Wien

Neues Prostitutions­gesetz beschlossen

30. Juni 2011, 12:00
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    foto: apa/herbert pfarrhofer

    Das neue Prostitutionsgesetz für Wien ist beschlossen.

Verbot für Straßenstrich im Wohngebiet - Nach Kritik an Definition der künftig verbotenen Plätze wurde nun nachgebessert

Wien - Im Wiener Landtag wurde Donnerstagnachmittag das neue Prostitutionsgesetz beschlossen. Kernstücke der Novelle sind das Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet, die Bewilligungspflicht für Bordelle und Laufhäuser sowie Strafmöglichkeiten für Freier. Gleichzeitig wurde auch ein Abänderungsantrag beschlossen, um den Begriff "Wohngebiet" exakter zu definieren. Es wird nun an den Flächenwidmungsplan angeknüpft, berichtete die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger in der Fragestunde.

"So ein Gesetz zu machen, ist eine große Herausforderung, weil es viele Interessengruppen gibt", erklärte Frauenberger. Die beiden Regierungsparteien, die Grünen und die SPÖ, seien sich in allen Punkten des Initiativantrags einig gewesen, betonte sie: "Und zwar vollkommen einig." Es seien klare Regelungen gewählt worden, "um in diesem Bereich Rechtssicherheit zu geben". Weniger klar schien allerdings den Oppositionsparteien ÖVP und FPÖ der Begriff "Wohngebiet".

Was heißt "Wohngebiet"?

Der Begriff "Wohngebiet" wurde im ursprünglichen Entwurf folgendermaßen definiert: "Als Wohngebiet im Sinne dieses Landesgesetzes gelten Flächen der Stadt Wien, welche mehrheitlich mit Gebäuden bebaut sind, die offensichtlich Wohnzwecken dienen, einschließlich aller Straßen, Parks und sonstiger öffentlicher Flächen, die innerhalb von Wohngebieten liegen oder ihnen benachbart sind."

Frauenberger argumentierte, dass zunächst versucht worden sei, bei der Begriffsdefinition ohne den Flächenwidmungsplan auszukommen. Man sollte, ohne den Flächenwidmungsplan in der Tasche haben zu müssen, sehen, ob es sich um ein Wohngebiet handle oder nicht. Doch nach Kritik an der Regelung wurde nun präzisiert.

Im Abänderungsantrag wird die Definition ergänzt: "Als Wohngebiet gelten jedenfalls Flächen, für die im Flächenwidmungsplan die Widmungen 'Wohngebiet', 'Gemischtes Baugebiet', 'Kleingartengebiet' oder 'Gartensiedlungsgebiet' ausgewiesen sind." Der Abänderungsantrag wird gemeinsam mit dem Gesetz beschlossen.

Keinen Straßenstrich darf es außerdem auf Flächen, die als Friedhöfe, Kleingartengebiete oder Haltestellenbereiche öffentlicher Verkehrsmittel verwendet werden, geben. Zusätzlich zu den per Gesetz definierten Gebieten können aber auch Erlaubniszonen für Straßenprostitution eingerichtet werden. Festgelegt werden können diese Zonen laut Frauenberger unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, der Interessen der Anrainer und der Bezirksvertretung.

Tritt im November in Kraft

ÖVP-Landtagsabgeordneter Wolfgang Ulm will eine erste Lücke im künftigen Gesetz entdeckt haben. Nach der Definition des Wohngebiets wäre die Prostitution am Rathausplatz möglich, erklärte er in der Fragestunde: "Für den Rathausplatz gibt es eine Sonderwidmung als Veranstaltungs- und Freifläche." Auch der links und rechts an den Park angrenzende Rathauspark sei als Parkgebiet gewidmet. "Der Rathausplatz grenzt an kein Wohngebiet an", stellte er fest.

Tatsächlich bleibt das Rotlicht aber vom Rathausplatz verbannt: Der gesamte erste Bezirk ist laut Angaben des Stadtrat-Büros nämlich als gemischtes Baugebiet gewidmet. Verboten wäre laut dem neuen Gesetz übrigens auch die Straßenprostitution am Gürtel. Für diesen könnte es aber eine der Ausnahmeregelungen geben, hieß es heute. Das novellierte Wiener Prostitutionsgesetz soll am 1. November in Kraft treten. (APA)

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19 Postings
soamistIn
00

gibt es schon einen entsprechenden stadtplan?

Roter Baron
13
seit jahrtausenden

kämpft die prüderie
gegen das älteste gewerbe der welt
und wie des nutzt.....

roter baron

not another smartass
00
11.9.2011, 19:22
mindestens genau so alt

sind leider auch Verwechslungen von Damen, die nicht in diesem Gewerbe tätig sind, mit solchen, die es sind, durch übermotivierte Freier, die dezente Hinweise, dass sie an der falschen Adresse sind (wie z.B das Tragen flacher Schuhe, Jeanshose und T-Shirts, oder aber durch die verbale Information, nicht in diesem Gewerbe zu arbeiten), nicht verstehen oder nicht verstehen wollen und dadurch für viele Frauen sehr lästig werden können. Aufgrund solcher Freier finde ich das Gesetz gut.

Ein Mann
11

Es sind die gleichen Leute, die den "Krieg gegen die Drogen" führen, der ebenfalls nur Geld kostet und augenscheinlich keinerlei Erfolg brachte.

Außer natürlich organisierte Kriminalität mit all ihren hässlichen Fratzen wie Menschenhandel, Mord und Totschlag usw. Und Polizisten, Richter und Staatsanwälte, die statt sinnvoller Aufgaben damit Zeit vergeuden müssen. Usw usf.

