Grüne Abgeordnete Birgit Hebein: "Das Gesetz ist bestmöglich, aber nicht das beste" - Kritik kommt von ÖVP und FPÖ
Wien- Das neue Wiener Prostitutionsgesetz ist am Donnerstagnachmittag im Wiener Landtag mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien SPÖ und Grünen beschlossen worden. In einer sehr ausführlichen und mehrere Stunden dauernden Debatte vor der Abstimmung übten die beiden Oppositionsparteien FPÖ und ÖVP scharfe Kritik am Gesetzestext, vor allem an der - ihrer Meinung nach - noch immer unklaren Definition des Begriffs "Wohngebiet".
So zerpflückte der FPÖ-Landtagsabgeordnete Dietbert Kowarik den Gesetzestext im Detail. Die Definition des Begriffs "Wohngebiet" sei trotz der erfolgten Anknüpfung an den Flächenwidmungsplan weiterhin unklar. So könnten ausländische Prostituierte, die oft über sehr mangelhafte Deutsch-Kenntnisse verfügen, Schwierigkeiten haben, den Wiener Flächenwidmungsplan zu lesen, befürchtete der Abgeordnete. Kowarik erinnerte in diesem Zusammenhang an den Vorschlag der FPÖ, ein generelles Verbot der Straßenprostitution zu erlassen, welches aber die Möglichkeit für eindeutig definierten Erlaubniszonen vorsieht.
Sogar verfassungswidrig sei die im neuen Gesetz vorgesehene Generalamnestie für Prostituierte. Diese besagt, dass Strafverfahren, die aufgrund der alten Schutzzonenregelung eingeleitet wurden, eingestellt werden. Das sei gleichstellungswidrig: "Leute, die sich ans Gesetz halten werden schlechter gestellt als Leute, die sich daran halten."
Angst vor mehr Straßenprostitution
Der ÖVP-Abgeordnete Wolfgang Ulm bezeichnete das "erste politisch auffällige rot-grüne Landesgesetz" als "gründlich misslungen". Er befürchtete, dass es durch den Wegfall der Schutzzonen und der Zeitbeschränkung künftig sogar mehr Straßenprostitution als bisher geben werde. Er geißelte die "Wohngebiets"-Definition als schwer verständlich und unklar: "Ist es eine Häuserzeile, ein Häuserblock oder gleich ein ganzer Bezirk?", fragte er. Um Klarheit zu schaffen, bräuchte es einen Stadtplan mit festgelegten Verbots- und Erlaubniszonen.
Die SPÖ und die Grünen verteidigten das von ihnen erarbeitete Landesgesetz - allerdings betonte die grüne Abgeordnete Birgit Hebein: "Das Gesetz ist bestmöglich, aber nicht das beste." Es hätten die Anliegen vieler Interessengruppen unter einen Hut gebracht werden müssen. Ziel sei es, Sexualarbeit im Einvernehmen zu entkriminalisieren und zu legalisieren sowie die Prostitution im Indoor-Bereich zu fördern. Sie lobte die Zusammenarbeit der beiden Parteien, gab allerdings zu, dass man nicht immer einer Meinung gewesen sei.
Entflechtung von Wohngebiet und Straßenprostitution
SPÖ-Landtagsabgeordnete Sybille Straubinger fügte hinzu: " Uns allen ist bewusst, dass es sich hierbei um ein kontroversielles Thema handelt, bei dem es die unterschiedlichsten Interessengruppen gibt." Einer der wesentlichen Punkte sei die Entflechtung der Straßenprostitution vom Wohngebiet gewesen. Um dies zu gewährleisten, sei im neuen Gesetz eine "klare Definition" gefunden worden, die sowohl von Stadt- und Polizeijuristen als auch vom Verfassungsdienst abgesichert worden sei, widersprach sie der Oppositions-Kritik.
Kernstücke des heute beschlossenen Prostitutionsgesetzes sind das Verbot der Straßenprostitution im Wohngebiet, die Bewilligungspflicht für Bordelle und Laufhäuser sowie Strafandrohungen für Freier, die in verbotenen Zonen Liebesdienerinnen anwerben. Das Gesetz soll mit 1. November in Kraft treten. (APA)