Wien/Innsbruck - Nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könne die Abschiebung der transsexuellen Türkin Sara (Name geändert) stoppen, der in der Türkei ein Ehrenmord droht. Das sagte am Montag Rechtsvertreterin Judith Ruderstaller vom Verein Asyl in Not. Den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den am 15. Juni geplanten Abtransport will sie am Dienstag nach Straßburg schicken, eine Entscheidung erfolgt binnen Tagesfrist.

Saras Asylantrag war wie berichtet vom Bundesasylamt (BAA) Innsbruck abgelehnt worden. Ruderstaller wundert das: "In einem sehr ähnlichen, beim BAA Wien anhängigen Fall bekam eine Klientin heuer binnen viereinhalb Monaten den Positivbescheid." Konkret sei Dehan wie Sara in der Türkei als Sexarbeiterin tätig und dabei massiven Übergriffen ausgesetzt gewesen. Transgenderpersonen gelten laut Asylrecht in Ländern wie der Türkei als "verfolgte soziale Gruppe".

In Innsbruck war Sara, die jetzt im Polizeigefängnis Wien-Hernals sitzt, vom Verein Menschenrechte vertreten worden. Dort wurde die Berufung gegen die Asylablehnung zu spät eingebracht. "Die Klientin hatte nicht erwähnt, dass das BAA-Schreiben schon Tage am Postamt lag - die Berufungsfrist also schon länger lief", erläutert Vereinsobmann Günter Ecker. Er spricht von einer "Panne, die man hätte vermeiden müssen". Die weitere Vertretung Saras liege jedoch nicht in der Kompetenz seines Vereins. (bri/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.6.2011)