Aber Hauptsache Mikl-Leitner will Drogen-"Ersttäter" noch strenger bestrafen. Und wir schieben die, die es eh schon schwer genug haben, irgendwo auf unkontrollierbare, unsichere Feldwege ab.

Tu Felix Austria.

Ein Mann
11
Ganz toll

drängt sie doch am besten ganz aus der Stadt raus, in irgendwelche dunklen Ecken, wo sie vollkommen schutzlos ausgeliefert sind.

Fragt doch mal die Vertreter und Vertreterinnen der Frauen und Männer, wie die dazu stehen. Stattdessen passiert hier das gleiche wie oft in der Politik: Die Blinden reden von der Farbe.

Gebt diesen Männern und Frauen endlich soziale Absicherung und sichere Arbeitsbedingungen, anstatt sie weiter zu kriminalisieren und in die Schattenwelt abzuschieben.

Freigeistin1
10
16.7.2011, 10:49

Warum soll der Steuerzahler mit seinen SV Beiträgen dafür aufkommen?
P. ist kein normaler Job, daher brauchts auch keine "soziale Absicherung".

double standard
03
schillerstrasse? - goethestrasse!

wie wärs mit einem app am handy der den freiern den damen und den behördenvertretern sagt ob alle am richtigen ort sind?

StVO2
10
30.6.2011, 23:06
Lernt Geschichte

Es dürfte gupft wie ghatscht sein, ob das Wongebiet nun genauer definiert ist oder nicht. Es wird nichts nützen.
Schon Maria Theresia hat verbissen und mit mehr Möglichkeiten als sie ein angeblich demokratischer Staat hat, gegen die "Hübschlerinnen" gekämpft. Genützt hat es nichts.

der schwitzbär der schwitzt sehr
35
30.6.2011, 23:04
Eine Diskriminierung einer Berufsgruppe

als "schmutzig und nicht erwünscht" wie im Austrofaschismus

An den Rand des Zusammenlebens gedrängt wie Aussätzige

Auf Parkplätzen am Stadtrand ausgeliefert potentell mehr Gewalt u. geringerer Kontrollmöglichkeiten auf Minderjährige

Schämt euch ihr scheinheiligen Bonzen.

Harper Lee Kingsley
70
30.6.2011, 20:34
Minderjährige

interessiert jemand, wie SPÖ und Grüne im neuen ProstG minderjährige zwangsberaten und bestrafen? warum ist das kein skandal???

(8) [...] Personen, die zur Zeit der Beanstandung zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren [...] sind von der Behörde in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens aufmerksam zu machen. Ihnen ist aufzutragen, binnen einer angemessenen Frist an einem Beratungs- und Informationsgespräch über den Sinn und Zweck der Bestimmungen dieses Gesetzes und die gefährdenden Auswirkungen der Prostitution beim Jugendwohlfahrtsträger teilzunehmen. Nehmen [sie] aus eigenem Verschulden nicht an dem Beratungs- und Informationsgespräch teil, so sind sie [...] mit einer Geldstrafe bis 200 Euro [...] zu bestrafen.

greenIT
16
30.6.2011, 23:18

Minderjährige prostituierte müssen zu einer Beratung - welch Skandal!

Harper Lee Kingsley
00
13.7.2011, 10:34

ja. der skandal ist, dass sie sonst eine strafe zu zahlen haben. was glauben sie jetzt, wie die lebensumstände von minderjährigen prostituierten sind? wofür genau werden sie bestraft?

BK W. Shoyssel
02
30.6.2011, 12:15
Abänderungsantrag ... um den Begriff "Wohngebiet" exakter zu definieren

Was heißt da "exakter"?
Das erste war überhaupt keine Definition, zumindest keine, die vor einem Höchstgericht halten würde.

Antagonist1
12
30.6.2011, 12:52
Allein schon

eine Steigerungsform zum Begriff EXAKT - sprachlich zwar möglich bis zum Superlativ oder gar Elativ, so es einen solchen zu EXAKT geben kann, aber mehr als EXAKT kann eigentlich nix sein. Oder doch, etwa bei Gesetzesformulierungen in Wien?

anders and
 
10

"exakt" heißt nichts anderes als "genau" - und das lässt sich logischerweise steigern.

Eine Fehlertoleranz bei Messungen gibt es immer, mal beträgt die 2 cm, das ist für eine Messung im Gelände schon genau, 2 mm ist genauer, und eine Messung mit 0,2mm Fehlertoleranz ist die exakteste.

Mit praktischen Aufgaben dürften Sie sich aber noch nie beschäftigt haben.

Antagonist1
00
Jedes Adverb

lässt sich steigern, das ist bekannt. Nur gibt es einige, die schon ihrem Wortinhalt nach keiner Steigerung bedürfen, bzw. sie sogar verweigern oder nur im Vergleich mit einem Gegenüber dazu auffordern.
Etwa: mein Posting ist um einiges exakter als Ihres - und damit sei Ihrer Belehrung, die eher eine (verbale) Entleerung war, Genüge getan. TSCHAU, BELLO....

anders and
 
10

wenn Sie sich auch nur ein klein wenig mit Messtechnik beschäftigt hätten, so wüssten Sie, dass es verschiedene Genauigkeitsgrade gibt; Sie können jeden von diesen Graden einhalten, um exakt zu sein, bei strengeren Genauigkeitsgraden sind Sie aber exakter - ist einfach logisch.

Genauso in den Geisteswissenschaften und der der Jurisprudenz: wenn Ihr Gesetz 99% der auftretenden Fälle klar beantwortet ist es exakt formuliert, bei 99,5% ist es exakter.

Ich kann da Ihre mentalen Reserven nicht ganz nachvollziehen.

anders and
 
00
wenn Sie sich uc

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