? alles klar.

Mac Smith
10

Ich denke, der Jubel galt weniger Kachelmann, als vielmehr der Beendigung dieses unwürdigen Schauspiels, daß einige unverständlicherweise immer noch als "Gerichtsverfahren" bezeichnen.

noirc80
01

sie irren sich, der jubel ging von einem kachelmannfanclub aus, ein paar ältere damen, die sich keinen verhandlungstag entgehen ließen. quasi 70jährige kachelmanngroupies.

Pygar
 
103

Danke für das Interview! Damit wurde der Fall nochmals auf den Punkt gebracht.

Mir ist sicher nicht zum Jubeln zumute! Mit diesem Urteil ist mein letztes Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwunden und ich werde das Land verlassen.

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